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Autor Thema: Strompreiserhöhung ohne Hinweis auf Sonderkündigungsrecht  (Gelesen 5166 mal)

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Offline sammmy

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Strompreiserhöhung ohne Hinweis auf Sonderkündigungsrecht
« am: 29. November 2012, 10:55:21 »
Hallo!

Vorab: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich im richtigen Unterforum bin. Das Thema passt irgendwie fast überall rein. Falls es falsch ist, bitte verschieben!

Zum Thema: Ich habe eine Strompreiserhöhung für nächstes Jahr bekommen (Vertrag wäre zum 31.12.12 ausgelaufen) und diesem leider nicht rechtzeitig widersprochen. Das lag daran, dass ich in den aktuellen AGB online geschaut habe, wie lange meine Küdigungsfrist ist, diese aber leider von den AGB, die mir per eMail geschickt wurden, abwich. Damit verlängerte sich mein Vertrag nun um 12 Monate.
Dann hat mich mein Energieversorger, zu dem ich ab 1.1. gerne gewechselt hätte, auf das "Sonderkündigungsrecht" hingewiesen. Leider ist auch hierfür die Frist schon vorbei. ABER ich habe dann via google einen netten Präzedenzfall gefunden: http://www.gasanbieter.eu/news/gas/anbieter-m-ssen-auf-sonderk-ndigungsrecht-hinweisen-sonst-preiserh-hung-ung-ltig-2.html In dem Brief zur Strompreiserhöhung wurde ich NIRGENDS auf irgendein Kündigungsrecht hingewiesen. Habe ich damit Chancen, den Vertrag zu kündigen?
Wenn ich mir das Urteil genauer anschaue (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1340106183_2139__12.pdf) bezieht es sich aber nur auf GAS und nicht auf Strom. Es gibt zwar eine EU-Richtlinie genau zu dem Thema (http://www.e-control.at/portal/page/portal/medienbibliothek/recht/dokumente/pdfs/erdgasbinnenmarktrichtlinie-130709.pdf Anhang I, 1b)), diese bezieht sich aber wieder nur auf Gas.
Weiß einer von EU-Richtlinien oder sonstigen Gesetzestexten zum Thema Strom, die sich auf das selbe beziehen (dass der Kunde ausdrücklich auf sein Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden muss, sonst ungültig)?
Ich komme hier mit Google nicht mehr weiter und brauche Leute mit etwas mehr Erfahrung.

edit: Doch noch gefunden! Es heißt nicht Strombinnenmarkt sondern Elektrizitätsbinnenmarkt. Daher gibt es die gleiche Verordnung, auf die sich der Präzedenzfall bezieht, doch auch für Strom (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:211:0055:0093:DE:PDF ebenalls Anhang I, 1b). Was für Chancen/Möglichkeiten könnte ich nun damit haben?


Vielen Dank im Voraus
« Letzte Änderung: 29. November 2012, 11:11:55 von sammmy »

Offline khh

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Re: Strompreiserhöhung ohne Hinweis auf Sonderkündigungsrecht
« Antwort #1 am: 30. November 2012, 00:10:34 »
@ sammmy,

die "Maßnahmen zum Schutz der Kunden" gemäß Anhang I der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2009/72 wurde von D in § 41 EnWG (vollständig?) in nationales Recht umgesetzt.

Zum "Sonderkündigungsrecht" siehe unter "Grundsatzfragen" die Themen "Weitergabe der zum 01.01.13 erhöhten EEG-Umlage ...", "Rechtslage bei undurchsichtiger Weitergabe hoheitlicher ... ", "Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung gesetzlicher Abgaben" und "§ 41 Abs. 3 EnWG" sowie die dort verlinkte "Schlichtungsempfehlung" der Schlichtungsstelle Energie e.V. !   
« Letzte Änderung: 30. November 2012, 00:31:19 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline sammmy

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Re: Strompreiserhöhung ohne Hinweis auf Sonderkündigungsrecht
« Antwort #2 am: 30. November 2012, 11:31:30 »
@khh

Vielen Dank schonmal.

Bei der Strompreiserhöhung handelt es sich allerdings nicht (nur) um die EEG-Umlage. Es handelt sich um eine (willkürliche) Erhöhung um ziemlich genau 50% (sowohl beim Grundpreis als auch beim Arbeitspreis). Und nein, mein Verbrauch ist nicht gestiegen. Ich bekam in der Jahresabschlussrechnung sogar etwas Kleingeld raus.
Habe meinen Stromanbieter nun schriftlich auf das Fehlen des Hinweises zum Sonderkündigungsrecht hingewiesen und damit meine Kündigung (nachträglich) ausgesprochen.
Was ist aber, wenn dieser das einfach nicht einsieht? Telefonisch werde ich ihn dann gerne noch auf die sogar auf nationaler Ebene umgesetzten Gesetze hinweisen (Danke für den Hinweis!).
Wie gehe ich aber dann vor, wenn er es immernoch nicht einsieht (d.h. mich nicht kündigen lässt)? Direkt zur genannten Schlichtungsstelle (Btw.: Ich wusste bisher gar nicht, dass es solch eine Institution kostenfrei gibt.)?

 

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