Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Es wird Zeit etwas zu tun  (Gelesen 8564 mal)

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Offline energiegnom

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Es wird Zeit etwas zu tun
« am: 20. November 2007, 17:04:17 »
Hallo.

ich habe die letzten 3 Tage das Forum und die FAQ durchstudiert, habe aber (sorry) noch ein paar kleine Fragen, welche bestimmt schnell zu beantworten sind.

Gasversorger: SW Schwetzingen (PLZ 68723)
Bedarf ca. 35.000 KWh/Jahr
Preis 01/04-03/04 ... 0,0348 EUR / KWh
Preis 04/04-09/04 ... 0,0335 EUR / KWh
Preis 10/04-12/04 ... 0,0350 EUR / KWh
Preis 01/05-09/05 ... 0,0383 EUR / KWh
Preis 10/05-12/05 ... 0,0408 EUR / KWh
Preis 01/06-03/06 ... 0,0458 EUR / KWh
Preis 04/06-07/06 ... 0,0488 EUR / KWh
Preis 08/06-12/06 ... 0,0433 EUR / KWh
Preis 01/07-04/07 ... 0,0513 EUR / KWh
Preis 04/07-01/08 ... 0,0478 EUR / KWh
ab 01/08 ................. 0,0503 EUR / KWh

Vorgeschichte:
Ich beziehe seit ca. 1992 Gas für die Heizung. Bisher habe ich alle Abschläge und Nachzahlungen bezahlt. Im Dez. 2006 habe ich dann das erste Mal, mit Berufung auf §315 BGB Einspruch erhoben und die Abschläge weiter \"unter Vorbehalt\" bezahlt. Nachdem die Tage ein Brief wegen Preiserhöhung zum 01.01.2007 (5,3%) eingetrudelt ist, ist nun Ende Fahnenstange.
Ich werde die Tage nochmals einen Einspruch mit Einschreiben/Rückschein (Vorlage Musterschreiben von hier) senden und habe vor die Abschläge zu kürzen.

Ich habe mehrmals gelesen, dass man für die Berechnung (Zahlung) die Gaspreise von 2004 zur Grundlage nehmen kann. Kann man das auch machen, wenn man bislang alles gezahlt und ich das erste Mal im Dez. 06 Einspruch erhoben habe?
Nehme ich dann z.B. 0,0348 EUR / KWh von Anfang 2004?
Würde dann ab Abschlag Dez. 2007 damit beginnen.

Was ist mit den 2% Aufschlag, den man jedes Jahr zufügen \"soll\". Man hört Mal so, Mal so?

Ich plane die eingesparte Differenz auf ein Konto zu legen, solle ich Nachzahlen müssen. Bedeutet das, dass ich das Geld quasi - sollte das Spiel mit Mahnung, kein Urteil etc. z.B. 10 Jahre gehen - theoretisch 10 Jahre nicht anrühren darf, oder verfallen Ansprüche der SW irgendwann?

Ich habe ebenso gelesen, dass es egal ist, ob man direkt beim Energieriesen oder bei SW ist. Also sich die SW nicht einfach auf die \"Weitergabe\" von Erhöhungen berufen kann. Stimmt das so oder ist es bei einer Versorgung durch die SW (quasi als Zwischenhändler) risikoreicher?

Noch etwas zu beachten. Laut FAQ kann einem ja \"nicht viel passieren\" ...

Erstmal Danke!
Grüße
energiegnom

Offline eislud

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Es wird Zeit etwas zu tun
« Antwort #1 am: 20. November 2007, 17:27:07 »
@energiegnom

Welche Kürzungen Du vornehmen kannst, hängt davon ab, ob Du Haushaltskunde in der Grundversorgung oder Sondervertragskunde bist.  

Ist man Sondervertragskunde kann man regelmäßig auf den laut Vertrag vereinbarten Anfangspreis kürzen, weil eine Preisanpassungsklausel regelmäßig unwirksam ist (Transparenzgebot § 307 BGB). Gibt es keine Preisanpassungsklausel, gibt es schon überhaupt kein Recht zur Preiserhöhung.

Ist man Haushaltskunde in der Grundversorgung kann man auf jedenfall kürzen bis zum zuletzt akzeptierten, also gezahlten, Preis. Ab dann widerspricht man den Preiserhöhungen und zahlt weiter den zuvor akzeptierten Preis bis die Billigkeit der Preiserhöhung nachgewiesen ist (Billigkeit § 315 BGB). So die BGB Entscheidung vom 13.06.2007.
Insofern sind für einen heutigen Widerspruchsbeginn, die Preise von 2004 überholt.

Die 2 % Aufschlag sind überholt - weglassen.

Die Verjährung richtet sich auch danach, ob Du Haushaltskunde in der Grundversorgung oder Sondervertragskunde bist. Siehe dazu beispielweise hier.

Es kann einem passieren, dass man verklagt wird. Darüber sollte man sich im Klaren sein. Das ist gegebenenfalls etwas mehr als \"nicht viel\".


Also zuerst mal checken ob Du Haushaltskunde in der Grundversorgung oder Sondervertragskunde bist. Vielleicht mal den Tarif und den Versorger benennen, dann kann man das anhand der heutigen Vertragsangebote mal kurz verifizieren.

Gruss eislud

Offline energiegnom

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Es wird Zeit etwas zu tun
« Antwort #2 am: 20. November 2007, 17:42:40 »
Hallo eislud,

Danke erstmal.

Wir sind eine kleine Bürogemeinschaft, also gewerblich. Als Haushalt \"sehe\" ich mich zwar nicht, aber das bestimme ich ja nicht. Zudem habe ich ja keine Chance woanders hin zu wechseln (außer vielleicht zu \"einfach\")...

Ich habe den LuX comfort Tarif (Kunden über 10.538 KW/Jahr)

\"Insofern sind für einen heutigen Widerspruchsbeginn, die Preise von 2004 überholt. \"
Da ich jedoch bereits 12/2006 Widerspruch eingelegt (aber nur \"unter Vorbehalt\" auf die Überweisung geschrieben habe), ginge dann der KWh-Preis von 12/2006 ... ?

Insofern sind für einen heutigen Widerspruchsbeginn, die Preise von 2004 überholt.
Gibt es Beispiele, wie so etwas aussieht? Könnte ja dann Mal im Vertrag suchen gehen... Sollte es eine solche nicht geben, bzw. ich \"Sondervertragskunde\" sein, kann ich dann Preise von 2004 annehmen oder gelte dann auch ab Wiedersprich?

Merci & Grüße

Fiel mir gerade ein:
Muss ich beim erneuten Widerruf jetzt Bezug nehmen auf meinen Widerruf von 10/2006 oder schicke ich das Musterschreiben einfach so raus?

Offline eislud

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Es wird Zeit etwas zu tun
« Antwort #3 am: 20. November 2007, 19:14:02 »
@energiegnom
Das ist nicht so einfach, wer ist denn auch schon Gewerbetreibender ...  :D

Laut Tariftabelle LuX Gas und Allgemeine Tarife und Heizgaspreise für die Versorgung mit Lux Gas handelt es sich bei dem heutigen Tarif LuX comfort um einen Allgemeinen Tarif, also um einen Tarif in der Grundversorgung. Die Wahrscheinlichkeit dass es sich bei Deinem Tarif ebenfalls um einen Grundversorgungstarif handelt ist entsprechend äußerst hoch.

Du bist als Gewerbetreibender ... kein Haushaltskunde, Du bist aber Letztverbraucher und wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit über einen Grundversorgungsvertrag versorgt, was auch nichts Ungewöhnliches ist. Wenn Du mehr als 10.000 kWh verbrauchst, dann besteht für deinen Versorger keine Verpflichtung mehr zur Grundversorgung, weil Du eben Gewerbetreibender ... bist. Er kann Dich somit dazu zwingen einen Sondervertrag zu unterschreiben oder anderenfalls die Versorgung einzustellen. Das nur Vorweg, es macht einen Unterschied, ob man Privatperson oder Gewerbetreibender ... ist.


Bitte schau Dir mal noch Deinen Vertrag an. Wenn hier etwas von Sondervertrag, Grundversorgung, Preisänderung, -anpassung, Anfangspreis, Preisblatt oder Dergleichen steht, dann poste das mal.

(LuX eco und LuX garant scheinen bei SW Schwetzingen die Sonderverträge zu sein.)


Es gilt also:
Ist man Kunde in der Grundversorgung kann man auf jedenfall kürzen bis zum zuletzt akzeptierten, also gezahlten, Preis. Ab dann widerspricht man den Preiserhöhungen und zahlt weiter den zuvor akzeptierten Preis bis die Billigkeit der Preiserhöhung nachgewiesen ist (Billigkeit § 315 BGB). So die BGB Entscheidung vom 13.06.2007.

Meines Erachtens gilt innerhalb einer Grundversorgung eine Zahlung als Annahme der Preiserhöhung, auch wenn sie unter Vorbehalt erfolgt ist. Sicher bin ich mir hier allerdings nicht.


Was unkritisch ist, ist eine Reduzierung auf den zuletzt gezahlten Preis, also ein Einfrieren dieses Preises für die Zukunft. Das dürften dann für Dich netto die 0,0478 EUR/kWh sein. Entsprechend Widerspruch mit Musterschreiben an den Versorger senden. Ein Bezug zum vorangegangenen Widerspruch erscheint nicht notwendig, ist aber auch nicht schädlich.


Sollte eine Privatperson an Deiner Stelle Sondervertragskunde sein, dann könnte diese Person die Preise regelmäßig auf den anfänglich im Sondervertrag vereinbarten Preis reduzieren. Das wären dann die Preise von 1992.
Ob es bei Gewerbetreibenden ... auch so ist, vermag ich nicht wirklich zu beurteilen, da im Gegensatz zu Privatpersonen, bei Gewerbetreibenden ... eine Annahme auch schon durch Schweigen erteilt wird.


Hier im Forum ging es in der Vergangenheit fast ausschließlich um Haushaltskunden. Bei Gewerbetreibenden ... könnten unter Umständen Dinge zu beachten sein, an die ich und andere nicht denken.
Sinvoll wäre es sicherlich, den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Sofern eine Rechtschutzversicherung für das Gewerbe besteht, vielleicht zuvor eine Deckung erfragen für eine Erstberatung beim Rechtanwalt.

Hier gibt es das Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher. Es ist aber gegebenenfalls nicht erforderlich einen Rechtsanwalt vor Ort zu haben, man könnte es auch beispielsweise hier versuchen. Dort gibt es eine Onlineberatung von Herrn RA Christian Kah und gegebenenfalls auch von Herrn RA Thomas Fricke.

Gruss eislud

Offline energiegnom

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Es wird Zeit etwas zu tun
« Antwort #4 am: 10. Januar 2008, 21:25:50 »
Aktueller Stand (bis dato)

Habe mich von einem Anwalt aus der Liste beraten lassen und jetzt das erste Mal Dez.07 das Gas gekürzt (Stand Gaspreis 12/06 gemäß meines ersten Einspruchs).
Diese Woche kam nun:

 a) zwei Mahnung samt Mahngebühr (wieso das 2 getrennte Mahnungen sind nmuß ich noch recherchieren - da ich bis 31.12.07 Gas und Strom bezogen habe scheinen die meinen Abschlag irgendwie auf beide Energieleistungen aufzuteilen...)

b) Die Ankündigung einer Sperrung (incl. Angabe der Sperr- und Wiederaufnahmekosten) bis innerhalb 4 Wochen, wenn ich nicht sofort bezahle.

Werde nun gemäß entsprechender Vordrucke von hier diverse Schreiben losschicken.

Offline RR-E-ft

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Es wird Zeit etwas zu tun
« Antwort #5 am: 10. Januar 2008, 22:11:24 »
@energiegnom

Warum tun Sie Ihrem Anwalt nicht den Gefallen und lassen diesen die Gebühr für die Abwehr einer widerrechtlichen Sperrandrohung verdienen, die der Versorger zu ersetzen hat?

Meinen Sie denn, dass Sie das besser können als der Anwalt Ihres Vertrauens oder dass der diesjahr schon zuviel verdient hat? ;)

Offline jogie56

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Es wird Zeit etwas zu tun
« Antwort #6 am: 11. März 2008, 09:38:47 »
Es wird Zeit etwas zu tun; das ist auch meine Meinung.  Es kann nicht sein, dass eine Gemeinde wie Schwetzingen einen Anschlußzwang in ihren Neubaugebieten hinsichtlich Heizenergie erläßt und damit eine Monopolstellung der Stadtwerke schafft und sich dann auf den Standpunkt stellt; \" das geht mich alles nichts an\". Durch den Anschlusszwang für Fernwärme gehört die Fernwärme zur \"Daseinsvorsorge\". Verwunderlich ist nur, dass es unheimlich schwer ist, andere Verbraucher zu motivieren, etwas dagegen zu unternehmen. Vielleicht gilt auch hier der Spruch: \"Jeder hat die Stadtwerke, die er verdient\".

Offline taxman

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Es wird Zeit etwas zu tun
« Antwort #7 am: 11. März 2008, 12:39:06 »
Beachten Sie bei Fernwärme die sehr hohe Wahrscheinlichkeit das Sie Sondervertragskunde sind!

Falls Sie Kontakt zu einer großen Protestgruppe in Ihrer Nähe suchen wenden Sie sich einfach an die PIN unter pin.energiepreise@yahoo.de! Dort sind Kunden diverser Versorger aus dem ganzen nordbadischen Raum versammelt und helfen sich gegenseitig.
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline kamaraba

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Es wird Zeit etwas zu tun
« Antwort #8 am: 11. März 2008, 13:50:03 »
@jogie56
Zitat
Verwunderlich ist nur, dass es unheimlich schwer ist, andere Verbraucher zu motivieren, etwas dagegen zu unternehmen.

Für viele scheint die finanzielle Schmerzgrenze immer noch nicht erreicht zu sein. Wir leben hier ja im \"reichen\" Baden-Württemberg. ;)
Im ganzen Ländle soll es nicht mehr als 2000 \"Protestanten\" geben. ;(
Da können Sie sich selbst ausrechen wieviel das bei über 100 Versorgern in BW je Stadtwerk sind.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

 

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