Energiepreis-Protest > thüga Energie
Forderungsverzicht 100% , § 315 BGB
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Kristof
Die Rücksendung des Antwortschreibens ist auf 19.7. befristet.
--- Ende Zitat ---
Das Antwortschreiben hat doch nichts mit der Kündigung des alten Vertrages zu tun.
Es gelten die vertraglich vereinbarten Termine und Fristen. Danach soll bis zum 30.09. gekündigt werden. Bis zum 19.07. soll nur erklärt werden, ob Sie mit der Vorgehensweise einverstanden sind. Irgendwann müssen Sie nun mal den alten Vertrag aufgeben. Es besteht immer die Gefahr, dass Sie doch noch verklagt werden. Sie haben die 568 € im Sack und Ihr Versorger ist Sie los. Vielleicht ist es besser so.
Wenn Sie jedoch risikofreudig sind, machen Sie weiter wie bisher. Die Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen.
Kristof:
Danke erst mal für die Antwort,
und ich habs jetzt auch verstanden mit der letzten Abrechnungsperiode:
Was die Thüga da zu viel berechnet, kann ich ja immer noch kürzen, richtig ?
Danke und viele Grüße,
Kristof
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