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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem

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Netznutzer:
@ Wolfgang_AW

Der Anlagenbetreiber bekommt vom Netzbetreiber einen oder zwei Wechselrichter bezahlt. Somit hat er keinen Aufwand, als hätte er diese durch Defekt tauschen müssen. Somit verbessert sich seine GuV um den Betrag, mit dem ihn die Allgemeinheit wie üblich subventioniert. Nicht viel, aber immerhin.

Gruß

NN

RR-E-ft:
@Cremer/superhaase

Die dauernden persönlichen Herabwürdigungen in diesem Forum nerven zunehmend.

@superhaase

Was soll den so unzutreffend an der Einschätzung von Dr. Krawinkel (vzbv) sein, dass - nach allem was wir wissen- die Anlagenbetreiber, die regelmäßig hohe Renditen einfahren, diese wohl unzweifelhaft notwendigen Kosten schultern können sollten und es ihnen auch zumutbar wäre.
Was machen diese Zusatzkosten denn verteilt über die Nutzungsdauer solcher Anlagen überhaupt aus?!

Sie selbst bemühen wohl gern das Argument, diese Anlagen würden über den Förderzeitraum von 20 Jahren hinaus weiter wirtschaftlich genutzt.

Verteilt man diese Zusatzkosten pro Anlage  auf deren  restliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, so soll dies den Anlagenbetreibern wirtschaftlich nicht zumutbar sein? Ernsthaft?!

Diese notwendigen Kosten entstehen, um die Anlagen in das bestehende System sicher zu integrieren bzw. das bestehende System nicht zu gefährden.

Die Akzeptanz schwindet jedenfalls zunehmend, wenn den übrigen Verbrauchern, sei es über Netzentgelte oder EEG- Umlage zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet werden, für Anlagen, die ihnen selbst  nicht unmittelbar einen ädäquaten wirtschaftlichen  Nutzen stiften.

Man kann den merit-order- Effekt ins Feld führen wie man will, wenn dadurch bewirkte geringere Börsenpreise sich wiederum nur durch steigende EEG- Umlage beim Verbraucher auswirken. Man wird bei der EEG- Förderung, insbesondere der Photovoltaik, wohl  zunehmend in eine Gerechtigkeitsdebatte gelangen.

Als Verbraucher, der keine solche Anlage betreibt, gewinnt man leicht den Eindruck, dass einem dann, wenn man den kleinen Finger reicht (EEG- Förderung), irgendwie doch die ganze Hand abgerissen wird. Natürlich hinkt auch dieser Vergleich bzw. die Metapher, weil die EEG- Förderung für PV nun mal längst  keinen \"kleinen Finger\" mehr bedeuten kann. Dafür hat das Fördervolumen wohl längst Dimensionen erreicht, die am gutmeinenden Anfang so wohl nicht absehbar waren.

superhaase:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Cremer/superhaase

Die dauernden persönlichen Herabwürdigungen in diesem Forum nerven zunehmend.
--- Ende Zitat ---
Dann sollten Sie den Herrn Cremer mal ernsthaft verwarnen, es ist nicht das erste Mal, dass er andere ohne Veranlassung als \"einfach strukturiert\" herabwürdigt.
Ich hab seine Herabwürdigungen nur zurückgewiesen.


--- Zitat ---@superhaase

Was soll den so unzutreffend an der Einschätzung von Dr. Krawinkel (vzbv) sein, dass - nach allem was wir wissen- die Anlagenbetreiber, die regelmäßig hohe Renditen einfahren, diese wohl unzweifelhaft notwendigen Kosten schultern können sollten und es ihnen auch zumutbar wäre.
Was machen diese Zusatzkosten denn verteilt über die Nutzungsdauer solcher Anlagen überhaupt aus?!

Sie selbst bemühen wohl gern das Argument, diese Anlagen würden über den Förderzeitraum von 20 Jahren hinaus weiter wirtschaftlich genutzt.

Verteilt man diese Zusatzkosten pro Anlage  auf deren  restliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, so soll dies den Anlagenbetreibern wirtschaftlich nicht zumutbar sein? Ernsthaft?!
--- Ende Zitat ---
Da haben nun Sie nicht richtig gelesen.
Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass diese unzweifelhaft notwendigen Nachrüstkosten den PV-Anlagenbetreibern wirtschatlich nicht zumutbar wären.

Ich habe gesagt, dass der Herr Krawinkel unzutreffend behauptet, die PV-Anlangenbetreiber wären die Verursacher dieser Kosten.
Die Verursacher sind wohl zweifelsfrei die Netzbetreiber.
Und es soll das Verursacherprinzip gelten, also sollen die Netzbeteiber für diese Kosten aufkommen.

Oder wollen Sie nun behaupten, diese Nachrüstkosten wären den Netzbetreibern wirtschaftlich nicht zumutbar? ;)


--- Zitat ---Die Akzeptanz schwindet jedenfalls zunehmend, wenn den übrigen Verbrauchern, sei es über Netzentgelte oder EEG- Umlage zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet werden, für Anlagen, die ihnen selbst  nicht unmittelbar einen ädäquaten wirtschaftlichen  Nutzen stiften.
--- Ende Zitat ---
Eben genau deswegen habe ich kritisiert, dass diese Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden sollen.


--- Zitat ---Man wird bei der EEG- Förderung, insbesondere der Photovoltaik, wohl  zunehmend in eine Gerechtigkeitsdebatte gelangen.

Als Verbraucher, der keine solche Anlage betreibt, gewinnt man leicht den Eindruck, dass einem dann, wenn man den kleinen Finger reicht (EEG- Förderung), irgendwie doch die ganze Hand abgerissen wird. Natürlich hinkt auch dieser Vergleich bzw. die Metapher, weil die EEG- Förderung für PV nun mal längst  keinen \"kleinen Finger\" mehr bedeuten kann. Dafür hat das Fördervolumen wohl längst Dimensionen erreicht, die am gutmeinenden Anfang so wohl nicht absehbar waren.
--- Ende Zitat ---
Das ist wiederum ein anderes Thema, das wir auch schon in anderen Threads ergiebig diskutiert haben. Wir sollten diese Diskussion hier zu diesem Thema \"50,2Hz-Nachrüstkosten\" nicht noch einmal durchkauen, da gibts in vielen anderen Threads schon mehrfach die allseits bekannten Argumente für oder wider die PV-Förderung nachzulesen.


--- Zitat ---Original von Netznutzer:
Der Anlagenbetreiber bekommt vom Netzbetreiber einen oder zwei Wechselrichter bezahlt. Somit hat er keinen Aufwand, als hätte er diese durch Defekt tauschen müssen. Somit verbessert sich seine GuV um den Betrag, mit dem ihn die Allgemeinheit wie üblich subventioniert. Nicht viel, aber immerhin.
--- Ende Zitat ---
Diese Darstellung ist wohl nicht richtig.
Der Anlagenbetreiber bekommt keine ganzen ein oder zwei Wechselrichter bezahlt. Wie Wolfgang_AW oben dargelegt hat geht man aus von:


--- Zitat ---Wenn man sich so durch die Problematik liest, stößt man u.a. auf einen Kostenrahmen von ~ 120,00 bis ~ 300,00 Euro für eine Umrüstung (Firmwareupdate/Kennlinienänderung etc nicht Wechselrichteraustausch).
--- Ende Zitat ---
Insofern hat der PV-Anlagenbetreiber keinen finanziellen Vorteil durch die Nachrüstung, auch keinen indirekten über eine \"Verjüngung\" von Anlagenteilen, wie Sie offenbar glauben.

ciao,
sh

RR-E-ft:
@superhaase

Ihre Betrachtungsweise erscheint merkwürdig einseitig.

Die  Netzbetreiber trifft auch eine Verpflichtung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, wohl nicht minder die Anlagenbetreiber, die Dritte leitungsgebunden mit Elektrizität beliefern, § 1 EnWG.

Die Anlagenbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Anlagen keine negativen Rückwirkungen auf das bestehende System ausgehen.
Um solche negativen Netzrückwirkungen handelt es sich wohl.

Verbleiben die Kosten bei den Anlagenbetreibern, sind diese untereinander gleich stark betroffen.

Die Netzbetreiber wären hingegen wirtschaftlich ungleich belastet, nämlich abhängig davon, wieviele solcher Anlagen an ihr Netz angeschlossen sind; der eine mehr, der andere weniger.

Wenn bereits zu Lasten der Netzbetreiber ein Anschlusszwang für solche Anlagen besteht, dann kann ein solcher wohl nur gerechtfertigt sein, wenn die Netzbetreiber entsprechende notwendige Kosten über die Netzentgelte weiterwälzen.
Bei wem solche Kostenwälzungen der Netzbetreiber schlussendlich landen, ist schließlich auch klar.

Denn wenn die Belastung mit diesen Kosten bereits für die Anlagenbetreiber einen Eingriff in deren Eigentumsrechte darstellen soll, dann doch wohl erst recht für die Netzbetreiber, wenn sie solche Kosten tragen sollen und  nicht weiterwälzen dürfen.

Nach alldem mutet es merkwürdig an, wenn die Netzbetreiber die entsprechenden Kosten tragen sollen, ohne diese über die Netzentgelte oder sonstwie abwälzen zu können, wofür Sie plädieren.

Wenn die Kostentragung den einzelnen Anlagenbetreibern wirtschaftlich zumutbar ist, dann spricht doch wohl nichts dagegen, diese dafür in die - eigentlich selbstverständliche - Verantwortung zu nehmen, dass der Betrieb ihrer Anlagen die Versorgungssicherheit nicht gefährdet, wofür diese Nachrüstungen nun einmal erforderlich sind.

Es sind die Anlagen, deren Betrieb ohne notwendige Nachrüstung die Netzstabilität gefährden.

superhaase:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@superhaase

Ihre Betrachtungsweise erscheint merkwürdig einseitig.
--- Ende Zitat ---
Das möchte ich postwendend zurückgeben. ;)
Sie lassen nämlich das Verursacherprinzip völlig außer Acht.
Es waren nun mal die Netzbetreiber, die diese Sache \"verbockt\" haben.


--- Zitat ---Die  Netzbetreiber trifft auch eine Verpflichtung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, wohl nicht minder die Anlagenbetreiber, die Dritte leitungsgebunden mit Elektrizität beliefern, § 1 EnWG.

Die Anlagenbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Anlagen keine negativen Rückwirkungen auf das bestehende System ausgehen.
Um solche negativen Netzrückwirkungen handelt es sich wohl.
--- Ende Zitat ---
Der Unterschied besteht darin, dass die Anlagenbetrieber keine Möglichkeit hatten, das Problem zu vermeiden, da sie gezwungen wurden, Wechselrichter mit der 50,2Hz-Abschaltung zu installieren.
Die Netzbetreiber hingegen haben mit ihrem Einfluss auf die Normungsgremien die Suppe eingebrockt.


--- Zitat ---Verbleiben die Kosten bei den Anlagenbetreibern, sind diese untereinander gleich stark betroffen.
--- Ende Zitat ---
Das spielt bei dieser Frage gar keine Rolle.
Die Anlagenbetreiber sind für die Misere nicht verantwortlich zu machen, daher stellt sich die Frage nach einer gleich starken Betroffenheit bzw. Lastenverteilung bei diesen gar nicht.


--- Zitat ---Die Netzbetreiber wären hingegen wirtschaftlich ungleich belastet, nämlich abhängig davon, wieviele solcher Anlagen an ihr Netz angeschlossen sind; der eine mehr, der andere weniger.
--- Ende Zitat ---
Wen juckts? ;)
Wie diese dann untereinander die Verantwortlichkeit und somit die Kosten aufteilen, darf deren eigenes Problem sein, über das wir uns nicht die Köpfe zerbrechen müssen.


--- Zitat ---Wenn bereits zu Lasten der Netzbetreiber ein Anschlusszwang für solche Anlagen besteht, dann kann ein solcher wohl nur gerechtfertigt sein, wenn die Netzbetreiber entsprechende notwendige Kosten über die Netzentgelte weiterwälzen.
Bei wem solche Kostenwälzungen der Netzbetreiber schlussendlich landen, ist schließlich auch klar.
--- Ende Zitat ---
Es ist nicht zu erkennen, warum diese Kosten notwendig gewesen sein sollen. Sie wurden eindeutig durch nicht fachgerechte Normen hervorgerufen, für die vor allem die Netzbetreiber und die von ihnen dominierten Normungsgremien verantwortlich sind.


--- Zitat ---Denn wenn die Belastung mit diesen Kosten bereits für die Anlagenbetreiber einen Eingriff in deren Eigentumsrechte darstellen soll, dann doch wohl erst recht für die Netzbetreiber, wenn sie solche Kosten tragen sollen und  nicht weiterwälzen dürfen.
--- Ende Zitat ---
Diesen Eingriff in deren Eigentumsrechte haben die Netzbeteiber nach dem Verursacherprinzip hinzunehmen.
Wo kommen wir denn hin, wenn wir das Verursacherprinzip außer Acht lassen und aufgrund eines Fehlers eines Handelnden verursachte Kosten einem beliebigen Dritten (PV-Anlagenbetrieber, Stromverbraucher, Steuerzahler) auferlegen.
Das ist m.E. durch nichts zu rechtfertigen.


--- Zitat ---Nach alldem mutet es merkwürdig an, wenn die Netzbetreiber die entsprechenden Kosten tragen sollen, ohne diese über die Netzentgelte oder sonstwie abwälzen zu können, wofür Sie plädieren.
--- Ende Zitat ---
Es mutet vielmehr merkwürdig an, dass Sie fordern, die PV-Anlagenbetreiber sollen diese Kosten tragen, ohne diese auf die Verursacher abwälzen zu können.
Das erstaunt mich wirklich sehr.

Ihren letzten Satz abgewandelt möchte ich schließen:
Wenn die Kostentragung den Verursachern wirtschaftlich zumutbar ist, dann spricht doch wohl nichts dagegen, diese dafür in die - eigentlich selbstverständliche - Verantwortung zu nehmen.

ciao,
sh

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