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Solarhersteller muss Montagekosten im Garantiefall tragen

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DieAdmin:

--- Zitat ---....
Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen die Klausel des Solarmodulherstellers Yingli Green Energy Holding Co. Ltd., den Austausch defekter Solarmodule von der Garantie auszuschließen, geklagt und Recht bekommen. Die Klausel wurde Landgericht München mit Urteil vom 10. Mai 2012 (Az.: 12 O 18913/11, nicht rechtskräftig) für unzulässig erklärt...
 
--- Ende Zitat ---

nachzulesen:

http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/solarhersteller-muss-montagekosten-im-garantiefall-tragen-3831.html

reinaa:
Meiner Meinung nach sollte ein solcher Garantiefall eigentlich selbstverständlich sein. Tritt der Garantiefall ein, muss der Hersteller natürlich haften. Und ich denke auch, dass die Unternehmen auch ausreichend gegen solche Fälle versichert sind.

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