Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: RWE erhöht zum August 2012 Strom- und Gaspreise - Millionen Haushalte betroffen, aber nicht wehrlos  (Gelesen 4726 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
RWE erhöht Strom- und Gaspreise

Zitat
Die RWE Vertrieb AG erhöht ... den Strompreis. Zum 1. August koste der Strom in der Grundversorgung netto 1,5 Cent mehr, teilte das Unternehmen mit. ... RWE verwies zur Begründung auf die vom Gesetzgeber neu eingeführte Umlage zur Entlastung energieintensiver Betriebe sowie auf steigende Netzentgelte.

Zitat
Auch der Erdgaspreis wird zum 1. August angehoben, erklärte der zweitgrößte deutsche Energiekonzern weiter. Der Arbeitspreis in der Grundversorgung steige um 0,45 Cent pro Kilowattstunde netto beziehungsweise 0,54 Cent brutto.

Millionen Haushalte betroffen

Aber:

Strombezugskosten sind gesunken

Zitat
Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) musste laut Verivox im April 2011 im Schnitt 24,34 Cent pro kWh bezahlen. Anfang Juni 2012 liegt der Wert bei 25,09 Cent/kWh. Der Aufschlag von drei Prozent, den die Versorger binnen Jahresfrist verlangen, darf angesichts geringerer Bezugskosten verwundern. Tatsächlich musste die Energiewirtschaft in den vergangenen zwölf Monaten weniger für den Strombezug aufwenden. Das wiederum ergibt sich aus dem Erzeugerpreisindex des Statistischen Bundesamtes. So notierte der Index „Elektrischer Strom an Weiterverteiler“ im April 2011 bei 139,1 Punkten. Für den April 2012 wird ein Wert von 122,4 Punkten angeben. Die Bezugspreise für Stromversorger sind also um zwölf Prozent gepurzelt.


Möglicherweise erscheinen dem Konzern solche Preiserhöhungen zur Ergebnisverbesserung aussichtsreicher als die Klage auf Schadensersatz in Milliardenhöhe wegen des Atomausstiegs.

Wer als betroffener Kunde seinen Vertrag nun nicht endlich kündigt und zu einem ünstigeren Lieferanten wechselt, sollte der Preisanpassung und der darauf beruhenden Verbrauchsabrechnung jedenfalls schriftlich widersprechen.

Es ist schon fraglich, ob dem Versorger im laufenden Vertragsverhältnis überhaupt ein Preisanspassungsrecht wirksam eingeräumt ist (vgl. BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10, B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10, B. v. 24.01.12 Az VIII ZR 236/10 und VIII ZR 158/11). Zudem ist ungewiss, ob die Preisanpassungen der Billigkeit entsprechen, etwa bei der Strompreiserhöhung  rückläufige Strombeschaffungskosten hinreichend berücksichtigt wurden. Deshalb sollte das Preisanpassungsrecht als solches und die Billigkeit der Preisanpassung und der geänderten Preise in einem Widerspruchsschreiben bestritten werden. Bis zu einem Billigkeitsnachweis sollte man die erhöhten Preise auch nicht zahlen. Das Recht zur Rechnungs- und Abschlagskürzung nach Unbilligkeitseinrede ist für grundversorgte Kunden in § 17 Grundversorgungsverordnung verbürgt.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Zitat
Original von RR-E-ft
Möglicherweise erscheinen dem Konzern solche Preiserhöhungen zur Ergebnisverbesserung aussichtsreicher als die Klage auf Schadensersatz in Milliardenhöhe wegen des Atomausstiegs.
Sicher erscheinen solche Preiserhöhungen den Konzernen als aussichtsreich.
Schließlich geht jedesmal zwar ein Raunen durch den \"Blätterwald\", aber die meisten Verbraucher wechseln den Versorger nicht und zahlen brav weiter.

Solange sich da im Verbraucherverhalten nichts ändert, werden due Strompreise immer weiter schneller steigen, auch wenn die Beschaffungskosten der Voersorger sinken.
Die Versorger sind gegenüber ihren Aktionären ja geradezu verpflichtet, die Trägheit der Haushaltskunden zu ihrem finanziellen Vorteil möglichst stark auszunützen.

ciao,
sh
8) solar power rules

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz