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Autor Thema: Versorger schickt erst gerichtl. Mahng. Nach Beteiligung Schlichtgsstelle, nun ein Vergleichsangebot  (Gelesen 7298 mal)

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ENSO schickt erst gerichtliche Mahnung. Nach Beteiligung Schlichtungsstelle, nun ein Vergleichsangebot.

Nachdem die ENSO die gerichtliche Auseinandersetzung, welche den Zeitraum bis zum 31.12.2006 betrachtete - verloren hatte, hatten wir bei unserem weiterhin fortgesetzten Preisprotest ziemliche Ruhe. Wir haben weiterhin nur den zum Vertragsschluss 2003 gültigen Preis gezahlt. Zum 23.12.2011 überraschte uns die ENSO mit einem Schreiben zum gerichtlichen Mahnverfahren. Was andererseits zu erwarten war, da ja die Verjährung drohte.

Postwendend haben wir die Schlichtungsstelle in Berlin beteiligt. Eine Antwort liegt von dort noch nicht vor - aber inzwischen ein Vergleichsangebot der ENSO. Man erwähnt im Anschreiben, dass man in vergleichbaren Fällen nun schon große Siege errungen hat (benennt diese auch explizit) und möchte uns aber dennoch einen Vergleich anbieten. Man würde auf 30 Prozent der Forderungen verzichten. Es stellt sich die Frage, warum die das tun. Geben die doch vorher noch die großen gerichtlichen Siege bekannt.

Mich interessiert nun, wie man sich verhalten sollte. Ist jemand im Bereich der ENSO in der ähnlichen Situation? Im Allgemeinen erscheint auch fraglich, ob vor der Entscheidung der Schlichtungsstelle auf irgendwelche Friedensangebote eingegangen werden sollte bzw. darf der Versorger das überhaupt? Meine also, darf der Versorger der Entscheidung der Schlichtungsstelle vorgreifen?

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