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Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
Aronat:
Hallo Bolli,
stimmt ist hier aber nicht weiter von belang da wohl von einer Gesamtfirma.
Und ja mein Reden nach § 19 Abs. 2 StromGVV ist Sperre hier bei Grundversorgung rechtswidrig dabei ist die Marktrollentrennung egal.
Raynard
Kläre endlich ab ob Grundversorgung oder Sondervertrag vorliegt sowie ob Vermieter oder weis der Geier das Ding eingebaut hat.
Und wen das Mädel sooo schüchtern ist schick Sie doch mal vorbei. :D :D
Bin auch ganz schü.. schüchtern. :D
Ich bin ein Schelm heute wieder.
mfg, Aronat
userD0003:
--- Zitat ---Original von Bolli
@Aronat
Wenn ich nicht auf einem aktuellen Kenntnisstand wäre, würde ich mich etwas zurückhalten, was die Art und Weise der Antworten betrifft ...
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von Aronat
stimmt ist hier aber nicht weiter von belang da wohl von einer Gesamtfirma.
Und ja mein Reden nach § 19 Abs. 2 StromGVV ist Sperre hier bei Grundversorgung rechtswidrig dabei ist die Marktrollentrennung egal.
--- Ende Zitat ---
@Aronat, es wäre wohl noch viel besser, wenn Sie sich zu diesem Thema sogar GANZ zurückhalten !
edit: Ihre \"Orrdokravieh\" ist grauslich...... und die anzüglichen Bemerkungen zu dem Mädel sind SEHR witzig !!! X(
Aronat:
h\'berger
--- Zitat ---Woher wissen Sie \"großer Ganzwissender\", dass der Sperrversuch rechtswidrig war? Seit wann ist ein Netzbetreiber auch der Grundversorger ??? verwirrt
--- Ende Zitat ---
1. Woher wissen Sie eigentlich das ich \" großer Ganzwissender \" heiße ? ;(
Müssen Sie immer gleich alles verraten ? ;(
Hm, woher ich das weiß ? Vielleicht weil ich Gesetze etc. lesen kann ?
Und solange es sich um einen GVV handelt ändert sich das auch nicht. Zumal die ausstehenden Beträge der Nachzahlung ausgeglichen worden. Damit entfallen auch die Vorraussetzungen einer Sperre. Das Abschlagszahlungen mit Nachzahlungen verrechnet werden, kann man schließlich entgegnen mit der Bestimmung nach §§ 366 Absatz 2, 367 BGB.
Wie war das mit Kenntnisstand ? ?
Ob es sich um einen SV handelt ist Sache der Mieterin bzw. hier auch von Raynard das zu klären und mitzuteilen um in die AGB\'s zu sehen was dort steht.
Da hier nach Aussage von Raynard aber schon immer mit Gas geheizt wird im ganzen Haus ist davon nicht auszugehen. Außerdem gibt es innerhalb des Grundversorgers verschiedene Tarifmöglichkeiten die aber deswegen nicht unbedingt als SV gelten sondern als Erweiterung des Grundtarifes.
2. In der Mehrzahl ( insbesondere Stadtwerke ) sind Netzbetreiber und Grundversorger immer noch eins auch wenn Sie innerhalb der Firma getrennt sind. Wen Sie sich darüber Illusionen machen wollen bitte nur zu.
Ihr Orrdokravieh können Sie für sich behalten ich schreibe so wie ich es für richtig halte. Ihr geschreibsel ist auch nicht gerade der Renner.
Und wie heißt doch das Sprichwort noch ?
Wer Rechtschreibfehler oder Grammatikfehler etc. findet darf sie behalten.
Und wenn Sie in ihrer altertümlichen Vorstellung, obwohl im Altertum gings wohl noch viel derber zu.
Der Untertan von Heinrich Mann trifft hier wohl eher auf Ihre Moralvorstellungen zu. Wenn Sie Humor und Ironie verwechseln mit \"anzüglichen Bemerkungen \" bitte sehr Sie Mimose jedem das seine.
--- Zitat ---Blöd kann nicht mal halbwegs Orrdokravieh !
--- Ende Zitat ---
Wollten Sie mich damit beleidigen ? Is ja lächerlich.
Anscheinend sind Sie auch noch schwer von Begriff.
--- Zitat ---Und blöd laufen kann’s schon mal gar nicht, blöd kann nämlich gar nicht laufen.
--- Ende Zitat ---
Um es ihnen leichter zu machen hier ist das Wort Blöd gemeint das keine Beine hat und keine Person. Aber wer lesen kann ...
Vielleicht sollten Sie erstmal ihr Gehirn einschalten wenn da eins existiert bevor Sie dummes Zeug daherplappern. Ironie aus
mfg, Aronat
bolli:
@Aronaut
Sie ziehen das Niveau hier im Augenblick ganz schön runter und zwar sowohl im sprachlichen wie auch im rechtlichen Bereich. X(
Das sprachliche lass ich mal weg, Sie wissen schon was gemeint ist. Versuchen Sie einfach sachlich zu bleiben und verkneifen sich anzügliche Bemerkungen. Die sind hier nicht gefragt.
Inhaltlich ist RECHTLICH festzustellen, das Netzbetreiber und Versorger UNTERSCHIEDLICHE Firmen sind und somit JEDE FÜR SICH bestimmten rechtlichen Regelungen unterliegen. Dazu gehören z.B. auch Datenschutzbestimmungen u.ä.. Auch wenn SIE der Meinung sind, dass das egal sei, kann es sehr wohl rechtliche Konsequenzen haben, wenn man diese anzuwenden weiss. Allerdings ist dieses in den meisten Fällen für \"Ottonormalverbraucher\" nicht ganz so einfach, und Firmen in einer Holding \"vergessen\" dieses auch gerne mal, das gestehe ich Ihnen zu.
Und ob ein Grundversorger mehrere parallele Tarife in der Grundversorgung anbietet, ist sehr genau zu prüfen. Meiner Kenntnis nach gibt es nur sehr wenige solcher Konstruktionen, die tatsächlich einer rechtlichen Prüfung standhalten. Es kommt da sehr auf den individuellen Einzelfall an. Es gibt mehrere Urteile von OLGs, die bei entsprechenden Versorgern diese Konstruktion verworfen haben und die betroffenen Kunden, die nicht im teuersten Tarif waren, als SV-Kunden eingestuft haben.
--- Zitat ---Original von Aronaut
Zumal die ausstehenden Beträge der Nachzahlung ausgeglichen worden. Damit entfallen auch die Vorraussetzungen einer Sperre.
--- Ende Zitat ---
Ich weiss ja nicht, welchen Sachverhalt SIE hier meinen. Raynard hat vorne folgendes geschrieben:
--- Zitat ---Relativ kurz nach der Trennung trifft die Jahresabrechnung des Stromanbieters ein, welche eine deutliche Nachzahlung enthält. Sie vereinbart diesbezüglich eine Ratenzahlung und versucht die monatlichen Beträge runter setzen zu lassen.
--- Ende Zitat ---
und
--- Zitat ---Sie fragt sich; die laufenden Vorauszahlungen werden bedient, die Nachzahlung wird durch Raten beglichen. Eine Einmalzahlung der Nachzahlung ist ihr nicht möglich, auch wenn der Sachbearbeiter des Unternehmens darauf beharrt.
--- Ende Zitat ---
Wo ist da was ausgeglichen worden ?
--- Zitat ---Original von Aronaut
Wie war das mit Kenntnisstand ? ?
--- Ende Zitat ---
Raynard:
--- Zitat ---Original von h\'berger
Da ich nicht weiß, wie Ihr Kenntnisstand ist und zu welchen Themen Sie sich einlesen möchten, [ ... ]
--- Ende Zitat ---
Betrachten Sie meinen Kenntnisstand einfach bei Null. Ich habe mich zuvor mit der Thematik noch nicht auseinandergesetzt. \'Auf den Plan\' rief mich primär die Chuzpe, welche aus den Schreiben des Versorgers sprach. Jedoch sehe ich kein Problem mich auch zügig in komplexe Themen einzuarbeiten.
Allerdings befinde ich mich gerade in Urlaub und geografisch näher Ihnen als meiner Nachbarin. Würde ich mich hier mehr Gesetzestexten oder dem Problem meiner Nachbarin zuwenden, dürften zu Recht unnötige wie unangenehme Diskussionen mit der besten Ehefrau von allen entstehen. Ich denke, ich habe Euer Verständnis.
Sorry, aber wenn ich die letzten Postings so betrachte, schießt mir wieder der Spruch meiner Nichte durch den Kopf: Diskutiere nie mit einem [ ... ], er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dort durch seine Erfahrung !!
Sicher kann mir einer von Euch die Hintergründe, das \'Warum\' erklären. Aber keine Sorge, ich erwarte es nicht.
Als Lichtblick empfand ich jedoch den Querverweis auf Mann\'s \'Untertan\'. Ob der Verfassers des Posting sich ein Beispiel an Heßling\'s Stammtischagitation nahm?
Danke für die Hinweise, ich werde Ihnen innerhalb der verfügbaren Zeit folgen. Mehr nach meiner Rückkehr.
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