Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Stromanbieter korrigiert Rechnung nachträglich
Christian Guhl:
Höchstens 3 Jahre. Steht alles im § 18 GVV.
cabriolady:
Ja weiß ich hab ich ja eingangs selber erwähnt.
Da steht aber auch \"bis zur letzten fehlerfreien Ablesung\"
Laut meinen Unterlagen (Zählerstände laut Rechnung) war diese fehlerfreie Ablesung eben bis 2011 und nicht vorher.
Daher akzeptiere ich auf keinen Fall noch weitere Jahre die zurückwirkend korrigiert werden.
Also steht hier denke ich eher die Frage im Raum:
Wie ist eine \"fehlerfreie Ablesung\" zu deklarieren?
Wie kann also ich als auch mein Stromanbieter nachweisen ab wann der Zähler nicht mehr korrekt gearbeitet hat?
Ich meine beide Seiten können dies nur über die Rechnungen in die darin enthaltenen Zählerstände
userD0003:
@cabriolady
Ihr Vertrag mit HT und NT ist doch sicherlich ein Sondervertrag. Da sich der Versorger auf § 18 StromGVV beruft, prüfen Sie doch mal, ob denn die GrundVersorgungsVerordnung (bzw. vorausgehend die AVBEltV) überhaupt als Bestandteil der Vertrags-AGB vorgesehen ist? - wenn ja, wurde die StromGVV/AVBEltV auch wirksam gem. § 305 BGB in das Vertragsverhältnis einbezogen?
edit: Wann wurde denn zuletzt vom Messstellenbetreibers abgelesen (soweit ich weiss, gehört auch ein Kurzcheck des Zählers zu den Aufgaben des Beauftragten)? Wurde da ein Zählerdefekt festgestellt? Da die Ablesung ja wohl in der HT-Zeit erfolgte und wenn der HT-Zähler beim Check lief (andernfalls hätte der Ableser das melden müssen), dann war zu dem Zeitpunkt noch alles i.O. !
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