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Autor Thema: Hamburg Netz GmbH - Gassperrung aus Willkür  (Gelesen 4900 mal)

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Offline Susanne M.

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Hamburg Netz GmbH - Gassperrung aus Willkür
« am: 31. Mai 2012, 21:07:06 »
Hallo zusammen,

ich muss hier mal meine Geschichte loswerden und danke allen Lesern schon mal für\'s Interesse: Schön, dass es dieses Forum gibt! :-)
Vielleicht bringt dieser Beitrag ja irgendetwas in Gang, oder jemand von Euch hat eine Idee, was zu tun ist, oder aber Ihr habt einfach noch eine Geschichte mehr über die Willkür der Netzbetreiber.

Am 21. Mai hat mir die Hamburg Netz GmbH – eine EON-Tochter – aus \"Versehen\" den Gas-Anschluss gekappt und weigert sich seither, diesen wieder herzustellen.

Für meine vier Kinder und mich heißt das: Nicht heizen, nicht (warm) duschen, nicht kochen. Als freie Redakteurin arbeite - und friere - ich auch noch zuhause, zwei meiner Kinder und ich haben mittlerweile eine Bronchitis und ich hab total die Nase voll! Lustig ist das alles nicht!!

Der Sperrung vorausgegangen war eine Mitteilung der Hamburg Netz GmbH vor etwa einem Jahr, dass der Wintergarten meines Häuschens regelwidrig die Gasleitung überdecke und deshalb ein Umbau nötig wäre. Der Anbau war vor 15 Jahren vom Vorbesitzer, einem Architekten, erstellt und vom Bauamt ohne Abstriche genehmigt worden.


Die Hamburg Netz GmbH verlangte dennoch umgehend (!) entweder den Abbau des Wintergartens, oder aber die Umlegung der Gasleitung nach außen – in einen Anschlusskasten, der übrigens ausschließlich der Hamburg Netz GmbH zugängig sein sollte. Den Umbau würde die Hamburg Netz GmbH erledigen, allerdings für eine recht stolze Summe von rund 2.000 Euro oder mehr. Zahlbar von mir an die Hamburg Netz GmbH.



Ich glaubte zunächst an einen Witz. Oder an Bauernfängerei. Denn kann es angehen, dass sich Netzbetreiber unter Angabe fadenscheiniger Gründe jetzt Aufträge „selber basteln“? Oder wollte das Unternehmen den Anschluss nun nach außen legen, um jederzeit nach Belieben den Gashahn auf- oder zudrehen können? Wäre das so abwegig? Bei über 7.000 EON-Kunden, die gegen die unbegründeten Erhöhungen der Gaspreise Einspruch erhoben, und Zahlungen einbehalten hatten? Übrigens: EON-Kundin bin ich seit langem nicht mehr.



Ich hatte mich – auch mangels der für diesen Umbau nötigen Geldmittel – lange Zeit gegen diese mir noch immer unverständliche Umbaumaßnahme gesträubt, aber als mir die Hamburg Netz GmbH letztlich ein deutlich günstigeres Angebot vorgelegt und gleichzeitig immer massiver mit Sperrung der Leitung gedroht hatte, gab ich schließlich auf und unterschrieb den Auftrag für den Umbau im Januar 2012.



Nun hat Hamburg Netz meine Gasversorgung dennoch abgestellt mit der Begründung, dass „der rechtswidrige Zustand auf“ dem „Grundstück nach wie vor nicht beseitigt worden“ sei.

Stimmt genau: Es ist nichts passiert. Und den Auftrag zur Ausführung hatte die Hamburg Netz GmbH!



Leider hatte die Rechtsabteilung der Hamburg Netz GmbH gar nicht mitbekommen, dass der Auftrag seit Urzeiten unterschrieben vorlag und meinte, sich meine Unterschrift unter den Auftrag jetzt mal erzwingen zu müssen. Diese schikanöse Sperrung ist somit nicht nur komplett unbegründet, sondern außerdem rechtswidrig: Einem Haushalt mit vier Kindern kann man selbst mit handfesten Gründen kaum legal den Hahn abstellen, und unter diesen Umständen - also vollkommen grundlios –sowieso schon gar nicht. Wo kämen wir denn da hin?

Da allerdings die Kosten für die Sperrung, wie auch für den Wiederanschluß, folglich von der Hamburg Netz GmbH zu tragen sind, ersinnt man dort täglich neue Gründe, um mir den Anschluss nicht wieder herzustellen und die Arbeiten offenbar bis zum Beginn der Umbaumaßnahmen hinauszuzögern. Was leider noch dauern kann.


In der Zwischenzeit müssen wir jetzt wochenlang frieren, weiterhusten, kalt duschen und können nicht kochen – also noch nicht einmal Wasser erwärmen. Unglaublich, oder?

Viele Grüße
Susanne

Offline Cremer

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Hamburg Netz GmbH - Gassperrung aus Willkür
« Antwort #1 am: 31. Mai 2012, 21:22:58 »
Rechtsanwalt einschalten und eine einstweilige Verfügung auf Wiederanschluß beantragen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline bjo

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Hamburg Netz GmbH - Gassperrung aus Willkür
« Antwort #2 am: 01. Juni 2012, 10:59:54 »
>
Der Sperrung vorausgegangen war eine Mitteilung der Hamburg Netz GmbH vor etwa einem Jahr, dass der Wintergarten meines Häuschens regelwidrig die Gasleitung überdecke und deshalb ein Umbau nötig wäre. Der Anbau war vor 15 Jahren vom Vorbesitzer, einem Architekten, erstellt und vom Bauamt ohne Abstriche genehmigt worden.
<

- von kompetenter Stelle prüfen lassen ob nicht Bestandsschutz gilt?

- den Vorstand anschreiben, auf die Situation hinweisen und zur übernahme der Kranheitskosten, Hotelkosten auffordern. Gleich mit reinschreiben das man die Presse einschaltet!

Offline heidelberger33

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Hamburg Netz GmbH - Gassperrung aus Willkür
« Antwort #3 am: 01. Juni 2012, 18:16:04 »
Würde vorschlagen gleich mal zu einem versierten Anwalt, damit nichts \"anbrennt\".
Temporär in\'s Hotel oder so. falls aus Schadensersatzüberlegungen sinnvoll. Zumindest der Gegenseite mal andeuten.

Das kann ein Angehöriger dieses Berufsstandes vor Ort mit Sicherheit am Besten beurteilen.
Wer nicht kämpft hat bereits verloren.

Offline Susanne M.

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Hamburg Netz GmbH - Gassperrung aus Willkür
« Antwort #4 am: 02. Juni 2012, 08:47:03 »
Vielen Dank für die Antworten!

Ja, gleich zum Anwalt zu gehen wäre wohl der beste Weg gewesen. Ich hatte nur so wenig Zeit, und ein Anwalt braucht dann auch wiederum alle Unterlagen, die man erst hätte komplettieren und erläutern müssen und muss seinerseits Arbeit investieren... Ich hatte gedacht, da die Rechtslage klar war, müsste das Unternehmen reagieren.
Aber ich werde Schadensersatz geltend machen. Das ist eine gute Idee!

Auf den Gedanken mit dem Bestandsschutz wäre ich nicht gekommen - sehr guter Hinweis, dem gehe ich nach!

Vielen Dank und schöne Grüße
Susanne

 

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