Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stromanbieter korrigiert Rechnung nachträglich  (Gelesen 9609 mal)

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Offline cabriolady

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Stromanbieter korrigiert Rechnung nachträglich
« am: 21. Mai 2012, 13:59:15 »
Hallo,

ich bin auf dieses Forum gestoßen und hoffe auf Hilfe oder Informationen.

Ich hab im Feb. 2012 festgestellt dass mein Stromzähler (Elektro-Fußbodenheizung) defekt ist und dieser wurde dann von meinem Stromanbieter ausgetauscht.

Der Zähler hat nicht mehr umgeschaltet zwischen Tag und Nachtstrom und hat auch den Verbrauch vom Tagstrom auf den Nachtstrom draufgepackt.

Mein Anbieter hat nun die Rechnung für Jahr 2010 + 2011 nachkorrigiert so dass ich nun ca. 250,- Euro nachzahlen muss.

Laut meinen Rechnungen (Zählerstände) ist der Tagstromzähler im Feb. 2011 hängen geblieben.

Der Stromanbieter beruft sich nun auf §18 Stromversorgungverordnung die ausdrücklich lautet \"bis zur fehlerfreien Ablesung\".

Ich bin nun der Meinung dass die fehlerfreie Ablesung bis Anfang 2011 stattgefunden hat - mein Anbieter beharrt auch auf das Jahr 2010.

Ich habe nun schon zum 2. Mal Widerspruch gegen diese Rechnung eingelegt da mein Stromanbieter mir im Moment nicht nachweisen kann dass auch im Jahr 2010 der Zähler bereits nicht mehr korrekt funktioniert hat.

Ich selber habe für mich im Jahr 2010 angefangen die Zählerstände immer wieder zu notieren und da war alles i.O. - dies hab ich meinem Stromanbieter bislang jedoch noch nicht mitgeteilt dies behalt ich noch in der Rückhand.

Es sollte auch erwähnt werden dass bei einem anderen Mieter im Haus ebenfalls der Zähler defekt war und da hat es der Stromanbieter selber auch nie bemerkt und das in einem Zeitraum von 5 Jahren!

Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. komm ich als Verbraucher hier zu meinem Recht?

Offline superhaase

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Stromanbieter korrigiert Rechnung nachträglich
« Antwort #1 am: 21. Mai 2012, 14:06:48 »
Zitat
Original von cabriolady
Ich selber habe für mich im Jahr 2010 angefangen die Zählerstände immer wieder zu notieren und da war alles i.O. - dies hab ich meinem Stromanbieter bislang jedoch noch nicht mitgeteilt dies behalt ich noch in der Rückhand.
Wozu?

Es ist nötig, dem Stromanbieter \"glaubhaft zu machen\", dass der Stromzähler bis Anfang 2011 noch funktionierte.
Dazu können solche Aufzeichnungen hilfreich sein.

Das Beste wäre gewesen, Sie hätten die Aufzeichnungen gleich zu Anfang zusammen mit der Fehlfuntktionsmeldung präsentiert.
Je später man diese Aufzeichnungen \"ins Spiel\" bringt, desto unglaubwürdiger werden diese, wenn man sie plötzlich aus dem Hut zieht - der Vorwurf der Gegenseite würde dann lauten: \"die haben sie eben erst geschrieben\".

Jetzt helfen vielleicht noch Zeugen, um die Glaubwürdigkeit zu stützen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline bjo

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Stromanbieter korrigiert Rechnung nachträglich
« Antwort #2 am: 21. Mai 2012, 14:15:47 »
1. dem Stromanbieter hätte das viel eher auf fallen müssen, da deren Schätzungen eigendlich sehr genau sind.
2. wurde durch den Anbieter oder einen Beauftragen abgelesen würde ich der Aufforderung nicht nachkommen da annscheinend nicht nur deren Zähler kaput gehen sonderen auch deren Schätzsystem nicht funktioniert. Wer sagt denn das der gemessen Wert überhaupt richtig ist.
3. schau mal in die AGB´s wann die jeweilige Jahresrechnung überhaupt noch gestellt werden darf

Offline cabriolady

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Stromanbieter korrigiert Rechnung nachträglich
« Antwort #3 am: 21. Mai 2012, 14:16:44 »
Danke für den Tip - ich hab eben anders gedacht.

Am Telefon wurde auch bereits schon darüber gesprochen dass sich in
diesem Fall wohl die Rechtsabteilung als auch mein Anwalt unterhalten werden.
Daher habe ich diese Excel-Datei bislang noch zurückgehalten.

Zeugen gibt es leider keine da sich die anderen Mieter relativ wenig um Ihre Stromzähler kümmern und beim Ablesen nie jemand mitgenommen habe.

Ich bin jedoch der Meinung der Stromanbieter selbst kann anhand der Rechnungen erkennen dass der Zähler bis 2011 funktioniert hat. Ob der Zähler korrekt gearbeitet hat sei dahingestellt er ist jedoch fakt NICHT hängen geblieben bzw. hat noch zwischen Tag- und Nachtstrom umgeschaltet zu den Ladungszeiten.

Und ich habe meinem Stromanbieter erklärt auch wenn 2010 weniger Stromverbrauch war, kann er nicht davon ausgehen dass ein Stromverbrauch auf ewig immer der gleiche ist. Man kann - in diesem Fall bei mir eben Elektro-Fußbodenheizung - sein Heizverhalten auch ändern zumal ich auch seit 2008 auch einen Kaminofen habe und zuheize. Auch dieses habe ich diesem gegenüber bereits mitgeteilt

Offline cabriolady

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Stromanbieter korrigiert Rechnung nachträglich
« Antwort #4 am: 21. Mai 2012, 14:44:23 »
Hallo bjo,

es geht nicht um die aktuelle Jahresrechnung sondern Nachkorrektur aufgrund eines fehlerhaften Zählers.

Der Anbieter beruft sich auf §18 Stromversorgungsverordnung.

Wie lange er da zurückkorrigieren kann/darf liegt jedoch nicht in meiner Kenntnis und ich habe auch im www nichts darüber gefunden.

Offline Christian Guhl

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Stromanbieter korrigiert Rechnung nachträglich
« Antwort #5 am: 21. Mai 2012, 15:01:08 »
Höchstens 3 Jahre. Steht alles im § 18 GVV.

Offline cabriolady

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Stromanbieter korrigiert Rechnung nachträglich
« Antwort #6 am: 21. Mai 2012, 15:24:40 »
Ja weiß ich hab ich ja eingangs selber erwähnt.

Da steht aber auch \"bis zur letzten fehlerfreien Ablesung\"

Laut meinen Unterlagen (Zählerstände laut Rechnung) war diese fehlerfreie Ablesung eben bis 2011 und nicht vorher.

Daher akzeptiere ich auf keinen Fall noch weitere Jahre die zurückwirkend korrigiert werden.

Also steht hier denke ich eher die Frage im Raum:

Wie ist eine \"fehlerfreie Ablesung\" zu deklarieren?

Wie kann also ich als auch mein Stromanbieter nachweisen ab wann der Zähler nicht mehr korrekt gearbeitet hat?

Ich meine beide Seiten können dies nur über die Rechnungen in die darin enthaltenen Zählerstände

Offline userD0003

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Stromanbieter korrigiert Rechnung nachträglich
« Antwort #7 am: 21. Mai 2012, 19:44:04 »
@cabriolady

Ihr Vertrag mit HT und NT ist doch sicherlich ein Sondervertrag. Da sich der Versorger auf § 18 StromGVV beruft, prüfen Sie doch mal, ob denn die GrundVersorgungsVerordnung (bzw. vorausgehend die AVBEltV) überhaupt als Bestandteil der Vertrags-AGB vorgesehen ist? - wenn ja, wurde die StromGVV/AVBEltV auch wirksam gem. § 305 BGB in das Vertragsverhältnis einbezogen?

edit: Wann wurde denn zuletzt vom Messstellenbetreibers abgelesen (soweit ich weiss, gehört auch ein Kurzcheck des Zählers zu den Aufgaben des Beauftragten)? Wurde da ein Zählerdefekt festgestellt? Da die Ablesung ja wohl in der HT-Zeit erfolgte und wenn der HT-Zähler beim Check lief (andernfalls hätte der Ableser das melden müssen), dann war zu dem Zeitpunkt noch alles i.O. !

 

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