Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Warnung vor Extraenergie

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userD0003:

--- Zitat ---Original von Cremer
... dann ist die Rückbuchung effektiver :evil:
--- Ende Zitat ---
@Cremer,

OK ...... sofern die Rückbuchung zeitlich noch möglich ist (s.o.) !

Rechnen Sie mal nach, ob das künftig 6 Wochen nach Vertragsende bzw. nach Ablesung immer der Fall ist (Rückbuchung nur binnen 8 Wochen nach Abbuchung!).  ;)

bolli:

--- Zitat ---Original von h\'berger
@Cremer,
grundsätzlich stimme ich Ihrem Beitrag zwar zu, aber Gegebenheiten ändern sich und damit auch die angemessene Reaktion:


--- Zitat ---Original von Cremer
... mit solchen Stromvertriebsfirmen nur schriftlich mit Brief, keine E-Mail und kein Telefonat kommunizieren ... .
--- Ende Zitat ---
Auch eine E-Mail kann sinnvoll sein, wenn unmittelbar nach Sendung eine automatische Zugangsbestätigung des Empfängers generiert wird (was inzwischen bei manchen Versorgern der Fall ist) und man diesen Zugangsnachweis dann für Beweiszwecke sichert.
--- Ende Zitat ---
Ich habe große Zweifel an dem Beweiswert einer solchen Zugangsbestätigung eines Mailprogramms, da es heutzutage überhaupt kein technisches Problem ist, eine Absenderkennung zu mißbrauchen und sich, mit entsprechendem know-how solch eine Mail selbst zuzustellen (siehe auch die zahlreichen Spammails, die oft unter bekannten Kennungen reinkommen). Ohne Zugang zum Mailsystem des Versorgers, wo ein Zugang dieser Mail festgestellt werden könnte, wird Ihnen dieser Zugangsnachweis beim Bestreiten des Versorgers auf Zugang der Mail wahrscheinlich nichts nützen. Da halte ich das Einschreiben mit Rückschein, am besten mit einem Zeugen, der den Inhalt des Schreibens zum Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post bestätigen kann, für die sicherste Methode (neben der Zustellung per Gerichtsvollzieher). Das ist mir dann die 4,40 EUR wert.


--- Zitat ---Original von Cremer
.. sollte man ggf. veranlassen, dass die letzte Abschlagsabbuchung zurückgebucht wird.
--- Ende Zitat ---
Ich habe es an anderer Stelle schon mal gesagt und kann es nur nochmals wiederholen: Man muss sich vor Rückbuchung eines Abschlags auch die AGB gut anschauen. Hitenergie hatte 2010  in seinen AGB eine Klausel in Ziffer 6.9, dass ein zugesagter Bonus und/oder frei-kWh entfallen, wenn Rechnungen/Abschlagsbeträge nicht rechtzeitig oder vollständig gezahlt werden oder Rückbuchungen von Abschlägen erfolgen (in den derzeitigen AGB ist diese nicht mehr drin). Wenn man solch eine Klausel hat, sollte man sich die Rückbuchung gut überlegen, sonst ist die Rendite für den Vertrag möglicherweise dahin.  ;) (Aber vielleicht möchte man sich ja noch auf ein Geplänkel über die Gültigkeit der AGB einlassen, man hat ja sonst nichts zu tun.  8) ).

Und zum Schluss darf auch ich noch meine Erfahrung mit Hitenergie/Extraenergie kundtun: Nachdem mein Gasvertrag am 31.03. ausgelaufen ist (von mir fristgemäß gekündigt wurde), und ich pünktlich zum 01.04. meinen Zählerstand zum 31.03. mitgeteilt habe, erhielt ich dieser Tage, also sogar innerhalb der 6-Wochenfrist, die Schlußrechnung die sogar stimmte, incl. aller Boni, Frei-kWh etc. .
ICH kann also nicht über Hitenergie/ExtraEnergie meckern und werde ggf. im nächsten Jahr, wenn mein neuer Vertrag ausläuft ggf. zu denen zurück wechseln.

hko:

--- Zitat ---Original von bolli
...
Da halte ich das Einschreiben mit Rückschein, am besten mit einem Zeugen, der den Inhalt des Schreibens zum Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post bestätigen kann, für die sicherste Methode (neben der Zustellung per Gerichtsvollzieher). Das ist mir dann die 4,40 EUR wert.
--- Ende Zitat ---
dazu eine Frage:

ich verschicke meine Schreiben an die Versorger mit Fax. Mein Fax-Gerät liefert einen \"qualifizierten\" Sendebericht (die ersten 20 cm der 1. Seite sind auf diesem Sendebericht)! Ich spare mir damit die Einschreibegebühr. Mehrere Rechtsanwälte haben mir (mündlich) bestätigt, dass dieses Verfahren \"gerichtsfest\" sein soll.

@bolli, wie sehen Sie dies?

Gruß hko

userD0003:
@bolli
Auf den Beitrag von @Cremer bin ich nur eingegangen, weil es mich stört, dass er als Moderator manchmal undifferenziert Dinge raushaut, die aufgrund von Entwicklungen, wie auch z.B. Ihr Hinweis auf die jeweiligen AGB bestätigt, nicht mehr (allein) anzuraten sind.  

Selbstverständlich hat das von Ihnen beschriebene Einschreiben den größten Zugangs-Beweiswert und ist daher für besonders wichtige Korrespondenz mit Versorgern unbedingt zu empfehlen. Aber für die Anmahnung einer (über)fälligen Abrechnung muss man vielleicht nicht gleich die \"größte Keule\" rausholen.

Meine Einschätzung zu Versorgern wie Hitenergie/ExtraEnergie & Co.: Anbieter, die verschiedene \"Fallstricke\" in ihre AGB einbauen und wiederholt negativ auffallen, sind m.E. nichts für \"normale\" Verbraucher. Geübte Wechsler und \"Schnäppchenjäger\" mögen Geplänkel mit solchen Versorgern vielleicht nicht scheuen, man hat ja sonst nichts zu tun.  ;)

userD0003:

--- Zitat ---Original von hko
... ich verschicke meine Schreiben an die Versorger mit Fax. Mein Fax-Gerät liefert einen \"qualifizierten\" Sendebericht (die ersten 20 cm der 1. Seite sind ...)!
--- Ende Zitat ---
@hko
Das Thema wurde schon umfassend abgehandelt - siehe z.B. \" Grundsatzfragen » Nachweisbare Zustellung von Erklärungen\" !

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