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Autor Thema: Preiserhöhung und damit verbundene Vertragslaufzeit  (Gelesen 7292 mal)

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Offline Alkor-Mizar

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Preiserhöhung und damit verbundene Vertragslaufzeit
« am: 10. Mai 2012, 12:41:39 »
Hallo Leute,
bin neu hier und weiß nicht ob ich an dieser Stelle jetzt richtig bin.
Mein Engergieversorger für Strom (SWK Energie) hat mir im Februar 2012 ein Schreiben, mit der Ankündigung einer Preiserhöhung wegen Sonderumlagen, zukommen lassen. In dem Schreiben wird eine sog. \'extra large Preisgarantie\' bis 31.03.2014 angeboten. Wenn man dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen möchte, soll man eine Telefonnummer anrufen, dann verkürzt sich die Preisgarantie auf den 31.03.2013. Da mein Vertrag
mit der SWK zum 31.07.2012 ausläuft, habe ich gar nichts unternommen. Im Online-Kundencenter von SWK hab ich jetzt entdeckt das bein meinem Vertrag eine Preisgarantie bis 31.03.2014 eingetragen ist.

Meine Frage: Bin ich jetzt einen neuen Vertrag eingegangen und ist dadurch mein Kündigungsrecht zum 31.07.2012 hinfällig? Hab schon gehört das ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch hätte machen sollen, dann wäre aber ja der Bonus (bei einem Jahr Belieferung) verfallen. Kann mir jemand sagen wie das rein rechtlich aussieht?

Schon mal vielen Dank für eure Bemühungen.

Offline bolli

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Preiserhöhung und damit verbundene Vertragslaufzeit
« Antwort #1 am: 10. Mai 2012, 13:18:55 »
Zitat
Original von Alkor-Mizar
Meine Frage: Bin ich jetzt einen neuen Vertrag eingegangen und ist dadurch mein Kündigungsrecht zum 31.07.2012 hinfällig? Hab schon gehört das ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch hätte machen sollen, dann wäre aber ja der Bonus (bei einem Jahr Belieferung) verfallen. Kann mir jemand sagen wie das rein rechtlich aussieht?
Die Frage ist, wie das Schreiben formuliert war. Wenn ich richtig verstanden habe, hatten Sie einen Vertrag bis zum 31.07.2012 (vermutlich mit einer Preisgarantie ?). War das Schreiben mit der Preiserhöhungsankündigung so formuliert, dass es als \"Anschlussvertrag\" AB 01.08. zu verstehen war oder sollte der Preis schon früher erhöht werden (quasi als \"Sonderpreiserhöhung\")? Bei ersterem könnte es tatsächlich schlecht aussehen, jedoch kommt es auf die Kündigungsfristen in Ihrem Vertrag an. Der Bonus wird ja meist nach einem Jahr Belieferung gezahlt, da ist weniger die Frage WANN sondern ZU WANN man kündigt. Mit Ablauf des letzten Vertragstages des ersten Jahres wird in diesen Fällen der Bonus fällig.
Sollte es jedoch eine \"Sonderpreiserhöhung\" gewesen sein (und Sie eine Preisgarantie bis 31.07. haben) dürfte sie nicht rechtens sein und Sie sollten auf diesen Umstand auch jetzt noch problemlos hinweisen können.

Offline userD0003

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Preiserhöhung und damit verbundene Vertragslaufzeit
« Antwort #2 am: 11. Mai 2012, 16:28:53 »
@Alkor-Mizar,
checken Sie die AGB Ihres Vertrages vorsorglich noch mal. Wenn Sie eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.07.2012 haben, dann könnte die Preiserhöhung (ab 01.04.12 ?) rechtens sein.

Einen neuen Vertrag/eine Vertragsverlängerung, zu welchen Konditionen auch immer, sind Sie nicht eingegangen (Stillschweigen ist gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Zustimmung).

Insofern könnten Sie der im Online-Kundencenter von SWK neu eingetragenen Preisgarantie (und Vertragsdauer) jetzt widersprechen, müssen das m.E. aber nicht.

Wenn Sie derzeit gar nichts machen und dann fristgerecht zum 31.07.2012 kündigen (z.B. weil Sie den Versorger wechseln möchten), dann bleibt Ihnen das unbenommen.

Offline Energiesparer51

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Preiserhöhung und damit verbundene Vertragslaufzeit
« Antwort #3 am: 11. Mai 2012, 17:50:12 »
Ich kann nur sagen, dass bei swk nicht alles so läuft, wie man das als Kunde gern hätte.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline userD0003

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Preiserhöhung und damit verbundene Vertragslaufzeit
« Antwort #4 am: 11. Mai 2012, 18:42:03 »
Nach den jüngsten Kommentaren bei Verivox scheint es bei der swk gängiges Geschäftsmodell zu sein, Stromverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten, mit einem erst nach Ende der Lfz. fällig werdenden Bonus sowie mit einer befristeten bzw. eingeschränkten Preisgarantie anzubieten.

Nach einiger Zeit erfolgt eine Preiserhöhung, begründet mit angeblichen \"Sonderumlagen\". Mit der Preisänderungsinformation wird mitgeteilt, wie von @Alkor-Miizar beschrieben - Zitat: \"In dem Schreiben wird eine sog. \'extra large Preisgarantie\' bis 31.03.2014 angeboten. Wenn man dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen möchte, soll man eine Telefonnummer anrufen, dann verkürzt sich die Preisgarantie auf den 31.03.2013.\"

Versorger, die Kunden mit solchen Methoden in neue und dann oftmals wohl gar nicht mehr so preisgünstige 2- bzw. 1-Jahresverträge drücken wollen, gehören m.E. auf eine \"schwarze Liste\" !

edit: Vielleicht ein Fall für eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW ?

 

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