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Autor Thema: Entgültige Insovenz Energen  (Gelesen 120000 mal)

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Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #75 am: 02. November 2012, 14:23:50 »
... Die Kunden der EnerGen Süd unter den Mitgliedern der EGNW sind niemals im Unklaren darüber gewesen, wer die Belieferung durchführt, die Abschläge einzieht und die Abrechnungen durchführt: die EnerGen Süd. ...

Richtig, keineswegs konnte aber für die Mitglieder der EGNW klar sein, dass die EnS in eigenem Namen und auf eigene Rechnung anstatt "im Namen und Auftrag", also als Dienstleister/Erfüllungsgehilfe der EGNW handelte (vgl. die hier bereits zitierte schriftliche Mitteilung des vormaligen Vorstandes an Mitglieder nach Auftragserteilung in 2010/2011).

An die Schlichtungsstelle Energie e.V. wende ich mich, da es mir (zunächst) darum geht, ob zwischen EGNW-Mitglieder und EnerGenSüd überhaupt Vertragsverhältnisse wirksam zustande gekommen sind und ob Zahlungsansprüche der EnS - jetzt vertreten durch deren Insolvenzverwalter - tatsächlich bestehen !?
« Letzte Änderung: 02. November 2012, 14:27:27 von khh »
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Offline Energietourist

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #76 am: 02. November 2012, 14:32:33 »
@jroettges
die Aussage
"Die Kunden der EnerGen Süd unter den Mitgliedern der EGNW sind niemals im Unklaren darüber gewesen, wer die Belieferung durchführt, die Abschläge einzieht und die Abrechnungen durchführt: die EnerGen Süd."
ist einfach nur noch lächerlich. Ich z.B. wurde nie aufgeklärt, dass ich Kunde der EnergenSüd bin. Wie bitte soll ich denn auch aufgeklärt worden sein?? Abrech nungen kamen immer von den Stadtwerken SH und abgerechnet wurde immer zu den Preisen der EGNW, die sich von denen der EnergenSüd nachweisbar unterschieden haben. Dass wir auf einmal alle Kunden der EnergenSüd sein sollten, haben sie und ihresgleichen erst gemeldet, nachdem die Insolvenz bekannt wurde. Nirgends, auf keinem Antragsformular, sei es Mitgliedschaft, Strom- oder Gaslieferung steht, dass die EGNW nur Vermittler ist und nicht selbst Lieferant. Und hätte ich gewusst, dass die Abschläge an die EnergenSüd gehen und nicht an die EGNW, hätte ich sofort storniert, weil woher hat die EnergenSüd meine Kontoverbindung?? Und eine Einzugsermächtigung hatten die schon mal gar
nicht? Da bekommt die EGNW aber richtig eins auf die Rübe...


Offline jroettges

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #77 am: 02. November 2012, 14:55:29 »
Man muss also davon ausgehen, dass sie des Lesens nicht mächtig gewesen sind oder es bewusst vermieden haben.

Schauen Sie sich doch bitte mal die Schreiben an, die Sie im Rahmen des damaligen Lieferverhältnisses erhalten haben.

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #78 am: 02. November 2012, 15:26:39 »
Zitat von: Energietourist am Heute um 14:32:33
... Dass wir auf einmal alle Kunden der EnS sein sollten, haben sie und ihresgleichen erst gemeldet, nachdem die Insolvenz bekannt wurde. ...

Richtig, andernfalls wären die Mitglieder sogar noch mit Schreiben vom 08.11.2011 von der eigenen Genossenschaft dahingehend getäuscht worden, dass die EnS mehr als ein Dienstleister/Erfüllungsgehilfe der EGNW war - Zitat "Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. ... Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. ...".  -  "Erhöhen" kann man einen Preis ja wohl nur für die eigenen Kunden und nicht für Kunden der EnS !   ;D

Man muss also davon ausgehen, dass sie des Lesens nicht mächtig gewesen sind ...

Genau, das ist die zu klärende Frage: Sind viele Mitglieder der EGNW des Lesens nicht mächtig gewesen ....... o d e r
hatten die Verantwortlichen beider Genossenschaften womöglich keine Ahnung vom deutschen Kauf-/Vertragsrecht ?
« Letzte Änderung: 02. November 2012, 20:13:05 von khh »
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Offline Energietourist

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #79 am: 02. November 2012, 15:56:44 »
@jroettges
vielleicht haben sie ja Staub auf der Brille und infolge dessen keinen Durchblick.
Bei mir jedenfalls steht auf dem Antragsformular "Auftrag zur Lieferung von Strom für Mitglieder mit Privattarif durch die Energiegenossenschaft Nordwest eG Thorner Str. 13 30826 Garbsen". Der Auftrag geht also ganz klar an die EGNW und nicht an die EnergenSüd oder an Karstadt, Hinz oder Kunz!!
Soviel mal dazu, und nur die EGNW hat die Einzugsermächtigung von mir, nämlich genau auf diesem Auftragsformular, bekommen.

Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #80 am: 02. November 2012, 16:15:13 »
Bei mir jedenfalls steht auf dem Antragsformular "Auftrag zur Lieferung von Strom für Mitglieder mit Privattarif durch die Energiegenossenschaft Nordwest eG Thorner Str. 13 30826 Garbsen". Der Auftrag geht also ganz klar an die EGNW
Und die EGNW hat den Auftrag nie angenommen, PUNKT! Stattdessen hat die EnergenSüd Sie mit den von der EGNW versprochenen Konditionen begrüßt und auch beliefert, ohne, dass Sie auch nur ein einziges Mal widersprochen haben, gab ja auch keinen Anlass. Am Ende ist es scheiß egal wie der Liefervertrag zustande gekommen ist, wenn Sie jetzt sagen, ich war einverstanden, ist er auch rechtskräftig! Sie hätten ja schließlich auch mündlich einen Auftrag erteilt haben, eine Unterschrift ist nicht zwingend nötig.

Oder glauben Sie ernsthaft an das Märchen von khh, dass irgendwann mal jemand anderes den gesamten Zeitraum abrechnet, obwohl Sie bereits mit der EnergenSüd abgerechnet haben?  :D

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #81 am: 02. November 2012, 16:36:11 »
Bei mir jedenfalls steht auf dem Antragsformular "Auftrag zur Lieferung von Strom für Mitglieder mit Privattarif durch die Energiegenossenschaft Nordwest eG Thorner Str. 13 30826 Garbsen". Der Auftrag geht also ganz klar an die EGNW
Und die EGNW hat den Auftrag nie angenommen, PUNKT! Stattdessen hat die EnergenSüd Sie mit den von der EGNW versprochenen Konditionen begrüßt und auch beliefert, ohne, dass Sie auch nur ein einziges Mal widersprochen haben ... Am Ende ist es scheiß egal wie der Liefervertrag zustande gekommen ist ...

Wenn die "Vertragsbestätigung zur Strom-/Gasbelieferung" durch die EnS nicht im Namen der EGNW erfolgt sein soll, dann war das ein neuer Antrag der EnS (vgl. § 150 Abs. 2 BGB), zudem auch noch ohne wirksam einbezogene Preisververeinbarung und AGB/Vertragsbedingungen, welchen wohl kaum ein EGNW-Mitglied angenommen haben dürfte (Schweigen ist bekanntlich Ablehnung!).
Die EnS hat folglich ohne Vertragsgrundlage, also ohne jede Verpflichtung geliefert und hat daher m.E. auch keinen Zahlungsanspruch. Und es ist nicht - wie Sie sich auszudrücken pflegen - "scheiß egal" (außer der Frage, ob jemand anders den Zeitraum abrechnet), wie ein Vertrag zustande gekommen ist - wirksam kann das nur in Übereinstimmung mit den verbindlichen Vorgaben des BGB und der Rechtsprechung erfolgen !

@ masterflok,
Sie können meine Einschätzung gerne widerlegen, aber bitte nicht mit irgendwelchen Behauptungen, sondern mit einer rechtlich fundierten Begründung! 
« Letzte Änderung: 02. November 2012, 19:37:43 von khh »
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Offline Energietourist

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #82 am: 02. November 2012, 16:48:11 »
@masterflok
ich versuche es mal für sie und Herrn Röttges an einem einfachen Beispiel klar zu machen:
Sie gehen zu Ikea und bestellen sich einen Schrank. Gleichzeitig erlauben sie Ikea von ihrem Konto das Geld für den Schrank abzubuchen. Jetzt beauftragt Ikea einen Spediteur, ihren Schrank zu liefern. Der Spediteur sendet ihnen einen Brief, dass der Schrank dann und dann geliefert wird. Der Schrank kommt zu ihnen nach Hause und das Geld für den Schrank wird von ihrem Konto abgebucht.
Kommen sie jetzt auf den Gedanken, dass sie den Schrank gar nicht bei Ikea gekauft haben, sondern beim Spediteur?

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #83 am: 02. November 2012, 21:09:18 »
Zitat von: Energietourist am Heute um 14:32:33
... Dass wir auf einmal alle Kunden der EnS sein sollten, haben sie und ihresgleichen erst gemeldet, nachdem die Insolvenz bekannt wurde. ...

Richtig, andernfalls wären die Mitglieder sogar noch mit Schreiben vom 08.11.2011 von der eigenen Genossenschaft dahingehend getäuscht worden, dass die EnS mehr als ein Dienstleister/Erfüllungsgehilfe der EGNW war - Zitat "Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. ... Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. ...".  -  "Erhöhen" kann man einen Preis ja wohl nur für die eigenen Kunden und nicht für Kunden der EnS !   ;D

@jroettges und @masterflok,
welche AGB/Preisänderungsvereinbarung soll denn die vorgenannte Strompreiserhöhung ab 01.01.2012 únd welche Einzugsermächtigung soll die Abbuchungen der EGNW für Strom ab 01.01.2012 (und für Gas ab 01.10.2011) ermöglicht haben, wenn die EGNW-Mitglieder nicht von Anfang an ausschließlich Kunde der eigenen Genossenschaft gewesen sind ?
Waren das vielleicht eine unwirksame Preiserhöhung und nicht autorisierte Lastschriften (mit den entsprechenden Folge-Möglichkeiten für die Kunden!?) oder gab es womöglich überhaupt keine Vertragsgrundlage für irgendeinen Zahlungsanspruch der EGNW für die Lieferungen an "Altkunden" ab 01.01.12 (Strom) und 01.10.11 (Gas) ?
Oder wollen Sie, wenn die Mitglieder zuvor Kunden der EnS gewesen sein sollen, ernsthaft auf 1 - 2 Jahre alte Lieferaufträge mit darin enthaltener Einzugsermächtigung und AGB zurückgreifen, welche die EGNW seinerzeit nicht angenommen haben will ?

Merken Sie nicht, wie widersprüchlich Ihre und die Argumentation der EGNW ist, dass NICHTS wirklich zusammenpasst und dass das Zustandekommen der von Ihnen behaupteten Vertragsabfolge mit geltendem Vertragsrecht etc. nicht zu vereinbaren ist ??   ::)  ::)

Edit:
Zu den angeblichen EnS-Verträgen vermisse ich auch die Kündigungen der EnS zum 30.09. / 31.12.11 gegenüber den einzelnen EGNW-Mitgliedern !!!   ???
« Letzte Änderung: 02. November 2012, 22:27:34 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Entgültige Insolvenz der EnerGenSüd
« Antwort #84 am: 02. November 2012, 23:08:44 »
@ khh/userD003/schlau-h‘berger

Von Ihnen:
Zitat
Merken Sie nicht, wie widersprüchlich Ihre und die Argumentation der EGNW ist, dass NICHTS wirklich zusammenpasst und dass das Zustandekommen der von Ihnen behaupteten Vertragsabfolge mit geltendem Vertragsrecht etc. nicht zu vereinbaren ist ??

Sie checken es. Vertragsrechtliche Bestimmungen waren diesen „Künstlern“ schnurzpiepe. Wenn ich mich recht erinnere, hatten jene Schöpfer der rechtlos behandelten Genossenschaftsmitglieder im Herbst 2011 schon wieder den äußerst fragwürdigen Lieferdeal mit der FirstCon im Auge, der wohl am 01.01.2012 seinen unheilvollen Lauf nahm. Die bis dahin unter der Ägide der EnS stehende Kunden wurden wieder zu angeblich eigenen Kunden umgewidmet. Mit allen notwendigen Accessoires, z. B. der Einzugsermächtigungen. Datenschutz? Was ist das? Und all das ‒ zumindest in dieser Zeit ‒ unter dem Beistand eines Juristen.
Es ist doch die pure Freude, so etwas miterleben zu dürfen! ;D

Edit: Mich geht geht dies alles nur noch peripher an, sozusagen aus Lust an der Freude über soviel Unvermögen. ;)
Ach so, der Edit-Zusatz ist wohl Ihr Markenzeichen? Gutes Nächtle!

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #85 am: 03. November 2012, 00:40:01 »
Off-Topic
Ja, ja, unsere Pauker, die sind ganz besonders schlau und wissen schon früh immer ALLES am Besten ...... z.B. deren "Über-Repräsentanz" in vielen Parlamenten und die von dort abgelieferten Ergebnisse sprechen da für sich !   ;)
« Letzte Änderung: 03. November 2012, 00:49:47 von khh »
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Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #86 am: 03. November 2012, 02:56:06 »
@masterflok
ich versuche es mal für sie und Herrn Röttges an einem einfachen Beispiel klar zu machen
Was für ein dummer Vergleich  ;D ... man merkt, dass Sie den Sachverhalt nicht verstanden haben.
1. begrüßt mich der Spediteur niemals als Kunden. Kunde ist Ikea, sie sind der Auftragsgeber!
2. Kassiert die Spedition für gewöhnlich nicht den Warenwert, sie transportieren nur (Vergleichbare Rolle: Netzbetreiber)
3. Stellt die Spedition keine Rechnungen im eigenen Namen an den zu Beliefernden!


Fakt ist: Die EGNW hat nur vermittelt, Voraussetzung war die Mitgliedschaft, Punkt. Geliefert hat die EnergenSüd, dass erkennt man an der Lieferbestätigung, den Lastschriftabbuchungen und der Eintragung beim zuständigen Netzbetreiber. Somit darf und kann niemand anderes endabrechnen als die EnergenSüd.

@ khh:
Wenn Sie sich im Energiemarkt auskennen würden, wüssten Sie, dass die EGNW in den entsprechenden Zeiträumen nicht abrechnen kann und es auch niemals können wird! Sogar der Vorstand hat Ihnen das bereits erklärt, aber offensichtlich wollen Sie das nicht verstehen!

Zitat
Schweigen ist bekanntlich Ablehnung!
Was Sie mal wieder für einen Blödsinn schreiben. Schweigen führt nicht automatisch zu einer Annahme, richtig, aber es ist nicht im Umkehrschluss eine Ablehnung! Das ist ein starker Unterschied!

Die EnS hat folglich ohne Vertragsgrundlage, also ohne jede Verpflichtung geliefert und hat daher m.E. auch keinen Zahlungsanspruch. Und es ist nicht - wie Sie sich auszudrücken pflegen - "scheiß egal" (außer der Frage, ob jemand anders den Zeitraum abrechnet), wie ein Vertrag zustande gekommen ist - wirksam kann das nur in Übereinstimmung mit den verbindlichen Vorgaben des BGB und der Rechtsprechung erfolgen !
Worin besteht das Problem zum gegenwertigen Zeitpunkt zu sagen "Ja, ich war damit einverstanden beliefert zu werden!"? Was ist Ihr Problem? Sind Ihnen die Konditionen nicht gut genug?

Davon mal ab hat die EnergenSüd Energie geliefert und Sie haben sie verbraucht. Somit steht der EnergenSüd sehr wohl ein Zahlungsanspruch zu, und zwar in jedem Fall der Wertersatz (können Sie gerne nachschlagen!). Aber ich Sage Ihnen eins, die Konditionen werden wahrscheinlich über den besagten 17,81cent liegen, denn wie bekannt ist, hat die EnergenSüd unter Preis verkauft. Seien Sie also eher froh sich noch auf eine alte Vertragsgrundlage zu berufen. Sie wären schön blöd dies nicht anzunehmen!

Tipp: Fenster auf, tief durchatmen und mal mit logischem Sachverstand an die Angelegenheit rangehen!


Wieso engagieren Sie sich denn nicht selbst in der Genossenschaft? Wo waren Sie denn bei der letzten Generalversammlung?

Schade, dass sie nicht die Eier in der Hose haben und sich zu erkennen geben. In Wahrheit handelt es sich bei Ihnen vielleicht noch um den Herrn Kreye, der mit aller Gewalt versucht mit der der EnergenSüd eine weitere Baustelle zu schaffen um von der eigenen abzulenken! Bei der EGNW halte ich mitlerweile alles für möglich!
« Letzte Änderung: 03. November 2012, 03:40:44 von masterflok »

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #87 am: 03. November 2012, 09:01:26 »
@ masterflok,

nur gut, dass wenigstens SIE sich im Energiemarkt auskennen und mit logischem Sachverstand an die Angelegenheit rangehen -
zumindest scheinen Sie das selbst zu glauben.   ;D

Ansonsten, kein weiterer Kommentar zu Ihren Beiträgen, es bringt ersichtlich NICHTS !    :(   ::)
« Letzte Änderung: 03. November 2012, 09:21:55 von khh »
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Re: Endgültige Insolvenz der EnerGen Süd
« Antwort #88 am: 03. November 2012, 11:36:09 »
@ khh,

von Ihnen:
Zitat
An die Schlichtungsstelle Energie e.V. wende ich mich, da es mir (zunächst) darum geht, ob zwischen EGNW-Mitglieder und EnerGenSüd überhaupt Vertragsverhältnisse wirksam zustande gekommen sind und ob Zahlungsansprüche der EnS - jetzt vertreten durch deren Insolvenzverwalter - tatsächlich bestehen !?

So, so, Agent 003, Ihre „Reschersche“ bei RA Pluta, den Sie ja unter anspruchsvoller Zielsetzung zunächst aufs Pferd helfen wollten, ist kläglich, also erfolglos geblieben. In welcher Art und Weise hat er Sie denn im Regen stehen lassen? ???

Infolgedessen wollen Sie nun Ihr Feststellungsinteresse von der Schlichtungsstelle Energie befriedigen lassen. Sie meinen demnach, sie sei für die Erhebung einer Feststellungsklage die zuständige Institution, um rechtskräftig über das Bestehen oder Nichtbestehen des fraglichen Rechtsverhältnisses ‒ hier eines Vertrages ‒ befinden zu können (§ 256 ZPO)? Alle Achtung! 8)

Wofür haben Sie sich denn entschieden, für eine negative oder eine positive Feststellungsklage (als Gläubiger mit verjährungshemmender Wirkung)? In jedem Fall obliegt Ihnen die Beweislast. Auf die erhoffte Entscheidung durch die Schlichtungsstelle können Sie m. E. lange warten. Den Text Ihrer „Klageschrift“ sollten Sie wegen des breiten allgemeinen Interesses in diesen Thread einstellen! :) Ich bin voller Erwartung!

Edit: Ich halte im Gegensatz zu Ihnen den Beruf des Lehrers für sehr ehrenwert, obwohl ich diesem Berufsstand nicht angehöre. Ihr Schlag auf den Busch zündete nicht! Off Topic versteht sich von selbst.


Offline jroettges

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Re: Entgültige Insolvenz Energen
« Antwort #89 am: 03. November 2012, 12:16:54 »
Möchte irgend ein Kunde der EnerGen Süd aus den damaligen Lieferverhältnissen Ansprüche an die EGNW herleiten und bei Gericht einklagen? Wenn ja welche?

Ein solches Verfahren könnte ja durchaus zur Klärung der Situation beitragen

 

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