Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Entgültige Insovenz Energen
khh:
Off-Topic
Ja, ja, unsere Pauker, die sind ganz besonders schlau und wissen schon früh immer ALLES am Besten ...... z.B. deren "Über-Repräsentanz" in vielen Parlamenten und die von dort abgelieferten Ergebnisse sprechen da für sich ! ;)
masterflok:
--- Zitat von: Energietourist am 02. November 2012, 16:48:11 ---@masterflok
ich versuche es mal für sie und Herrn Röttges an einem einfachen Beispiel klar zu machen
--- Ende Zitat ---
Was für ein dummer Vergleich ;D ... man merkt, dass Sie den Sachverhalt nicht verstanden haben.
1. begrüßt mich der Spediteur niemals als Kunden. Kunde ist Ikea, sie sind der Auftragsgeber!
2. Kassiert die Spedition für gewöhnlich nicht den Warenwert, sie transportieren nur (Vergleichbare Rolle: Netzbetreiber)
3. Stellt die Spedition keine Rechnungen im eigenen Namen an den zu Beliefernden!
Fakt ist: Die EGNW hat nur vermittelt, Voraussetzung war die Mitgliedschaft, Punkt. Geliefert hat die EnergenSüd, dass erkennt man an der Lieferbestätigung, den Lastschriftabbuchungen und der Eintragung beim zuständigen Netzbetreiber. Somit darf und kann niemand anderes endabrechnen als die EnergenSüd.
@ khh:
Wenn Sie sich im Energiemarkt auskennen würden, wüssten Sie, dass die EGNW in den entsprechenden Zeiträumen nicht abrechnen kann und es auch niemals können wird! Sogar der Vorstand hat Ihnen das bereits erklärt, aber offensichtlich wollen Sie das nicht verstehen!
--- Zitat ---Schweigen ist bekanntlich Ablehnung!
--- Ende Zitat ---
Was Sie mal wieder für einen Blödsinn schreiben. Schweigen führt nicht automatisch zu einer Annahme, richtig, aber es ist nicht im Umkehrschluss eine Ablehnung! Das ist ein starker Unterschied!
--- Zitat von: khh am 02. November 2012, 16:36:11 ---Die EnS hat folglich ohne Vertragsgrundlage, also ohne jede Verpflichtung geliefert und hat daher m.E. auch keinen Zahlungsanspruch. Und es ist nicht - wie Sie sich auszudrücken pflegen - "scheiß egal" (außer der Frage, ob jemand anders den Zeitraum abrechnet), wie ein Vertrag zustande gekommen ist - wirksam kann das nur in Übereinstimmung mit den verbindlichen Vorgaben des BGB und der Rechtsprechung erfolgen !
--- Ende Zitat ---
Worin besteht das Problem zum gegenwertigen Zeitpunkt zu sagen "Ja, ich war damit einverstanden beliefert zu werden!"? Was ist Ihr Problem? Sind Ihnen die Konditionen nicht gut genug?
Davon mal ab hat die EnergenSüd Energie geliefert und Sie haben sie verbraucht. Somit steht der EnergenSüd sehr wohl ein Zahlungsanspruch zu, und zwar in jedem Fall der Wertersatz (können Sie gerne nachschlagen!). Aber ich Sage Ihnen eins, die Konditionen werden wahrscheinlich über den besagten 17,81cent liegen, denn wie bekannt ist, hat die EnergenSüd unter Preis verkauft. Seien Sie also eher froh sich noch auf eine alte Vertragsgrundlage zu berufen. Sie wären schön blöd dies nicht anzunehmen!
Tipp: Fenster auf, tief durchatmen und mal mit logischem Sachverstand an die Angelegenheit rangehen!
Wieso engagieren Sie sich denn nicht selbst in der Genossenschaft? Wo waren Sie denn bei der letzten Generalversammlung?
Schade, dass sie nicht die Eier in der Hose haben und sich zu erkennen geben. In Wahrheit handelt es sich bei Ihnen vielleicht noch um den Herrn Kreye, der mit aller Gewalt versucht mit der der EnergenSüd eine weitere Baustelle zu schaffen um von der eigenen abzulenken! Bei der EGNW halte ich mitlerweile alles für möglich!
khh:
@ masterflok,
nur gut, dass wenigstens SIE sich im Energiemarkt auskennen und mit logischem Sachverstand an die Angelegenheit rangehen -
zumindest scheinen Sie das selbst zu glauben. ;D
Ansonsten, kein weiterer Kommentar zu Ihren Beiträgen, es bringt ersichtlich NICHTS ! :( ::)
Didakt:
@ khh,
von Ihnen:
--- Zitat ---An die Schlichtungsstelle Energie e.V. wende ich mich, da es mir (zunächst) darum geht, ob zwischen EGNW-Mitglieder und EnerGenSüd überhaupt Vertragsverhältnisse wirksam zustande gekommen sind und ob Zahlungsansprüche der EnS - jetzt vertreten durch deren Insolvenzverwalter - tatsächlich bestehen !?
--- Ende Zitat ---
So, so, Agent 003, Ihre „Reschersche“ bei RA Pluta, den Sie ja unter anspruchsvoller Zielsetzung zunächst aufs Pferd helfen wollten, ist kläglich, also erfolglos geblieben. In welcher Art und Weise hat er Sie denn im Regen stehen lassen? ???
Infolgedessen wollen Sie nun Ihr Feststellungsinteresse von der Schlichtungsstelle Energie befriedigen lassen. Sie meinen demnach, sie sei für die Erhebung einer Feststellungsklage die zuständige Institution, um rechtskräftig über das Bestehen oder Nichtbestehen des fraglichen Rechtsverhältnisses ‒ hier eines Vertrages ‒ befinden zu können (§ 256 ZPO)? Alle Achtung! 8)
Wofür haben Sie sich denn entschieden, für eine negative oder eine positive Feststellungsklage (als Gläubiger mit verjährungshemmender Wirkung)? In jedem Fall obliegt Ihnen die Beweislast. Auf die erhoffte Entscheidung durch die Schlichtungsstelle können Sie m. E. lange warten. Den Text Ihrer „Klageschrift“ sollten Sie wegen des breiten allgemeinen Interesses in diesen Thread einstellen! :) Ich bin voller Erwartung!
Edit: Ich halte im Gegensatz zu Ihnen den Beruf des Lehrers für sehr ehrenwert, obwohl ich diesem Berufsstand nicht angehöre. Ihr Schlag auf den Busch zündete nicht! Off Topic versteht sich von selbst.
jroettges:
Möchte irgend ein Kunde der EnerGen Süd aus den damaligen Lieferverhältnissen Ansprüche an die EGNW herleiten und bei Gericht einklagen? Wenn ja welche?
Ein solches Verfahren könnte ja durchaus zur Klärung der Situation beitragen
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