Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Entgültige Insovenz Energen
masterflok:
--- Zitat von: Energietourist am 02. November 2012, 15:56:44 ---Bei mir jedenfalls steht auf dem Antragsformular "Auftrag zur Lieferung von Strom für Mitglieder mit Privattarif durch die Energiegenossenschaft Nordwest eG Thorner Str. 13 30826 Garbsen". Der Auftrag geht also ganz klar an die EGNW
--- Ende Zitat ---
Und die EGNW hat den Auftrag nie angenommen, PUNKT! Stattdessen hat die EnergenSüd Sie mit den von der EGNW versprochenen Konditionen begrüßt und auch beliefert, ohne, dass Sie auch nur ein einziges Mal widersprochen haben, gab ja auch keinen Anlass. Am Ende ist es scheiß egal wie der Liefervertrag zustande gekommen ist, wenn Sie jetzt sagen, ich war einverstanden, ist er auch rechtskräftig! Sie hätten ja schließlich auch mündlich einen Auftrag erteilt haben, eine Unterschrift ist nicht zwingend nötig.
Oder glauben Sie ernsthaft an das Märchen von khh, dass irgendwann mal jemand anderes den gesamten Zeitraum abrechnet, obwohl Sie bereits mit der EnergenSüd abgerechnet haben? :D
khh:
--- Zitat von: masterflok am 02. November 2012, 16:15:13 ---
--- Zitat von: Energietourist am 02. November 2012, 15:56:44 ---Bei mir jedenfalls steht auf dem Antragsformular "Auftrag zur Lieferung von Strom für Mitglieder mit Privattarif durch die Energiegenossenschaft Nordwest eG Thorner Str. 13 30826 Garbsen". Der Auftrag geht also ganz klar an die EGNW
--- Ende Zitat ---
Und die EGNW hat den Auftrag nie angenommen, PUNKT! Stattdessen hat die EnergenSüd Sie mit den von der EGNW versprochenen Konditionen begrüßt und auch beliefert, ohne, dass Sie auch nur ein einziges Mal widersprochen haben ... Am Ende ist es scheiß egal wie der Liefervertrag zustande gekommen ist ...
--- Ende Zitat ---
Wenn die "Vertragsbestätigung zur Strom-/Gasbelieferung" durch die EnS nicht im Namen der EGNW erfolgt sein soll, dann war das ein neuer Antrag der EnS (vgl. § 150 Abs. 2 BGB), zudem auch noch ohne wirksam einbezogene Preisververeinbarung und AGB/Vertragsbedingungen, welchen wohl kaum ein EGNW-Mitglied angenommen haben dürfte (Schweigen ist bekanntlich Ablehnung!).
Die EnS hat folglich ohne Vertragsgrundlage, also ohne jede Verpflichtung geliefert und hat daher m.E. auch keinen Zahlungsanspruch. Und es ist nicht - wie Sie sich auszudrücken pflegen - "scheiß egal" (außer der Frage, ob jemand anders den Zeitraum abrechnet), wie ein Vertrag zustande gekommen ist - wirksam kann das nur in Übereinstimmung mit den verbindlichen Vorgaben des BGB und der Rechtsprechung erfolgen !
@ masterflok,
Sie können meine Einschätzung gerne widerlegen, aber bitte nicht mit irgendwelchen Behauptungen, sondern mit einer rechtlich fundierten Begründung!
Energietourist:
@masterflok
ich versuche es mal für sie und Herrn Röttges an einem einfachen Beispiel klar zu machen:
Sie gehen zu Ikea und bestellen sich einen Schrank. Gleichzeitig erlauben sie Ikea von ihrem Konto das Geld für den Schrank abzubuchen. Jetzt beauftragt Ikea einen Spediteur, ihren Schrank zu liefern. Der Spediteur sendet ihnen einen Brief, dass der Schrank dann und dann geliefert wird. Der Schrank kommt zu ihnen nach Hause und das Geld für den Schrank wird von ihrem Konto abgebucht.
Kommen sie jetzt auf den Gedanken, dass sie den Schrank gar nicht bei Ikea gekauft haben, sondern beim Spediteur?
khh:
--- Zitat von: khh am 02. November 2012, 15:26:39 ---
--- Zitat von: Energietourist am Heute um 14:32:33 ---... Dass wir auf einmal alle Kunden der EnS sein sollten, haben sie und ihresgleichen erst gemeldet, nachdem die Insolvenz bekannt wurde. ...
--- Ende Zitat ---
Richtig, andernfalls wären die Mitglieder sogar noch mit Schreiben vom 08.11.2011 von der eigenen Genossenschaft dahingehend getäuscht worden, dass die EnS mehr als ein Dienstleister/Erfüllungsgehilfe der EGNW war - Zitat "Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. ... Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. ...". - "Erhöhen" kann man einen Preis ja wohl nur für die eigenen Kunden und nicht für Kunden der EnS ! ;D
--- Ende Zitat ---
@jroettges und @masterflok,
welche AGB/Preisänderungsvereinbarung soll denn die vorgenannte Strompreiserhöhung ab 01.01.2012 únd welche Einzugsermächtigung soll die Abbuchungen der EGNW für Strom ab 01.01.2012 (und für Gas ab 01.10.2011) ermöglicht haben, wenn die EGNW-Mitglieder nicht von Anfang an ausschließlich Kunde der eigenen Genossenschaft gewesen sind ?
Waren das vielleicht eine unwirksame Preiserhöhung und nicht autorisierte Lastschriften (mit den entsprechenden Folge-Möglichkeiten für die Kunden!?) oder gab es womöglich überhaupt keine Vertragsgrundlage für irgendeinen Zahlungsanspruch der EGNW für die Lieferungen an "Altkunden" ab 01.01.12 (Strom) und 01.10.11 (Gas) ?
Oder wollen Sie, wenn die Mitglieder zuvor Kunden der EnS gewesen sein sollen, ernsthaft auf 1 - 2 Jahre alte Lieferaufträge mit darin enthaltener Einzugsermächtigung und AGB zurückgreifen, welche die EGNW seinerzeit nicht angenommen haben will ?
Merken Sie nicht, wie widersprüchlich Ihre und die Argumentation der EGNW ist, dass NICHTS wirklich zusammenpasst und dass das Zustandekommen der von Ihnen behaupteten Vertragsabfolge mit geltendem Vertragsrecht etc. nicht zu vereinbaren ist ?? ::) ::)
Edit:
Zu den angeblichen EnS-Verträgen vermisse ich auch die Kündigungen der EnS zum 30.09. / 31.12.11 gegenüber den einzelnen EGNW-Mitgliedern !!! ???
Didakt:
@ khh/userD003/schlau-h‘berger
Von Ihnen:
--- Zitat ---Merken Sie nicht, wie widersprüchlich Ihre und die Argumentation der EGNW ist, dass NICHTS wirklich zusammenpasst und dass das Zustandekommen der von Ihnen behaupteten Vertragsabfolge mit geltendem Vertragsrecht etc. nicht zu vereinbaren ist ??
--- Ende Zitat ---
Sie checken es. Vertragsrechtliche Bestimmungen waren diesen „Künstlern“ schnurzpiepe. Wenn ich mich recht erinnere, hatten jene Schöpfer der rechtlos behandelten Genossenschaftsmitglieder im Herbst 2011 schon wieder den äußerst fragwürdigen Lieferdeal mit der FirstCon im Auge, der wohl am 01.01.2012 seinen unheilvollen Lauf nahm. Die bis dahin unter der Ägide der EnS stehende Kunden wurden wieder zu angeblich eigenen Kunden umgewidmet. Mit allen notwendigen Accessoires, z. B. der Einzugsermächtigungen. Datenschutz? Was ist das? Und all das ‒ zumindest in dieser Zeit ‒ unter dem Beistand eines Juristen.
Es ist doch die pure Freude, so etwas miterleben zu dürfen! ;D
Edit: Mich geht geht dies alles nur noch peripher an, sozusagen aus Lust an der Freude über soviel Unvermögen. ;)
Ach so, der Edit-Zusatz ist wohl Ihr Markenzeichen? Gutes Nächtle!
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