Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Entgültige Insovenz Energen
Didakt:
@ khh
--- Zitat ---Edit:
Übrigens, meinen angeblichen Stromvertrag mit EnS hat diese mir gegenüber zum 31.12.11 NICHT gekündigt! Also einfach einstellen, obwohl die Belieferungen erst am 29.02.12 vom Insolvenzverwalter gestoppt wurden - passt das zu einer Belieferung auf eigene Rechnung?
--- Ende Zitat ---
Pardon, habe ich falsch interpretiert. Meine Aussage dazu lösche ich deshalb.
--- Zitat ---Ist doch bemerkenswert, EnS beendet einfach so die Strom-Belieferung zum 31.12.2011, ohne den "angeblichen" Kunden vorher gekündigt zu haben (der Insolvenzverwalter hat die Geschäftstätigkeit erst zum 29.02.2012 gestoppt) und stellt jetzt Forderungen aus "behaupteten" Vertragsverhältnissen !?
--- Ende Zitat ---
Der wird als Rechtsanwalt schon wissen,weshalb er Forderungen stellen kann und muss! Nur die EnS-Strategen bewegten sich wahrscheinlich - wie die bisherigen EGNW-Freunde auch - im juristischen Niemandsland. " Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!" Oder, "Nach mir die Sintflut!":)
--- Zitat ---Edit: So GANZ einig sind wir uns zum Kauf-/Vertragsrecht wohl doch nicht (aber dieses Chaos überfordert womöglich auch manche Juristen).
--- Ende Zitat ---
Auch gut! Wie sollte das unter Nichtjuristen auch anders sein. Schließen wir also unsere an sich unergiebige und damit überflüssige Diskussion und überlassen das Feld den Fachleuten und erfreuen uns vielleicht darüber, wenn zwei Juristen drei verschiedene Rechtsauslegungen präsentieren. Ich darauf schon gespannt wie ein Flitzebogen! ;)
khh:
@Didakt, zu Ihrem vorletzten Beitrag möchte ich noch anmerken:
--- Zitat von: Didakt am 24. Oktober 2012, 18:40:09 ---... Um es zusammenfassend zu sagen: Die Energielieferung und das Inkasso mit allem Drum und Dran oblag ausschließlich der EnS.
--- Ende Zitat ---
Spätestens ab Jahresbeginn 2011 haben Neumitglieder mit der Mitgliedsbestätigung und vor der Lieferbestätigung durch EnS nachstehende schriftliche Erklärung des EGNW-Vorstandes erhalten – Zitat „Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt.“
Das ist für mich eindeutig eine "Außenerklärung" über die Erteilung einer Inkasso- und Abrechnungsvollmacht !
§ 167 BGB Erteilung der Vollmacht
(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.
§ 170 BGB Wirkungsdauer der Vollmacht
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.
Das Erlöschen dieser Vollmacht wurde den Mitgliedern bis heute nicht angezeigt. Und eine solche Vollmacht macht logischerweise nur Sinn, wenn EnS die Belieferung ebenfalls im Namen der EGNW = "nur" als Erfüllungsgehilfe vornehmen sollte (dafür spricht auch die nicht erfolgten Kündigungen der "Verträge" Ende 2011 seitens EnS gegenüber den "Kunden"!) – zumindest durften die Mitglieder/Kunden davon doch wohl "guten Glaubens" ausgehen. Auch dürfte es sowohl der EGNW als auch der EnS eher schwerfallen, etwas anderes zu belegen (Handschlagvertrag ;D ).
--- Zitat ---Wenn die EGNW und auch betroffene Verbraucher meinen, im Nachhinein daran noch etwas ändern zu können, befinden sie sich auf dem Holzweg! Wie soll das denn allein technisch ablaufen? ...
--- Ende Zitat ---
EGNW wohl eher nicht. Und ob auf dem Holzweg? - "Wie soll das ..." ist doch wohl allein das Problem der Verursacher. Ich bin wirklich schon mehr als gespannt, wie demnächst die Schlichtungsstelle Energie e.V. und womöglich auch Gerichte das sehen werden, insbesondere im Hinblick auf Schadensersatz durch EGNW !
Didakt:
@ khh,
nur noch eine letzte Antwort, weil ich den Dialog mit Ihnen als beendet betrachte. Er bringt uns in der Sache nicht weiter!
Sie schrieben:
--- Zitat ---…haben Neumitglieder mit der Mitgliedsbestätigung und vor der Lieferbestätigung durch EnS…
--- Ende Zitat ---
Wenn wir schon bei der Wortklauberei sind: Ich habe von der EnS eine „Vertragsbestätigung zur Stromlieferung“ erhalten!
Weiterhin betrachten Sie nachfolgenden Text als eindeutige Bevollmächtigung:
--- Zitat ---„Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt.“
--- Ende Zitat ---
Na denn gute Nacht, Marie! Diese Formulierung kann nur aus der Tastatur eines Ahnungslosen stammen. Sie ist nichtssagend, eben total ungenau abgefasst. Sie sagt alles und gar nichts aus, je nach eigener Auslegung. In juristischer/rechtlicher Hinsicht ist sie ein Flop und der Ansatz für mein ursprüngliches Nachdenken und meine Kritik an dem ganzen unsäglichen Machwerk, dem ich leider aufgesessen bin.
Geht daraus etwa hervor, wer gegenüber den Kunden den Lieferantenstatus hat? Ist aus „Verrechnung jedes unserer Mitglieder abwickeln“ das Inkasso für die Energielieferung, ‒ und wenn ja, von welcher Stelle ‒ zu verstehen, oder die Verrechnung von „Mitgliedsbeiträgen“ , oder was sonst? Die Lächerlichkeit dieser abwegigen, dilettantischen, absurden usw. Aussage kommt zum Ausdruck, wenn Sie sich mal die Synonyme für die Vokabel „Verrechnung“ zu Gemüte ziehen.
Schluss jetzt! Ich habe genug von diesem ganzen Schwachsinn, der uns da aufgetischt wurde. >:(
Zu guter Letzt noch eine Frage: Warum haben Sie denn Ihr altes Pseudonym abgelegt und schreiben jetzt unter einem neuen?
Hat es etwas mit Ihrer Tätigkeit als „Undercover-Äetschent“ bzw. „Erfüllungsgehülfe“ für Pluta zu tun? Sie erwähnten ja: „Jetzt "helfe" ich erstmal dem Insolvenzverwalter "auf's Pferd". Viel Vergnügen dabei. ;D
PS: Ergänzend hier noch als Beispiel einige Synonyme für "Verrechnung jedes unserer Mitglieder": Ausgleich, Kompensation, Milchmädchenrechnung, Angleichung, Aufwiegung, Abfindung, Abgeltung, Entschädigung, Erstattung, Wiedergutmachung, Abhilfe, Ersatz, Vergütung, Kompensation, Fehler, Fehlschluss, Irrtum.
Was ist mit dieser sogenannten "Verrechnung" nun tatsächlich gemeint?
khh:
@ Didakt,
jeder hat halt seine ganz eigene Betrachtungsweise und Meinung zu diesem uns aufgetischten Schwachsinn. Eine Fortsetzung des Dialogs bringt uns tatsächlich nicht voran, warten wir einfach mal die weitere Entwicklung ab.
Zu „Ins. Verw. auf’s Pferde helfen“: Ihre hier schon mal geäußerte Einschätzung „der wird als RA schon wissen, weshalb er Forderungen stellen kann und muss“, kann ich anhand mir vorliegender Antworten momentan gar nicht teilen.
Und zu Ihrer abschließenden Frage fällt mir nur ein: Sind Sie vielleicht mitunter etwas verwirrt uns sehen womöglich irgendwelche Gespenster? ;)
Ergänzung:
Die Aussage „Verrechnung“ ist für mich nicht „abwegig ... usw.“ oder „nichtssagend“.
--- Zitat ---WIKIPEDIA:
Die Verrechnung ist der Ausgleich gegenläufiger Forderungen; sie wird manchmal auch Abrechnung genannt. Mit der Verrechnung werden offene Forderungen ausgeglichen ...
--- Ende Zitat ---
Die Formulierung insgesamt stammt vermutlich nun mal aus der "Tastatur" des großen Ex-Vors. R. - Immerhin wurde damit doch wenigstens etwas zu Papier gebracht! ;D
Didakt:
@ Evitel2004,
eine Frage mit der Bitte um Beantwortung bzw. Klärung:
Im Zusammenhang mit den Beiträgen im vorliegenden Thread suche ich im Mitgliederverzeichnis vergeblich nach dem Benutzernamen „h′berger“. Ich möchte ihn kontakten, finde ihn aber leider nicht, obwohl Beiträge von ihm in etlichen Threads zu anderen Themen im Forum nachzulesen sind, allerdings ohne Anführung des Benutzernamens.
Können Sie weiterhelfen? Danke für Ihre Bemühungen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln