Es geht nicht um Guthaben, sondern um Nachzahlungen. Zu den Guthaben habe ich Ihnen eine PN geschrieben. Ich habe nochmal in meinen Unterlagen geblättert. Am 05.07.2010 habe ich den Antrag an die EGNW gestellt, am 09.08.2010 kam die Vertragsbestätigung von der EGS, am 12.08.2010 dann ein Schreiben der EGNW (Redeker/Mücke): "Einige Mitglieder werden verunsichert sein, wenn sie plötzlich Post von der EnerGenSüd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch-Hall abwickelt." Also eindeutig die Aussage, dass EGS zusammen mit den SWSH nur als Abrechnungsdienstleister fungiert. Arglistige Täuschung ? Den Kunden wurde jedenfalls niemals bewusst gemacht, dass die EGS der eigentliche Lieferant ist. Wenn es denn so sein sollte, dass die Verträge von der EGNW an die EGS übertragen wurden (Datenweitergabe ohne Kundenzustimmung?), ergibt sich für die EGNW ein neues Problem. Ab 01.01.2012 ist die EGNW selbständiger Lieferant. Allerdings ohne Auf- bzw. Vertrag. Oder wurden dafür dann die Verträge von früher (die, aufgrund derer die EGS geliefert hat), wieder reaktiviert. Bäumchen wechsel dich ? Heute liefert der und morgen der ? Alles über die Köpfe der Kunden und hinter deren Rücken ? Und zu guter Letzt wurden die Verträge, die der Kunde mit der EGNW abgeschlossen hat, dann von der EGNW an die EGS weitergereicht wurden, um dann wieder von der EGS an die EGNW zurück zu gehen, schließlich an die FirstCon verhökert. Ist schon seltsam, was so ein Vertrag auf seinem Lebensweg alles durchmacht. Mit einem Vertrag Kunde bei drei Unternehmen. Und das alles mit einer einzigen Unterschrift. Die Schlussrechnungen, die die EGS jetzt stellt, ist der Strom-/Gasverbrauch für den Zeitraum bis 31.12.2011. Der Strom, den man verbraucht hat, muss man bezahlen. Aber an den Insolvenzverwalter ? Was ist denn, wenn der EGNW jetzt plötzlich auffällt, dass die Kundenverträge gar nicht rechtskräftig an die EGS übergehen konnten, da die Kunden weder zugestimmt hatten noch davon unterrichtet waren ? Verwundern würde mich das bei diesem Chaos nicht. Hat man dann schuldbefreiend an den Insolvenzverwalter gezahlt ? Wahrscheinlich kommt dann ein Jurist, der behauptet, man hätte aufgrund der verworrenen Situation nicht widerspruchslos an den Insolvenzverwalter zahlen dürfen.