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Autor Thema: Entgültige Insovenz Energen  (Gelesen 102112 mal)

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Offline DieAdmin

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Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #15 am: 05. Juli 2012, 19:11:37 »
Ist zwar zeitlich etwas spät, aber da ich grad drauf gestoßen bin:

Kundeninformation der TEN vom 2. März 2012 (Thüringer Energienetze [Netzbetreiber] )

Kündigung des Strom- und Erdgas-Lieferantenvertrages durch TEN Thüringer Energienetze GmbH gegenüber EnerGen Süd eG
http://www.thueringer-energienetze.com/Netzinformationen/info_energen.htm

Offline BERBERJESUS

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Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #16 am: 07. Juli 2012, 02:28:47 »
Zitat
Original von Stromfraß
Nun ist auf der Homepage von Energen Süd ein Video eingestellt.
Die vielleicht wichtigste Aussage des vorl. Insolvenzverwalters Michael Pluta: es ist nur mit einer Quote von etwa 10% zu rechnen.
Da wird sich bei vielen die Mühe nicht lohnen, die Forderung anzumelden.

Wundert das irgendwen? Also die niedrige Quote...
Mich wundert eher, dass überhaupt noch 10 % möglich sein sollen.
Das halte ich immernoch für utopisch. Von nichts kommt halt nichts.

@ Evitel 2004:

Völlig unnötiger Beitrag an dieser Stelle. Dieselbe Meldung ist von jedem Deutschen (Grund)versorger für Strom/Gas schon vor Monaten ergangen.....

Offline Stromfraß

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Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #17 am: 07. Juli 2012, 08:00:50 »
Zitat
Von nichts kommt halt nichts.
das ist natürlih richtig. Wenn Herr Pluta aber von 10% spricht, wird er ja recherchiert haben und es können dann nicht nur 3% sein.
Lassen wir uns überraschen. Wer alerdings nur eine Forderung von 10 oder 20 Euro hat, für den lohnt sich die Mühe kaum-

Offline speedy

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #18 am: 02. Oktober 2012, 12:53:10 »
Über die Pluta-Website ist jetzt das Einreichen der offenen Forderungen möglich

Offline jroettges

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #19 am: 04. Oktober 2012, 13:35:34 »
Wichtige Informationen für ehemalige Kunden der EnerGen Süd auch auf deren Website.

http://www.energensued.de/41207.html

Offline mip

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #20 am: 06. Oktober 2012, 17:18:24 »
Heute kamen bei uns die Schlussrechnungen Strom und Gas an.

Achtung - bitte auch diesmal wieder aufpassen!

Bei Gas wurde der Forderungsbetrag der Schlussrechnung im begleitenden Schreiben plötzlich fast 100 EUR höher!

Wer auf sorgsame Arbeit setzt, ist offensichtlich auch in diesem Fall nicht gut beraten...



Offline Christian Guhl

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #21 am: 06. Oktober 2012, 21:56:05 »
Auch bei mir kam heute Schlussrechnung. Ich werde diese zurückweisen, da sie ohne vertragliche Grundlage erfolgte. Wenn jemand eine Abrechnung erstellen könnte, dann nur die EGNW. Nur diese war mein Vertragspartner. Die EGS hat lt.Vorstand der EGNW im Namen und Auftrag der EGNW gehandelt und war somit nur Dienstleister. Wenn dieser Dienstleister in Konkurs geht, werde ich doch keine Zahlungen an ihn leisten, sondern nur noch direkt an meinen Vertragspartner zahlen. Soviel ich weiss, existiert ja auch kein schriftlicher Vertrag zwischen den Genossenschaften, aus dem hervorgeht, dass Kunden, die sich bei der EGNW angemeldet haben, von der EGS beliefert werden. Jetzt rächen sich die früheren Versäumnisse ! Vielleicht hält Herr Pluta sich einfach an den Verursacher dieses ganzen Chaos.

Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #22 am: 10. Oktober 2012, 10:31:38 »
Die EGS hat lt.Vorstand der EGNW im Namen und Auftrag der EGNW gehandelt und war somit nur Dienstleister. Wenn dieser Dienstleister in Konkurs geht, werde ich doch keine Zahlungen an ihn leisten, sondern nur noch direkt an meinen Vertragspartner zahlen.
Seltsame Logik. Weil der Dienstleister Konkurs ist sind Sie nicht mehr bereit die Schlussrechnung zu begleichen (Annahme: Kein Guthaben vorhanden)? Wieso? Sie haben doch ihre Dienstleistung vollständig erhalten!

Aber Sie können sich gerne unnötig mit dem Insolvenzverwalter anlegen, viel Spaß  ;)

Offline Christian Guhl

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #23 am: 10. Oktober 2012, 13:51:50 »
Was ist daran seltsam ? Ich habe einen Vertrag mit der EGNW. Zur Erfüllung desselben bediente diese sich der EGS. Bisher habe ich nur an die EGS gezahlt, weil die EGNW mir versicherte, dass diese im Namen und Auftrag der EGNW handele. Das ist nun offensichtlich nicht mehr der Fall. Was zwischen den beiden Genossenschaften gelaufen ist, kann mir doch herzlich egal sein. Ich habe einen Vertrag mit der EGNW und nur diese kann Forderungen an mich stellen. Übrigens wurden früher die Rechnungen von den Stadtwerken Schwäbisch-Hall erstellt. Auch im Namen und Auftrag der EGNW. Was machen Sie denn, wenn diese jetzt auch noch mit einer Schlussrechnung kommen ? Zahlen, um sich nicht mit den Stadtwerken anzulegen ?

Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #24 am: 11. Oktober 2012, 13:35:27 »
Was ist daran seltsam ? Ich habe einen Vertrag mit der EGNW. Zur Erfüllung desselben bediente diese sich der EGS. Bisher habe ich nur an die EGS gezahlt, weil die EGNW mir versicherte, dass diese im Namen und Auftrag der EGNW handele. Das ist nun offensichtlich nicht mehr der Fall.
Das ist doch völlig gleichgültig ob die EnergenSüd zum gegenwertigen Zeitpunkt noch mit der EGNW zusammenarbeitet. Fakt ist, im Endabrechnungszeitraum hat sie es getan, und solange die Forderungen nicht verjährt sind, sind sie rechtens!

Aber legen Sie sich ruhig mit dem Insolvenzverwalter an, es wird für Sie sehr böse ausgehen! Unwissen schützt bekanntlich nicht vor einer Strafe!  ;)

Übrigens wurden früher die Rechnungen von den Stadtwerken Schwäbisch-Hall erstellt. Auch im Namen und Auftrag der EGNW. Was machen Sie denn, wenn diese jetzt auch noch mit einer Schlussrechnung kommen ? Zahlen, um sich nicht mit den Stadtwerken anzulegen ?
Richtig, im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 30.06.2012. Die Endabrechnung sind bereits allen Genossen zugegangen, ich hoffe doch, Sie haben bezahlt!

Bis zum 31.12.2011 wurde ganz offiziell im Namen der EnergenSüd in Ulm abgerechnet, schauen Sie sich die endsprechende Lieferbestätigung an!
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2012, 13:40:24 von masterflok »

Offline Christian Guhl

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #25 am: 11. Oktober 2012, 16:09:05 »
Ist das denn so schwer zu verstehen ? Die EGS hat geliefert ohne einen Vertrag mit mir zu haben ! Worauf soll sich denn die Forderung begründen ?

Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #26 am: 11. Oktober 2012, 16:55:02 »
Machen Sie sich nicht lächerlich! Sie haben von der EnergenSüd eine Lieferbestätigung erhalten, Sie haben Energie verbraucht, Sie haben Abschläge geleistet, Sie haben möglicherweise Zählerstände übermittelt, und nun, wo Sie abschließend von dem Belieferungszeitraum eine Endabrechnung erhalten, tun Sie so, als gebe es kein Vertragsverhältnis das die Forderung rechtfertigt?

ja ne, is klar  ;D

Inzwischen korregiere ich meinen Rat: Stellen Sie sich quer, zahlen Sie ja nicht, warten Sie auf den gerichtlichen Mahnbescheid  ;)

Offline Didakt

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #27 am: 11. Oktober 2012, 17:49:07 »
Vor dem Hintergrund, die leidige Angelegenheit des Energiebezugs von diesen in selten dümmlicher und unredlicher Weise vorgegangenen Genossenschaften endlich gänzlich zum Abschluss zu bringen, habe ich den geringen und korrekt berechneten Nachzahlungsbetrag aus der mir kürzlich zugegangenen Schlussrechnung für den Energiebezug bis zum 31.12.2011 sofort bestimmungsgemäß, also zugunsten des Insolvenzverwalters, zur Zahlung angewiesen. Fragen nach einer möglicherweise fehlenden Rechtsgrundlage dafür ergaben sich angesichts der mir vorliegenden Vertragsunterlagen aus folgenden Gründen ganz und gar nicht.

Die EGNW hat mir in ihrer Beitragsbestätigung u. a. mitgeteilt:

„Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt.“

Als Folge davon habe ich auf Briefbögen der »EnerGen Süd« sowohl die Vertragsbestätigung zur Stromlieferung als auch die Abrechnungen dafür erhalten. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall sind mir gegenüber nie in Erscheinung getreten.

Meine Zählerstandsmeldungen und meine Kündigung habe ich beiden Genossenschaften je besonders zukommen lassen.

Ich sehe somit beim besten Willen keinen fehlenden Rechtsgrund für die Erstellung der Schlussrechnung durch die EnerGen Süd eG.

PS: Übrigens hatte ich bereits im Frühjahr d. J. der EGNW im Zuge der damaligen Diskussionen über die leidigen Vertragsfragen hier im Forum angedient, den von mir selbst errechneten Nachzahlungsbetrag im Rahmen einer Schlussrechnung von mir abzufordern. Keine Reaktion! Verwundert hat mich das bei diesem Chaosklub allerdings nicht.


Offline Christian Guhl

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #28 am: 12. Oktober 2012, 15:22:33 »
....Sie haben von der EnergenSüd eine Lieferbestätigung erhalten, Sie haben Energie verbraucht, Sie haben Abschläge geleistet, Sie haben möglicherweise Zählerstände übermittelt...
Und die EGNW hat mir schriftlich mitgeteilt, dass alles im Namen und Auftrag der EGNW (mit der ich einen Vertrag hatte) geschah ! Ich hatte also keinen Grund anzunehmen, dass die EGNW meinen Vertrag ohne meine Zustimmung einfach weitergereicht hat.
Allen, die ein Guthaben bei der EGS haben, empfehle ich, sich deswegen an die EGNW zu wenden. Der ehemalige Vorstand hat schließlich zu verantworten, dass man unfreiwillig bei der EGS gelandet ist.

Offline uwes

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Re: Endgültige Insovenz Energen
« Antwort #29 am: 14. Oktober 2012, 00:09:16 »
Lieber Herr Guhl,

wem sind Sie denn auf den Leim gegangen? Mitgliedern liegen Mitteilungen der Energen Süd vor, die das genaue Gegenteil belegen.
Wenn Sie noch ein Guthaben bei der Energen Süd und keine Einziehungsermächtigung erteilt haben, können Sie noch die Abschläge bis einschließlich September letzten Jahres zurück buchen lassen wegen sogenannter "unautorisierter" Lastschriften. Ich kenne diverse Betroffene, die das erfolgreich getan haben.

Sie sollten nicht die Leute in neue völlig unnütze Verfahren treiben sondern die naheliegende Lösung empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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