Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Entgültige Insovenz Energen
Stromfraß:
Ich will gewiss niemand seine Meinung nehmen und es soll jeder, das glauben, was er glaubt.
Gerade weil ich nie bei der EGNW Mitglied war, noch Strom bezogen habe, kann ich in dieser Sache als Außenstehender meine Sicht der Dinge einbringen.
Es ist wohl so, dass sich khh an die Schiedsstelle Energie gewandt hat oder noch wenden wird.
Die Schiedsstelle erwartet zunächst, dass man sein Problem mit dem zuständigen Energieversorger, also hier mit der EnS oder der EGNW versucht hat zu klären. Wird man da abschlägig beschieden, befassen sie sich überhaupt erst mit einer Beschwerde. Diese wiederum muss eindeutig im Anliegen sein und es sind die notwendigen Beweise vorzulegen. Das habe ich alles schon durch und warte nunmehr schon seit über 3 Monaten auf das Ergebnis der Schlichtung.
Man darf aber hier nicht zuviel erwarten. Sie werden also keine Rechtsauskunft erteilen, befassen sich aufgrund der vorgelegten Unterlagen mit der Sache und verkünden einen Schiedsspruch. Nun liegt es an den Beteiligten, diesen anzunehmen oder auch nicht. Das kann man alles auf deren Homepage nachlesen. Im Falle eines Falles wird die Angelegenheit dann doch vor einem Ordentlichen Gericht landen.
Ich möchte hier keine Prognosen abgeben, wie der Schiedsspruch aussehen könnte.
Offensichtlich liegen die Beziehungen EGNW – EnS ein wenig anders als bei ProEnergie – EnS, aber es gibt doch gewisse Parallelen. Zunächst waren ProEnergie als auch EGNW nur Stromvermittler. Während es aber bei PE einen „Geschäftsbesorgungsvertrag“ gab, war das bei EGNW offensichtlich nicht der Fall. Außerdem hatte man PE eine Vollmacht erteilt, einen „günstigen“ Stromlieferanten zu beauftragen..
Ich kenne weder die AGB, noch die Verträge bei EGNW. Es muss aber doch zwischen EGNW und der EnS einen internen Vertrag gegeben haben, schon wegen der Provision. Nach Auffassung der EGNW scheint das denen gereicht zu haben. EGNW war mit der Stromlieferung beauftragt und hat diese durch EnS vornehmen lassen. Warum aber sowohl die EGNW als auch die EnS ihre Kunden darüber im Unklaren gelassen hat, ist mir allerdings schleierhaft. Es hätte doch eine einfache Nachricht oder Lieferbestätigung gereicht! Wäre man damit nicht einverstanden, hätte man dagegen vorgehen können.
Andererseits: es ist mir auch unerklärlich, wie man über Monate hin oder gar länger als 1 Jahr nicht mitbekommt, dass der Strom nicht vom Lieferanten EGNW kommt, sondern von EnS, dem Lieferanten im Auftrag von EGNW (so deren Meinung). Auf jeder Lastschrift steht doch derjenige, der einzieht und erst recht auf der Jahresabrechnung. Und dass man Kunde sowohl bei EGNW als auch bei der EGNW ist, ist auch nicht unnormal. Bei EGNW bin ich Besteller und bei EnS Kunde, der beliefert wird. Außerdem bis ich ja noch Kunde beim örtlichen Netzbetreiber.
Offensichtlich hat man es deswegen auch nicht für nötig erachtet, seine Kunden zu informieren, dass ab 01.01.12 nun die EGNW selbst die Stromlieferung übernommen hat.
Ich bitte insbesondere khh das hier Geäußerte wirklich so aufzufassen wie es gemeint ist: meine persönliche Sicht.
Natürlich ist es unentschuldbar, wenn die amateurhafte oder gar dilettantische Herangehensweise der Verantwortlichen bei EGNW zu solch chaotischen Verhältnissen führt, aber ob da jemand rechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist? Oder anders ausgedrückt: findet sich ein Gericht, das tatsächlich die "Vertragsbeziehungen" als unwirksam beurteilt? Und wenn ja, wie würde es hinsichtlich der Kosten entscheiden?
Es waren übrigens auch bei der EnS keine Profis am Werk (um es vorsichtig auszudrücken). So hat z.B. der ehemalige Finansvorstand Sihler „vergessen“, die EEG-Umlage einzupreisen (was er allerdings bestreitet). Das hat die EnS Millionen Euro Verlust gebracht, die letztlich Ursache der Insolvent waren. Ich wüsste nicht, dass Herr Sihler dafür jemals zur Verantwortung gezogen wird. Ohnehin ist die materielle Haftung bei Genossenschaften sehr beschränkt.
Didakt:
@ Stromfraß
von Ihnen:
--- Zitat ---Warum aber sowohl die EGNW als auch die EnS ihre Kunden darüber im Unklaren gelassen hat, ist mir allerdings schleierhaft. Es hätte doch eine einfache Nachricht oder Lieferbestätigung gereicht! Wäre man damit nicht einverstanden, hätte man dagegen vorgehen können.
--- Ende Zitat ---
Lesen Sie die vorstehenden Beiträge doch noch mal genauer: Die Belieferung durch die EnS ist den Verbrauchern in der Tat mitgeteilt worden!
Und noch eine kurze Anmerkung: Sparen Sie sich Zeit und Aufwand und vertiefen Sie sich nicht mehr zu sehr in diese Sache. Es ist bereits alles hinlänglich gesagt. Hier hilft ggf. nur noch eine abschließende Begründung mit Urteil "von Rechts wegen". ;)
Stromfraß:
Ich hatte gerade gedacht, meine Uhr geht falsch - aber hier im Forum ist noch Sommerzeit.
Didakt schreibt:
--- Zitat ---Lesen Sie die vorstehenden Beiträge doch noch mal genauer: Die Belieferung durch die EnS ist den Verbrauchern in der Tat mitgeteilt worden!
--- Ende Zitat ---
Also bei khh liest sich das anders!
Ansonsten geht es mir auch darum, persönlich was zu lernen, was ich u.U. in den noch offenen Verhandlungen beim RA oder auch bei der Schlichtungsstelle gebrauchen kann.
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 06. November 2012, 16:07:23 ---Ich kenne weder die AGB, noch die Verträge bei EGNW. Es muss aber doch zwischen EGNW und der EnS einen internen Vertrag gegeben haben, schon wegen der Provision. Nach Auffassung der EGNW scheint das denen gereicht zu haben. EGNW war mit der Stromlieferung beauftragt und hat diese durch EnS vornehmen lassen. Warum aber sowohl die EGNW als auch die EnS ihre Kunden darüber im Unklaren gelassen hat, ist mir allerdings schleierhaft. Es hätte doch eine einfache Nachricht oder Lieferbestätigung gereicht! Wäre man damit nicht einverstanden, hätte man dagegen vorgehen können.
Andererseits: es ist mir auch unerklärlich, wie man über Monate hin oder gar länger als 1 Jahr nicht mitbekommt, dass der Strom nicht vom Lieferanten EGNW kommt, sondern von EnS, dem Lieferanten im Auftrag von EGNW (so deren Meinung). ... Und dass man Kunde sowohl bei EGNW als auch bei der EGNW ist, ist auch nicht unnormal. Bei EGNW bin ich Besteller und bei EnS Kunde, der beliefert wird.
--- Ende Zitat ---
@Stromfraß,
richtig, als Außenstehender können Sie NICHTS kennen. Aber Sie haben offensichtlich die diesbzgl. Beiträge auch nicht richtig gelesen. Sie bringen schon wieder etwas durcheinander und tragen damit im Sinne der Verbraucher ganz sicher nichts zur Aufklärung des Sachverhalts bei. Warum halten Sie sich zum Thema EGNW ./. EnS nicht besser etwas zurück? >:(
Es soll zwischen den Genossenschaften einen mündlichen "Handschlagvertrag" ::) gegeben haben, dessen Inhalt aber wohl seit einiger Zeit strittig ist. Inhaltlich der Lieferaufträge und der AGBs für Strom und/oder Gas war die EGNW autorisiert, Dienstleister zu beauftragen, nicht aber Verträge zu vermitteln, was auch die EnS wissen musste! Über die Belieferung durch die EnS hat man die Kunden nicht im Unklaren gelassen. Nach Erteilung des Lieferauftrags (ausschließlich!) an die EGNW haben die Mitglieder vom EGNW-Vorstand ein Schreiben erhalten "Die Genossenschaft EnerGenSüd ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag ..." und anschließend von der EnS/SW Schwäbisch Hall eine "Vertragsbestätigung zur ...lieferung". Insofern mussten die Kunden davon ausgehen, dass die EnS als Dienstleister und nicht auf eigene Rechnung liefert und abbucht. Insofern ist nicht unerklärlich, wie man über Monate ...! Und wenn die Vertragsbestätigung durch EnS eine für deren eigene Rechnung gewesen sein soll, dann war das ein neuer Antrag (vgl. § 150 Abs. 2 BGB!!!), welchen die EGNW-Mitglieder durch ihr "Schweigen" nicht angenommen haben, insofern gab es für ein "dagegen vorgehen" keine Notwendigkeit! Die EnS hat folglich wissentlich ohne Verpflichtung geliefert, was einen Zahlungsanspruch nicht begründet (vgl. § 814 BGB!). ALLES x-mal gesagt! ::) und bisher begründet nicht widerlegt. Kunde für ein Vertragsverhältnis sowohl bei EGNW als auch bei EnS, so etwas gibt es nicht.
Das ist meine - m.E. nachvollziehbar begründete - Einschätzung.
Christian Guhl:
Nachdem der Insolvenzverwalter bisher die Strom-und Gasabrechnungen getrennt vorgenommen hat (z.B. Verbindlichkeiten beim Strom werden eingefordert, Guthaben beim Gas sollen (ohne Aussicht auf Erfolg) als Forderung angemeldet werden), liegt mir nun eine Abrechnung des IV vor, in der die Verbindlichkeiten beim Strom mit dem Guthaben beim Gas aufgerechnet werden. Nur die Differenz soll bezahlt werden. Was ist denn nun korrekt ? Wie sehen die Abrechnungen bei Anderen aus ?
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