Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Entgültige Insovenz Energen

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khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 03. November 2012, 20:49:58 ---... Grundsätzlich gilt aber:
Durch den Bezug von Elektrizität kommt automatisch ein Liefervertrag zustande.
Wenn ich die Frage des Bezugs -ist wohl unstrittig- außen vor lasse, geht es um den Liefervertrag selbst. Kam ein Liefervertrag rechtens zustande oder nicht? ...
M.E. ist die Einforderung der ausstehenden Zahlungen durch den IV der EnS berechtigt. ...
--- Ende Zitat ---

Genau davon konnte mich bisher niemand wirklich überzeugen. "Grundsätzlich" und "automatisch" kommt ein Vertrag durch Entnahme aus dem Versorgungsnetz jedenfalls nur mit dem Grundversorger zustande. Und dass mit der EnS ein Liefervertrag wirksam zustande kam und damit berechtigte Zahlungsansprüche bestehen, ist m.E. nicht ersichtlich. Meine Begründungen, die selbstverständlich nicht zwingend richtig sein müssen, hab ich mehrfach ausführlich dargelegt.  :D

masterflok:

--- Zitat von: Didakt am 03. November 2012, 13:35:34 ---Den Genossenschaftsmitgliedern vermittelten Sie laut Ihrer Homepage, Satzung, Lieferauftrag usw. zweifellos den Eindruck, sie als „Energielieferant“ preisgünstig mit Energie zu beliefern. Diesen Status haben Sie uns vorgegaukelt. Sie hatten ihn niemals.

--- Ende Zitat ---
Selbsverständlich hat die EGNW zeitweise Energie geliefert, setzen, 6!

khh:

--- Zitat von: Didakt am 03. November 2012, 20:57:13 ---@ khh,
Mann o Mann, es kann doch nicht sein, dass Sie so schwer von Kapee sind! ;) ...
--- Ende Zitat ---

Hallo @Didakt,
warum ereifern Sie sich eigentlich und wollen mich anscheinend unbedingt überzeugen, dass ich bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. an der falschen Stelle bin?  ;)

Zwar hatte ich meine Zielsetzung mal angedeutet, aber Sie wissen doch sicherlich nicht, WAS ich der Schlichtungsstelle vortragen werde. Also, keine Sorge, ich weiß schon, was zu tun ist.  :D

Stromfraß:

--- Zitat ---"automatisch" kommt ein Vertrag durch Entnahme aus dem Versorgungsnetz jedenfalls nur mit dem Grundversorger zustande
--- Ende Zitat ---
Soweit ok.
Es wurde aber Strom geliefert und der nicht vom Grundversorger.
Nach allem, was ich hier lese, war es die EnS.
Nun ginge es darum, ob berechtigt oder nicht.
Der IV ist der Meinung, ja und erhebt seine Forderung.
Nun gibt es genau 2 Möglichkeiten: zahlen oder nicht.
Mit der Zahlung ist die Sache erledigt.
Bei Nichtzahlung hat man mit einem langwierigen Gerichtsverfahren zu rechnen.
Das würde ich ohne eine gute RS-Versicherung nie riskieren.
Allerdings: hat man diese und es geht um mehrere 100 Euro, könnte man es riskieren.
Man muss sich allerdings gut überlegen, gegen wen und mit welcher Zielsetzung?
Mag ja sein, dass man persönlich der Meinung ist, mit seiner Auffassung richtig zu liegen.
Es geht in diesem Thread aber auch darum, dass manch einer sich nützliche Hinweise erhofft, wie er sich in seiner Angelegenheit verhalten sollte und da sollte man mit Äußerungen sehr vorsichtig sein, die sich praktisch entweder nicht oder nur mit finanziellem Aufwand umsetzen lassen.
Wie gesagt, jedem seine Meinung!

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 03. November 2012, 22:08:04 ---Es wurde aber Strom geliefert und der nicht vom Grundversorger. Nach allem, was ich hier lese, war es die EnS.
Nun ginge es darum, ob berechtigt oder nicht. Der IV ist der Meinung, ja und erhebt seine Forderung.
--- Ende Zitat ---

Der Insolvenzverwalter scheint über das ganze "Vertrags-Chaos" wenig informiert zu sein. Das jedenfalls muss man aus einer mir vorliegenden schriftlichen Antwort schließen!  ;D


--- Zitat ---Wie gesagt, jedem seine Meinung!
--- Ende Zitat ---

SO ist es. Und meine Ausführen sollen für "besonders Betroffene" auch nicht mehr sein als Anregungen, was vielleicht eine Bedeutung haben könnte
und in jedem Fall vorab mit einem kompetenten Anwalt zu klären wäre.  ;)

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