Original von RR-E-ft
Es kommt wohl allein auf einen Erstwiderspruch an, [ ] War ein solcher Erstwiderspruch erfolgt, kommt es demnach auf weitere Widersprüche nicht mehr an.
Hierzu noch ein schönes Beispiel:
Ein Kunde, nämlich ich, hat am 20.08.2001 Widerspruch gegen die Gasabrechnung vom 26.07.2001 für den Zeitraum 24.05.00 – 23.5.01 erhoben mit folgenden Worten:
„…….Aus der Rechnung des Vorjahres ergab sich bei 2.614,10 DM für 47.471 kWh ein Preis von 0,055 DM/kWh. Aus der neuen Rechnung ergibt sich bei…….. ein Preis von 0,080 DM. Das ist eine Erhöhung von 45 %.
Das halte ich für Wucher unter Ausnutzung einer Monopolstellung!Ich bitte die Abrechnung zu überprüfen und angemessene Arbeitspreise zugrunde zu legen. ….“.
Daraus wurde natürlich nichts!
-- Monopol ist Monopol! --
Erst im Jahr 2006 hatte ich die Gasrebellion entdeckt und im Juni Widerspruch gegen die Jahresrechnungen 2005 und 2006 erhoben.
Hier meine Preise: jeweils Arbeitspreis in Ct/kWh//Grundpreis in EUR Vertrag vom 09.091975:
Vertragspreis 1,0553/92,03Widerspruch 20.08.2001: Anfangspreis der Rechnung vom 18.06.00 ab 19.05.99
1,8509/168,73 ( der Preis lag niedriger als der der Jahresrechnung vom 09.06.1999 und der der Jahresrechnungen 1995 – 1998, deren Preiserhöhungen ich nicht mehr beanstanden können soll.)
Widerspruch 24.06.2006: Endpreis der R. vom 10.6.03
3,3624/144,00 (= Preis 2003/2004 und Preis bis 30.09.04)
Das Schönste daran:Der Vertrag ist noch nicht gekündigt und läuft nach einer schriftlichen Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist immer bis zum Jahresende. Das ist allerdings meine Meinung und nicht die des Versorgers! - – Freue mich immer auf Ende September!
Außerdem habe ich ab 2006 zunächst maßvoll und dann kräftig gekürzt, so dass sich jetzt (endlich?) höhere Einbehaltungsbeträge ergeben als bei meinen Rechnungen mit dem Preis von 1975.
Ein nun mögliche
Aufrechnung höherer Einbehaltungen (,weil ich nicht mehr mit dem Preis von 1975 rechnen darf,) mit nun höheren berechtigten Nachforderungen des Versorgers, scheitert wahrscheinlich daran, dass diese für den Zeitraum bis 2008
verjährt sind.
Das muss ich noch mal durchrechnen!
Was sonst noch geschah, kann man in meinen Beiträgen nachlesen.
berghaus 01.05.12