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Autor Thema: Dem EEG den Kampf ansagen  (Gelesen 90784 mal)

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #15 am: 13. Januar 2013, 15:58:17 »
Zitat
Ich hoffe die EU greift dasThema auf und bringt das EEG in seiner jetzigen Form zu Fall.

Das wäre dann das erste Mal seit Jahren, dass die EU etwas sinnvolles und bürgernahes beschliessen würde. Es ist aber zu befürchten, dass eine Anschlussregelung noch teurer, komplizierter und unübersichtlicher wird. Politiker eben.

Gruß

NN

Offline Energiesparer51

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #16 am: 13. Januar 2013, 17:39:21 »
Da bekommt der "Kampf gegen Windmühlen" eine neue ganz Bedeutung.  ;)
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline userD0005

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Re: EEG-Förderung eine staatliche Beihilfe
« Antwort #17 am: 14. Januar 2013, 10:57:34 »
Die EU-Kommission hat das EEG laut Handelsblatt jetzt als staatliche Beihilfe benannt und erwägt eine Neueinordnung.

Nicht nur der EU, den deutschen nicht privilegierten Stromverbraucher ist das EEG schon lange ein Dorn im Auge.

Sollte die EU das Gesetz einem Beihilfenotifizierungsverfahren unterwerfen, können das die nicht privilegierten Verbraucher nur begrüssen. Selbst eine Abschaffung des EEG nach europarechtlichen Vorgaben ist dann nicht mehr ausgeschlossen. Das Gesetz ist ohnehin mehr als fragwürdig, es widerspricht wesentlichen Vorgaben unseres Grundgesetzes.

Sie sollten Verfassungsrichter werden.

Offline hko

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #18 am: 14. Januar 2013, 11:41:08 »
Sie sollten Verfassungsrichter werden.
sehr guter Vorschlag  ;D

Gruß hko

Offline userD0005

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #19 am: 14. Januar 2013, 13:21:58 »
Zitat
Ich hoffe die EU greift dasThema auf und bringt das EEG in seiner jetzigen Form zu Fall.

Das wäre dann das erste Mal seit Jahren, dass die EU etwas sinnvolles und bürgernahes beschliessen würde. Es ist aber zu befürchten, dass eine Anschlussregelung noch teurer, komplizierter und unübersichtlicher wird. Politiker eben.

Gruß

NN

Sinnvoll und Bürgernah natürlich verbunden mit erheblichen Preissenkungen wird die Versorgungshoheit des Endverbrauchers durch die Großkraftwerksbetreiber durch unsere Lobbygesteuerten Volksvertreter wieder hergestellt. ::)

Eins muss man den SchwarzGelben Lobbyisten lassen. Dumm sindse nich.....
Oder zumindestens die, die diese Gaucklertruppe steuern.
Erst "baut" man das EEG um hin zu einem Industriesubventionsgesetz um es dann über die
EU Kommission abzuschießen. BRAVO, BRAVISSIMO.

Wer braucht schon eine dezentral, regenerative Energieerzeugung.
Lasst uns doch lieber unsere K€hle verbrennen, dem Putin noch mehr Gas abkaufen,
Noch mehr Atommüll erzeugen. Und weiter an der Ölkanne hängen.
Irgendwann ist diese Party zwar vorbei..
Das interessiert diese Deppen und einige andere eher weniger.



 

Offline PLUS

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #20 am: 14. Januar 2013, 15:07:48 »
Zitat
Sie sollten Verfassungsrichter werden.
- -
sehr guter Vorschlag  ;D

Gruß hko
 - -
Sinnvoll und Bürgernah natürlich verbunden mit erheblichen Preissenkungen wird die Versorgungshoheit des Endverbrauchers durch die Großkraftwerksbetreiber durch unsere Lobbygesteuerten Volksvertreter wieder hergestellt. ::)

Eins muss man den SchwarzGelben Lobbyisten lassen. Dumm sindse nich..... Oder zumindestens die, die diese Gaucklertruppe steuern. Erst "baut" man das EEG um hin zu einem Industriesubventionsgesetz um es dann über die EU Kommission abzuschießen. BRAVO, BRAVISSIMO.

Wer braucht schon eine dezentral, regenerative Energieerzeugung. Lasst uns doch lieber unsere K€hle verbrennen, dem Putin noch mehr Gas abkaufen, Noch mehr Atommüll erzeugen. Und weiter an der Ölkanne hängen. Irgendwann ist diese Party zwar vorbei.. Das interessiert diese Deppen und einige andere eher weniger.

Da glänzt das Energieverbraucher-Forum bei solchen Nonsensbeiträgen. Dummdreist, mit fanatisch geprägter Ideologie und dazu noch diese übelriechende eklige parteipolitische Diarrhö. Pfui!
----
Zur Sache:

Mit dem Jahreswechsel ist der EU-zustimmungspflichtige sogenannte EEG-Spitzenausgleich mit dem Jahreswechsel ausgelaufen. Die EU-Kommission hatte diese Steuerprivilegien bis dahin unter der Bedingung genehmigt, dass in den betroffenen Unternehmen besondere Anstrengungen beim Klimaschutz erfolgen.

 
Als rechtswidrig sieht man im Ideologielager immer nur das an, was in den eigenen Kram passt:

Das sind die Umweltverbände, die jetzt die vom Bundestag im November beschlossenen Fortführung des Steuer-Spitzenausgleichs bis 2022 als eine unzulässige Beihilfe, da angeblich keine reale ökologische Gegenleistung erfolge, bekämpfen.

Die Ausnahmeregelungen für die Industrie stehen auch in der Kritik der EU-Kommission. Die EU-Kommission erwägt nun, das gesamte deutsche EEG als staatliche Beihilfe zu qualifizieren. Zweifelsfrei würde mit diesem Schritt der Druck auf das Gesetz steigen und eine komplette Abschaffung würde wahrscheinlicher werden.

Ja, die Umweltverbände haben vermutlich Recht. Aber, das EEG ist insgesamt ein rechtswidriges Konglomerat.
Gerade nicht privilegierte Energieverbraucher sind davon betroffen und zahlen jede Zeche und tragen die Risiken und die Folgen. Die EE-Energieerzeuger werden mit staatlichen Garantien schadlos gehalten und sie profitieren noch völlig unangemessen davon.

Dieses EEG ist rechts- und verfassungswidrig. Es muß weg!

Offline superhaase

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #21 am: 14. Januar 2013, 15:20:03 »
Dieses EEG ist rechts- und verfassungswidrig.
Für Teile mag das stimmen, wie z.B. die eingebaute "Industrieförderung", die auch Stein des Anstoßes für die EU-Kommission ist.

Zitat
Es muß weg!
Dazu wird es wohl so schnell nicht kommen. Schließlich wollen jetzt die großen Stromkonzerne auch mal davon profitieren mittels Offshore-Windkraft.
Die Stromkonzerne haben bisher das EEG immer bekämpft, und trotzdem wurde es nicht abgeschafft. In Zukunft werden sie es mit allen Mitteln verteidigen. Eine Abschaffung ist also eher unwahrscheinlicher geworden.
Wir dürfen uns wohl noch auf eine weiter kräftig steigende EEG-Umlage einstellen, sofern die Offshore-Windkraft nicht doch noch abgeblasen wird.  ;)

Man wird allerdings wohl nicht umhin kommen, die unangemessene Industrieförderung wieder aus dem EEG "auszubauen".
8) solar power rules

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Musterklage gegen EEG-Umlage: Prozessauftakt in Chemnitz
« Antwort #22 am: 04. Februar 2013, 20:30:29 »
Zitat
30. Januar 2013
Das Landgericht Chemnitz vertagt Entscheidung über Musterklage gegen EEG-Umlage

Das Landgericht Chemnitz hat die Musterklage des vogtländischen Textilherstellers Vowalon Beschichtung GmbH, Treuen, gegen die Erneuerbare-Energien-Umlage am Dienstag, 29. Januar 2013, erstmals verhandelt und die Entscheidung bis Ende März vertagt. Prozessgegner von Vowalon war dessen Energieversorger enviaM, den das Unternehmen auf Rückzahlung der unter Vorbehalt entrichteten EEG-Umlage verklagt hatte. Dies ist für Vowalon der einzig gangbare Weg, um – wie beabsichtigt – die Musterklage vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Sowohl im Vorfeld als auch während und nach der öffentlichen Gerichtsverhandlung war das Medieninteresse überaus groß.
mehr dazu:news-chemitz -- vti-online- Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Offline RR-E-ft

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #23 am: 05. Februar 2013, 16:01:53 »
Möglicherweise entscheidet das LG Chemnitz über die Klage nicht anders als das LG Bochum, Urt. v. 06.11.12 Az. I 12 O 138/12:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/lg_bochum/j2012/I_12_O_138_12_Urteil_20121106.html

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #24 am: 05. Februar 2013, 18:16:03 »
Möglicherweise entscheidet das LG Chemnitz über die Klage nicht anders als das LG Bochum, Urt. v. 06.11.12 Az. I 12 O 138/12:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/lg_bochum/j2012/I_12_O_138_12_Urteil_20121106.html
Der Vollständigkeit halber, die Klägerin hat aber Berufung gegen das Urteil eingelegt, so dass die Frage  der Vorlage an das BVerfG weiterhin offen ist.

PS
Abwarten. Für den, der trotzdem etwas tun will, hier dieser Hinweis:
Zitat
Zahlung unter Vorbehalt

Für den (eher unwahrscheinlichen) Fall, dass das Bundesverfassungsgericht das EEG rückwirkend für unwirksam erklärt, können sich Stromverbraucher die Möglichkeit einer Rückforderung der gezahlten EEG-Umlage offen halten, indem sie gegenüber ihrem Energieversorger erklären, dass sie die EEG-Umlage nur noch unter Vorbehalt leisten, weil die EEG-Umlage verfassungswidrig ist.  Die Erklärung bedarf keines besonderen Inhalts und keiner besonderen Form. Sie wirkt nur für die Zukunft. Die Erklärung eines rückwirkenden Vorbehalts ist nicht möglich.
 
Hinweis: Die rechtlichen Ausführungen und Einschätzungen sind unverbindlich. Sie können die Prüfung des Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Information des Gesamtverband Textil + Mode ----- Strompreis-Wettlauf vor Gericht
« Letzte Änderung: 05. Februar 2013, 19:05:49 von PLUS »

Offline berghaus

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #25 am: 13. Februar 2013, 15:46:32 »
Zitat
Zahlung unter Vorbehalt

Für den (eher unwahrscheinlichen) Fall, dass das Bundesverfassungsgericht das EEG rückwirkend für unwirksam erklärt, können sich Stromverbraucher die Möglichkeit einer Rückforderung der gezahlten EEG-Umlage offen halten, indem sie gegenüber ihrem Energieversorger erklären, dass sie die EEG-Umlage nur noch unter Vorbehalt leisten, weil die EEG-Umlage verfassungswidrig ist.  Die Erklärung bedarf keines besonderen Inhalts und keiner besonderen Form. Sie wirkt nur für die Zukunft. Die Erklärung eines rückwirkenden Vorbehalts ist nicht möglich.
.

Hier zeigt sich mal wieder, dass es zweckmäßig ist, die monatlichen  Abschläge und die Nachzahlung der Jahresrechnung nicht abbuchen zu lassen, sondern selbst zu überweisen, wenn die AGB des Versorgers das zulassen. Zumindest sollte man den Verbrauch beobachten und die Einzugsermächtigung frühzeitig genug widerrufen. Das kann auch vor der Abbuchung von unzulässigen oder unerwünschen 'durchgeleiteten' Umlagen, Abgaben usw. schützen.

Die Frage ist, was passiert, wenn die AGB Selbstüberweisung nicht zulassen und man die Einzugsermächtigung vor Eingang der Jahresrechnung widerruft., vor allem wenn man sowieso wechseln will.

Wenn man nicht so mutig ist, den Jahres-EEG Anteil bei der Überweisung der Nachzahlung einzubehalten, kann man diesen  ja auch unter Vorbehalt zahlen.
Frage: Genügt eine Schreiben an den Versorger mit dem Vorbehalt oder sollte auch (zusätzlich) bei der Überweisung unter Verwendungszweck auf den Vorbehalt hingewiesen werden?

Ich gehe davon aus, dass einer solcher Vorbehalt den Jahresbetrag der EEG erfasst und man nicht für die in den Abschlägen enthaltenen Anteile de EEG-Umlage rückwirkende Vorbehalte nicht erklären kann.
Anders gesagt, man muss die Jahresrechnung wie bei der Verjährung als 'Gesamtkunstwerk' betrachten.

berghaus 13.02.13

Offline Didakt

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #26 am: 13. Februar 2013, 16:26:28 »

Die Frage ist, was passiert, wenn die AGB Selbstüberweisung nicht zulassen und man die Einzugsermächtigung vor Eingang der Jahresrechnung widerruft., vor allem wenn man sowieso wechseln will.

berghaus 13.02.13

Nichts passiert! Der Versorger hat § 41 (2) EnWG zu beachten.

Zitat
Frage: Genügt eine Schreiben an den Versorger mit dem Vorbehalt...

Ja, mit dem Hinweis der Geltung für den gesamten Abrechnungszeitraum.

Offline berghaus

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #27 am: 13. Februar 2013, 22:59:39 »
Für welche sonstigen Abgaben, Umlagen und Steuern sollte man den noch Zahlung unter Vorbehalt erklären.

Auswahl siehe hier:
[nofollow]http://www.wie-energiesparen.info/fakten-wissen/der-strompreis-wie-setzt-er-sich-zusammen/[/nofollow]

berghaus 13.02.13

Offline Black

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #28 am: 15. Februar 2013, 16:03:58 »
Das Gutachten von Prof. Manssen zur Verfassungswidrigkeit der EEG Umlage überzeugt mich nicht.

Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung mit ihm hat sich auch gezeigt, dass der Mann kaum Kenntnisse im EEG hat.

Bisher konnte auch noch kein Gericht überzeugt werden.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline PLUS

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #29 am: 15. Februar 2013, 17:00:12 »
Das Gutachten von Prof. Manssen zur Verfassungswidrigkeit der EEG Umlage überzeugt mich nicht.
Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung mit ihm hat sich auch gezeigt, dass der Mann kaum Kenntnisse im EEG hat.
Bisher konnte auch noch kein Gericht überzeugt werden.
Ach ja, "kaum Kenntnisse", das mag ja ihre Meinung sein, es gibt dazu andere, untermauert mit fundierten Kenntnissen. Nicht nur was das EEG angeht. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Gerrit Manssen ist nicht alleine der Auffassung, dass das EEG verfassungswidrig ist und das EEG in seiner heutigen Ausprägung hat ja mehrere Bruchstellen. Es gibt dazu genügend bekannte Argumente. Die von Prof. Dr. Manssen reihen sich jetzt dazu.

Bereits 2011 hat der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Wolfram Cremer (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Ruhr Universität Bochum) in einem Fernsehinterview festgestellt, dass er das EEG für verfassungswidrig und europarechtlich für bedenklich hält. Er hatte schon damals eine mehrfache Privilegierung von Unternehmen ausgemacht und die Missachtung des Gleichheitssatzes des GG gesehen. usw. usf...

 

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