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Autor Thema: Kündigungsfrist  (Gelesen 16048 mal)

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Offline Jacobus

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Kündigungsfrist
« am: 10. April 2012, 15:54:03 »
Hallo,
auch ich bin \"Hitgas geschädigt\". Verspätete Jahresabrechnung, falscher Zählerstand, trotz besserem Wissen und nun kommt auch noch die Kündigungsklausel dazu. In meinem Vertrag steht:

Ihre Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Diese verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate,sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Angefangen hat die Lieferung am 1.1.2011

Eine solche lange Frist habe ich noch bei keiner meiner bisherigen Lieferanten erlebt.

Noch etwas: Bei Verivox steht aabei diesem Lieferanten: Kündigungsfrist: 3 Monate.
Das ist meiner Meinung nach grober Irreführung.

Frage: Kann ich auf Grund des neuen Energie WirtschaftsGesetz eine kürzere Kündigungsfrist verlangen?

Vielen Dank für Hinweise.
vdK

Offline RR-E-ft

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Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 10. April 2012, 16:16:37 »
Für den Vertrag relevant ist allein, was zwischen den Parteien wirksam vereinbart wurde.
Die vereinbarte Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist scheinen in Ordnung zu sein, sie binden schließlich beide Vertragsteile gleichermaßen.
Bei Vertragsabschluss konnte man wohl ersehen, worauf man sich hinsichtlich der Vertragslaufzeit einlässt.

Offline Kasimir

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Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 10. Juli 2012, 02:47:46 »
auch hier meldet sich ein HITEnergie-Geschädigter.

Bin seit 01.06.2011 Kunde bei HITGas.

Zum 01.08.2011 bin ich im selben Versorgungsgebiet umgezogen (in derselben Straße) und war durchaus willig, meinen bestehenden Vertrag an der neuen Anschrift weiter zu führen.
Ich habe HITEnergie entsprechend rechtzeitig den bevorstehenden Umzug mitgeteilt, verbunden mit der Anfrage, ob ich auch bereits ab dem 01.06.2011 im neuen Domizil (zunächst noch parallel zum alten)HITGas beziehen könne, da das Haus ab diesem Zeitraum bereits durch mich für Renovierungsarbeiten genutzt wurde. Also quasi -2- unterschiedliche Verträge in der Zeit vom 01.06.-31.07.2011.

HITGas hat es nicht geschafft, den Liefertermin für das neue Domizil 01.08.2011 einzuhalten, vom 01.06.2011 ganz zu schweigen.
Stattdessen erholgte der Lieferbeginn mit neuer Vertragsnummer im neuen Haus zum 01.11.2011. Bis dahin war ich für -3- Monate beim teuren Grundversorger.

Im Januar 2012 erhielt ich für die alte Anschrift und den alten Vetrag für die Zeit vom 01.06. -31.07.2011 die Abschlussrechnung, die (natürlich) aufgrund der falschen Anfangszählerstände (von HITEnergie geschätzt) fehlerhaft war. Da HITEnergie trotz Widerspruch bis dato diesbezüglich keine Abhilfe geschaffen hat, habe ich diese Angelegenheit zwischenzeitlich der Schlichtungsstelle in Berlin gemeldet.

Weiteres Ungemach ahnend wollte ich zum 31.10.2012 den (neuen) Vertrag mit HITEnergie kündigen und zum einem anderen Anbieter wechseln. Dieser teilte mit zwischenzeitlich mit, dass er von HITEnergie mitgeteilt bekommen hätte, das ein Wechsel frühestens am 01.06.2013 möglich wäre !

Ich interpretiere das so, dass HITEnergie meinen am 01.06.2011 begonnenen alten Vertrag einfach weiterlaufen lässt, obwohl ich für den alten Vertrag eine Schlussrechnung bekommen habe, anschließend für -3- Monate in der Grundversorgung war und mein neuer Vertrag erst mit Wirkung vom 01.11.2011 begann.

Da ich zum 31.05.2012 nicht fristgerecht gekündigt habe (warum auch?) hat sich der Vertrag (nach Meinung von HITEnergie ) wahrscheinlich um 12 Monate velängert. So meine Interpretation.

Ich habe nun meinerseits den am 01.11.2011 begonnen Vertrag fristgerecht zum 31.10.2012 per Einschreiben bei HITEnergie gekündigt, weil ich der Meinung bin, am 01.11.2011 einen neuen, auf 12 Monate laufenden Vertrag abgeschlossen zu haben.

Ich erwäge bei Weigerung der Kündigungsbestätigung rechtliche Schritte gegen HITenergie einzuschlagen.

Evtl. bin ich aber auf dem Holzweg. Kann mir jemand weiter helfen ?

Offline bolli

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Re: Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 11. Juli 2012, 08:11:48 »
@Kasimir
Sie sollten nicht versuchen, die Gedanken des Versorgers zu erahnen, dass geht schon deshalb schief, weil der gar keine hat.  ;D
Ihre Denk- udn Vorgehensweise ist völlig richtig. Warten Sie mal ab, was Ihnen Hitenergie jetzt mitteilt. Wenn die sich nicht zeitnah rühren, sollten Sie da nochmals nachhaken, dass Sie die Kündiguing zum 31.10.2012 schriftlich bestätigt bekommen. Damit können Sie dann einen neuen Anbieter suchen.

Offline Kasimir

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Re: Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 25. Juli 2012, 19:02:49 »
Ich habe selbst nochmals schriftlich mittels Einschreiben gekündigt, Antwort kam promt (ist man von HITGas gar nicht gewöhnt >:(). "Kündigung vor dem 01.06.2013 nicht möglich". Hab´jetzt die Faxen mit denen dicke, das ganze ist beim Anwalt. Der größte Hohn war kurz darauf ein Anruf der Fa. HITGas bei dem man sich zur Qualitätsverbesserung :o :o nach den Gründen meiner Kündigung erkundigen wollte. Ohne Worte.

Offline wolfcascha

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Re: Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 26. Juli 2012, 14:38:48 »
Hallo Kasimir,

den weitab geschätzten Anfangszählerstand mußte ich auch erst belegen - mit der EndRE des Vorlieferanten.

Wolf

Offline Kasimir

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Re: Kündigungsfrist
« Antwort #6 am: 02. Januar 2013, 13:30:44 »
Hallo zusammen,

danke für die Beiträge.

Wollte nur den abschließenden Stand der Dinge dar stellen.

Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes:

Fristgemäße Kündigung zum 01.11.2012 war nun plötzlich doch möglich
Nahtloser Übergang zum neuen Anbieter hat geklappt :D
Erstellung der Schlussrechnung durch HITEnergie in weniger als -6- Wochen :o unter Berücksichtigung des Bonus und der versprochenen Frei-kwh :D

Na geht doch ! Schade nur, dass das ganze nur unter Einschaltung eines RA möglich zu sein scheint  >:(

Offline stromhaltig

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Kündigungsfrist
« Antwort #7 am: 02. Januar 2013, 15:31:56 »
Danke für das Update!

Bei mir ist die Sache noch am Laufen, obwohl scheinbar nach der Einschaltung des Obudsmann etwas Bewegung entstanden ist. - Vielleicht eine Alternative zum Anwalt ;)
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Stromhaltig:
Strom: Nachhaltigkeit durch Eigentum von der Erzeugung bis zum Verbrauch

Offline Stromfraß

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Re: Kündigungsfrist
« Antwort #8 am: 04. Januar 2013, 15:48:45 »
Hallo Kasimir, Glückwunsch zum letztlich erfolgreichen Ergebnis!
Schade nur, dass man -obwohl im Recht- immer erst mit einem Anwalt drohen bzw. einschalten muss.
Ich bin zwar bei einem anderen Anbieter dieser Firma (Priostrom) und habe bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht, aber man weiß ja nie ...
Im Falle eines Falles: ein RA kostet ja auch - und da hat sich die Sache trotzdem gelohnt?
Ich habe zwar eine RS-Versicherung, aber bei 150 Euro Selbstbeteiligung muss man sich da schon überlegen, ob sich das z.B. wegen 160 Euro Streitwert noch lohnt.

Offline bolli

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Re: Kündigungsfrist
« Antwort #9 am: 09. Januar 2013, 19:46:12 »
Im Falle eines Falles: ein RA kostet ja auch - und da hat sich die Sache trotzdem gelohnt?
Ich habe zwar eine RS-Versicherung, aber bei 150 Euro Selbstbeteiligung muss man sich da schon überlegen, ob sich das z.B. wegen 160 Euro Streitwert noch lohnt.
Deshalb möglicherweise die Alternative Ombutsmann/Schlichtungsstelle Energie.  ;)

Offline Stromfraß

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Re: Kündigungsfrist
« Antwort #10 am: 09. Januar 2013, 22:24:21 »
Schlichtungsstelle Energie ist an sich eine Alternative ...
Man darf allerdings auch hier nur hoffen und keine Wunder erwarten. Die angestrebte Bearbeitungsfrist von 3 Monaten ist wohl nicht mehr haltbar. Bei mir sind es mittlerweile nun schon über 5 Monate und es hat sich nichts Entscheidendes getan.

 

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