Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Löwenzahnenergie  (Gelesen 19116 mal)

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Offline Energietourist

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Löwenzahnenergie
« am: 21. März 2012, 09:31:07 »
Mich wundert, dass es hier noch so wenig zu diesem Thema gibt.
Die Preise für Strom und Gas sind konkurenzlos günstig (was natürlich schon wieder verdächtig sein kann). Bei Gas kann man sogar monatliche Abschläge machen. Die haben sogar aus den AGBs von Flexstrom/gas gelernt. Die Boni gibt es, wenn man wenigsten 12 Monate beliefert wurde, d.h. 8 Wochen vorher kündigen, falls man nur 1 Jahr dabei sein will.

Offline Gridpem

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Löwenzahnenergie
« Antwort #1 am: 21. März 2012, 16:29:03 »
@ energietourist,

es sollte inzwischen allen bekannt sein, dass die Löwenzahnenergie ein Kind aus dem Hause der Brüder Mundt, denen auch die FlexStrom und die FlexGas gehört, nicht anders funktioniert und die gleichen Mitarbeitern dahinter stehen.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline Energietourist

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Löwenzahnenergie
« Antwort #2 am: 22. März 2012, 09:19:05 »
@gripdem
das wissen wir doch alle! Trotzdem wunderts mich und die AGBs sind auch nicht die vonn Flexstrom/gas.

Offline D. aus G.

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Löwenzahnenergie
« Antwort #3 am: 24. März 2012, 11:24:44 »
Unschlagbar günstig sind sie ja wirklich, sowohl bei Strom wie auch bei Gas, insbesondere dann, wenn man die Frei-kWh einrechnet.
Ich denke ich riskiere es mal, bei meinem Verbrauch ist das Risiko überschaubar. Bleibt zu hoffen, dass die mindestens ein halbes Jahr durchhalten, denn ab da ergibt sich dann zumindest gegenüber den meisten Grundversorgern eine Ersparnis.

Offline DAS NORDLICHT

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Löwenzahnenergie
« Antwort #4 am: 24. März 2012, 12:48:48 »
Das werde ich auch mal versuchen.

Bin und habe heute einen Vertrag von der Eon edis erhalten, das kann man echt nicht unterschreiben, da stehen keine Einheitspreise drin, keine Laufzeit, keine Kündigungsfrist......die einzige Zahl die steht ist der monatliche Abschlag, den ich bei der energen gezahlt habe.
Mir sind ja schon viele Verträge in die Finger gekommen, das ist einfach sittenlos.

Also, auf zu Löwenzahn, werde am WE die Unterlagen prüfen und dann gehts los!!!!!

Grüße von der Insel
DAS NORDLICHT

Offline userD0003

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Löwenzahnenergie
« Antwort #5 am: 24. März 2012, 14:07:19 »
Zitat
Original von DAS NORDLICHT
Das werde ich auch mal versuchen.
Also, auf zu Löwenzahn, werde am WE die Unterlagen prüfen und dann gehts los!!!!!
?( ?( ?(Wenn das man nicht \"vom Regen in die Traufe\" wird!?

Zitat
Bin und habe heute einen Vertrag von der Eon edis erhalten, das kann man echt nicht unterschreiben, da stehen keine Einheitspreise drin, keine Laufzeit, keine Kündigungsfrist......die einzige Zahl die steht ist der monatliche Abschlag, den ich bei der energen gezahlt habe.
Das müsste doch wohl die Bestätigung der auf 3 Monate befristeten \"Ersatzversorgung\" (Bedingungen bis auf \"keine Kündigungsfrist\" wie Grundversorgung) sein?
Falls ja, dann ist das nicht zu unterschreiben und es steht da auch kaum mehr drin...... Aber nicht bei E.ON bleiben ist immer gut.  :D

Offline DAS NORDLICHT

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Löwenzahnenergie
« Antwort #6 am: 25. März 2012, 21:25:07 »
?( ?( ?(Wenn das man nicht \"vom Regen in die Traufe\" wird!?

Ist ja Beides nass!!!
Bin ein Mensch der gerne was Neues versucht und  auch bei der energen bin ich letztendlich noch ganz gut gefahren.


Über dem Schreiben steht Vetrag über eon basis strom drüber....stimmt, unterschreiben brauche ich nicht.......aber das ist ja dann kein Vertrag, allerdings, durch die Ersatzbelieferung und die Stromabnahme meinerseits bin ich ja ein Vertragsverhältnis eingegangen.
Das ist richtig listig eingefädelt.

Die haben sicher gute Justitiare, die sowas aushecken und wir Abnehmer tappen rein.

ALSO: schnell weg!!!

Ich ärgere mich schon jeden Tag weil ich meinen Nachtstrom noch von dem Monopolisten beziehen muss!!!!
ABER: da kann ich nicht weg!!!! obwohl ich will!!!

Offline userD0003

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Löwenzahnenergie
« Antwort #7 am: 25. März 2012, 23:18:22 »
Zitat
Original von DAS NORDLICHT
Das ist richtig listig eingefädelt. Die haben sicher gute Justitiare, die sowas aushecken und wir Abnehmer tappen rein.
Beides NEIN - das ergibt sich aus den Vorgaben des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) - dort oder hier im Forum mal gelegentlich nachlesen !   ;)

Offline Seb

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Re: Löwenzahnenergie
« Antwort #8 am: 30. August 2012, 10:40:16 »
Ich habe auf Anforderung ein Angebot zur Gasbelieferung bekommen, inhaltlich völlig konfus und in der Rechtschreibung eine Katastrophe. U. a. wird ein Preis von 32,8 cent je Kwh ausgelobt. Absicht weils keiner glaubt oder nur in der Kommastelle vertan ?

Mein Vertrauen hat dieser Anbieter nicht.

Offline Opferlamm

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Re: Löwenzahnenergie
« Antwort #9 am: 07. September 2012, 08:43:17 »
Habe heute mal mit einem Mitarbeiter im offiziellen Chat geschrieben. Sehr freundlich und auch kompetent, keine Rechtschreibfehler ;-)
Mir ging es um die leidige Bonus-Frage (nach 12 Monaten oder nicht). Wurde mir bestätigt, dass 1 Lieferungsjahr genügt, sogar der Hinweis gegeben, dass ich den Chatverlauf gerne ausdrucken kann.
Die Preise sind unglaublich günstig, das einzige, was mich momentan noch unsicher sein lässt, ist die Vorauszahlung. Allerdings halbes Jahr ginge ja, ganzes, auch wenn es teurer ist, etwa nicht.
Aber Ersparnis zum Grundversorger, EGS: Die Hälfte (800€), zu den anderen ansonsten günstigen renommierten (und auch weniger renommierten) immer noch über 200€.
Mal schauen...

Offline vokir

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Re: Löwenzahnenergie -Preiserhöhung zur Heizperiode
« Antwort #10 am: 15. September 2012, 21:45:17 »
Ich bin seid Juni Kunde mit den unschlagbar günstigen Konditionen. Aber jetzt kommts, ab 01. November soll ich mehr als den doppelten Preis bezahlen, dh. in Zahlen von 0,0347 € steigt die KWH auf 0,075 € pro KWH, damit ist Löwenzahn teuerer als viele andere Anbieter.

Clever sind die Burschen ja, da die Preiserhöhung gut eingestellt ist, denn mit meinem Halbjahreszahlung, habe ich im November noch ein rechnerisches Guthaben von gut der Hälfte meiner Abschlagszahlung. Also ist die Hürde hier groß zu kündigen, da man bestimmt lange auf sein Geld warten muß, warscheinlich nicht ohne Klage.

Aber trotzdem, jetzt hilft nur das Sonderkündigungsrecht und ab zum nächsten Gaslieferanten. Werde berichten wie es weitergeht 

Offline bolli

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Re: Löwenzahnenergie
« Antwort #11 am: 17. September 2012, 07:54:25 »
Mittlerweile sollten die Unternehmen, bei denen man nur Verträge mit einer Preisbindung, am besten in Länge der Vertragslaufzeit, abschließen sollte, doch hinlänglich bekannt sein. Die Masche mit der Erhöhung nach den ersten 3-4 Monaten ist doch immer die gleiche, insbesondere bei den besonders günstigen. Aber bei der "Geiz ist geil"-Mentalität vergisst man anscheinend manchmal das rationale Überlegen. Da kann man nienamden Bedauern, insbesondere nicht, wenn man auch noch Vorauszahlungen auf Halbjahres- oder Jahressummen zahlt.

Offline mh707

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Re: Löwenzahnenergie
« Antwort #12 am: 19. September 2012, 19:24:51 »
... abschließen sollte, doch hinlänglich bekannt sein. Die Masche mit der Erhöhung nach den ersten 3-4 Monaten ist doch immer die gleiche...
Mir war die Masche so noch nicht bekannt, aber man lernt ja gern dazu.
Wo findet man denn mehr darüber?
Bin über die Energieverbraucherseite hier gelandet. Dort ist viel die Rede von "Billigkeit §315 BGB".
Trift es das wenn Preise um > 30% angehoben werden?
Kürzen und gut ist oder steht zu befürchten, dass es für einen Einzelnen der Mühe nicht wert ist und besser Sonderkündigen, bis in die Steinzeit [1] warten bis das Geld wieder da ist (wenn überhaupt) und den Blödsinn abhaken?

--
TIA - maik
[1] War mal ein Jahr (bis 02/09) bei der Mutter (Flexstrom) und habe doch tatsächlich vor gut 2 Wochen meine Endabrechnung von dort bekommen - lag 160 Kw unter dem Prepaid Paket also +-0 ;).

Offline bolli

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Re: Löwenzahnenergie
« Antwort #13 am: 20. September 2012, 09:26:01 »
Mir war die Masche so noch nicht bekannt, aber man lernt ja gern dazu.
Wo findet man denn mehr darüber?
Ich gebe zu, es steht nicht an promienter Stelle, aber bei einigen dieser Billiganbieter findet sich im entsprechenden Unterforum etwas dazu  z.B.
Flexstrom, Goldgas,
Auch über Google lassen sich dazu Hinweise finden, z.B. Ratgeber Geld, Stromanbieter wechseln – worauf muss man achten?, unter "Planungssicherheit, worauf muss man achten"

Aber ich gebe auch zu, so einfach wie in den Medien und von der Politik dargestellt ist die Sache noch nicht.  ;)

Bin über die Energieverbraucherseite hier gelandet. Dort ist viel die Rede von "Billigkeit §315 BGB".
Trift es das wenn Preise um > 30% angehoben werden?
Kürzen und gut ist oder steht zu befürchten, dass es für einen Einzelnen der Mühe nicht wert ist und besser Sonderkündigen, bis in die Steinzeit [1] warten bis das Geld wieder da ist (wenn überhaupt) und den Blödsinn abhaken?
Wie immer im Leben muss man sagen: Es kommt darauf an. Die Billigkeit von Preisen war zu Beginn des Preisprotestes Anfang/Mitte der 2000er Jahre DER Aufhänger. Durch Gerichtsurteile ist aber mittlerweile klargestellt das sie nur dann eine Rolle spielt, wenn dem Lieferanten ein einseitiges Preisbestimmungsrecht (allgemein "Leistungsbestimmungsrecht") zusteht. Dieses ist (nach derzeitigem Rechtsstand) IMMER in der Grundversorgung der Fall, da diese auf Basis der gesetzlichen Vorschriften (EnWG und Gas GVV bzw. Strom GVV) stattfindet. Hier ist über § 36 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 5 Abs.2 GasGVV/StromGVV festgelegt, dass der Grundversorger seine Kunden zu allgemeinen Preisen zu versorgen hat. Diese allgemeinen Preise legt ER fest und muss sie sodann veröffentlichen. Zu diesen Preisen wird der Grundversorgungskunde sodann beliefert. Da hier der Versorger die Preise "einfach" festlegt und der Kunde ggf. nicht wechseln kann (denn im Gegensatz zur Grundversorgung, auf die man einen gesetzlichen Anspruch hat (Versorgungspflicht) hat kein Kunde einen Anspruch auf Belieferung im Sondervertrag (Ablehung passiert gerne bei negativer Schufaauskunft), also muss man vielleicht in die Grundversorgung) gibt es eine gesetzliche Möglichkeit, einen Missbrauch solcher einseitig festgelegten Preise zu erschweren. Dieses ist der Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB.

In den meisten Sonderverträgen ist in den AGB eine Preisanpassungsklausel vereinbart, die nicht ein solches einseitiges Leistungsbstimmungsrecht beinhaltet sondern dem Versorger unter bestimmten Bedingungen eine Preisanpassung erlaubt. Dieses ist aber quasi eine "freiwillige Vereinbarung" und unterliegt nicht der Billigkeitkontrolle des § 315 BGB. Eine solche Klausel muss lediglich hinreichend bestimmt sein, dass der Verbraucher erkennen kann,. wann sich ggf. die Preise verändern, das bedeutet, sie muss den Anforderungen des § 307 BGB genügen. Hier hat es in der Vergangenheit zahlreiche Urteile gegeben, nach denen die meisten Preisanpassungsklauseln nicht diesen Anforderungen genügen und somit nicht wirksam sind. In diesen Fällen gilt quasi der ursprünglich für diesen Vertrag vereinbarte Preis. Der BGH hat in einem kürzlich erfolgten Urteil aber eine kleine Hürde eingebaut: Um eine beliebige Rückwirkung zu vermeiden, gilt bei lang laufenden Verträgen eben nicht der Anfangspreis sondern der Preis, der 3 Jahre vor dem ersten Widerspruch galt.

In einigen Fällen gibt es in Sonderverträgen aber auch Preisanpassungsklasueln, die sich auf das gesetzliche Preisanpassungsrecht (also quasi auf das Preisbestimmungsrecht) stützen, indem sie die gesetzliche Regelung bei der Klausel einbeziehen. Das gesetzliche Preisänderungsrecht steht aber gerade vor dem EuGH auf dem Prüfstand, nachdem der BGH im Rahmen eines Verfahrens Zweifel an der Bestimmtheit dieser Regelung hatte mdl. Verh. EuGH am 28.06.12 über BGH- Vorlage v. 09.02.11 Az. VIII ZR 162/09. Inwiefern also das gesetzliche Preisbestimmungsrecht weiterhin mit § 315 BGb angegriffen werden muss/kann, wird sich noch zeigen.
Und bei alledem ist zu prüfen ob die ganzen irgendwo niedergelegten Preisanpassungsregelungen überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Alles also gar nicht so einfach, schon gar nicht für "Lieschen Müller".

Offline mh707

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Re: Löwenzahnenergie
« Antwort #14 am: 20. September 2012, 10:09:36 »
    ...Wahnsinns fundierte Info...

    Hut ab - super - Danke.

    IANAL, gehöre wohl eher zur "Lischen Müller" Fraktion und  habe daher gerade Kündigung zum 31.10. an Löwenzahn (LZ) getippert, die gleich mit Einschreiben/Rückschein rausgeht.

    Sorry, wenn hier OffTopic, aber da ich befürchte, dass LZ da noch den ein oder anderen Stein in den Weg rollt, wie geht man am besten vor
    • Einfach hier einen neuen aussuchen und dort ab 01.11.2012 bestellen?

      oder

    • Besser die Kündigung samt Rückschein an den neuen Versorger und den Grundversorger schicken, damit LZ da erst gar keine Steine mehr rausholen kann?
    « Letzte Änderung: 20. September 2012, 10:11:15 von mh707 »

     

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