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BGH, B. v. 28.02.12 VIII ZB 55/11 - Keine Aussetzung wegen Parallelverfahren

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RR-E-ft:
BGH, B. v. 28.02.12 VIII ZB 55/11 - Keine Aussetzung wegen Parallelverfahren


--- Zitat ---Die Klägerin begehrt von der beklagten Sonderkundin die Zahlung restlichen Entgelts für Gaslieferungen; insoweit streiten die Parteien über die Berechtigung von Gaspreiserhöhungen. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht (Zivilkammer 20) hat das Berufungsverfahren analog § 148 ZPO bis zur Entscheidung der beim Senat anhängigen Revisionsverfahren VIII ZR 93/11 und VIII ZR 94/11, die Parallelverfahren der Klägerin gegen andere Kunden betreffen, ausgesetzt. Hiergegen richtet sich die vom Landgericht zugelassene Rechtsbeschwerde der Beklagten.

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg.
--- Ende Zitat ---

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