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Autor Thema: LG Köln: Gaspreisänderungen seit 1981 unwirksam, BEW soll zurückzahlen  (Gelesen 8133 mal)

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Offline RR-E-ft

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LG Köln: Gaspreisänderungen seit 1981 unwirksam, BEW soll zurückzahlen

Der Kunde hatte 1981 einen vorformulierten Sondervertrag mit der BEW abgeschlossen. Dort heißt es unter anderem: „Die vorstehenden Gaspreise ändern sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise für Gas eintritt.“

Zitat
Diese Formulierung aber fand vor dem Kölner Landgericht keine Gnade. Gültig seien damit nur die Arbeitspreise, die 1981 vereinbart wurden, sämtliche Preiserhöhungen seien unwirksam. Damals lag der Arbeitspreis bei 4,2 Pfennig, umgerechnet 2,15 Cent.

Die BEW hatte argumentiert, mit der Bezahlung habe der Kunde sein Einverständnis erklärt. Zudem sei es unzumutbar, nur den Arbeitspreis von 1981, der unter der Hälfte des jetzigen Preises liege, heranzuziehen.

Eine Zahlung bedeute keineswegs automatisch ein Einverständnis, so das Kölner Landgericht. Der Kunde habe zunächst nämlich gar nicht erkennen können, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam sei. Die Richterin berief sich dabei auf ein maßgebliches Urteil des Bundesgerichtshofes vom Juli 2010.

Die Entscheidung kontra BEW ist kein Einzelfall. Zahlreiche Gerichte in NRW haben ähnlich - zugunsten der Gaskunden - entschieden.

BEW hat angekündigt, Revision zum BGH einlegen zu wollen.
Dafür müsste das LG Köln in seinem Urteil die Revision zugelassen haben.

Offline RR-E-ft

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Wer dieses Urteil hat, sollte dieses bitte für die Entscheidungssammlung zur Verfügung stellen.

Offline RR-E-ft

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Das von den Rechtsanwälten Koch und Börsch, Wipperfürth erstrittene Urteil des LG Köln vom 16.03.11 Az. 10 S 66/10 liegt dem Bund der Energieverbraucher mittlerweile vor.
Der Versorger wurde von Kollegen Dr. Dietmar Hempel, Dortmund vertreten.
Revision zum BGH wurde zugelassen.

Offline DieAdmin

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Das Urteil LG Köln 16.03.11 - Az: 10 S 66/10 nun in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2837/

 

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