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Landeskartellbehörde erlässt Preissenkungsverfügung

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..... gegenüber der Energie Calw GmbH


--- Zitat ---28.02.2011 Das Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde erlässt eine Preissenkungsverfügung gegenüber der Energie Calw GmbH

Die Überprüfung der Kostenrechnung der Energie Calw GmbH (ENCW) durch die Landeskartellbehörde hat ergeben, dass einige Kostenbestandteile nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe vom Wasserkunden zu tragen sind.

Seit 2008 kostet das Trinkwasser in Calw bei einer jährlichen Abnahme von 150 Kubikmeter knapp 500 Euro brutto, aber nur rund 350 Euro sind auf Basis der rechtlichen Vorgaben durch Kosten gerechtfertigt. Folglich muss der Preis um 0,97 Cent pro Kubikmeter herabgesetzt werden.

Rund 5.500 Wasserkunden in Calw sollen von Rückerstattungen profitieren. Die Preissenkung gilt zunächst für die Jahre 2008 und 2009. Für die Zeit danach hat die Kartellbehörde neue Auskünfte bei der Energie Calw GmbH angefordert.
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