Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Strom- und Gaslieferung eingestellt
ObiWan:
Sollte sich tatsächlich ein Lieferant finden der trotz gesperrtem Zähler liefern möchte stellt sich noch die Frage:
Wer bezahlt die Entsperrung des Zählers beim Netzbetreiber?
Der alte Lieferant nur, wenn auch entsprechende Vereinbarungen mit den Netzbetreiber bestehen?
Der neue Lieferant weil er den Kunden unbedingt beliefern möchte (eher nicht, da von einer schlechten Zahlungsmoral ausgegangen werden kann)?
Gruß
ObiWan
RR-E-ft:
Mit dem Lieferantenwechsel liegt kein Grund zur Unterbrechung mehr vor.
Der Netzbetreiber hat die Anschlussnutzung zu gewähren.
Energietourist:
@RR-E-ft
Gratulation, ihre Wortschöpfung \"Fäkalverbalisitik\" ist meine erste Eingabe bei Google, die keinen Treffer bringt.
Haben sie schon mal was von Facebook, Ebay, Amazon, Google etc.
und Datenschutz gehört. Wenn sie meinen, das sich jeder an die gesetzlichen Bestimmungen hält, dürfen sie das gerne tun.
Ich gehe jedenfalls davon nicht aus. Im Gegenteil, ich gehe sogar davon
aus, dass es schwarze Listen mit säumigen Kunden gibt und diese Listen
den Energielieferanten ganz genau bekannt sind.
RR-E-ft:
@Energietourist
Möglicherweise funktioniert Ihre Google- Anfrage auch nicht ganz richtig.
ObiWan:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Mit dem Lieferantenwechsel liegt kein Grund zur Unterbrechung mehr vor.
Der Netzbetreiber hat die Anschlussnutzung zu gewähren.
--- Ende Zitat ---
Stimmt,
aber der Netzbetreiber macht den Anschluss auch nicht unentgeltlich frei.
@RR-E-ft
Übrigens, meine google-Suchanfrage (ja, ich habe eine eigene) brachte auch kein Ergebnis zur Wortschöpfung \"Fäkalverbalistik\".
Am Besten Sie lassen sich diesen kreativen Ausbruch schützen.
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