Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
Stromfraß:
Achtung!!!
Dieser Musterbrief ist nur die Kündigung des Liefervertrages, nicht aber der Mitgliedschaft.
probdi:
Nach Rücksprache beim Insolvenzverwalter reicht eine Kündigung per Fax an den Insolvenzverwalter.
Nach meinen Recherchen sollte ein außerordentliche Kündigungsrecht bestehen, wonach die neue Satzung nicht zur Gültigkeit gelangt.
PLUS:
--- Zitat ---Original von uwes
@Plus
Sie müssen das Register schon richtig lesen. Für die Wirkungen einer Eintragung im Genossenschaftsregister kommt es auf die Bekanntmachung an. Das war ausweislich der von ihnen nur unvollständig zitierten Eintragung nicht der 17.1.2012, zumal selbst die (notariell beglaubigte) Anmeldung erst am 20.1.2012 mit Protokollergänzung vom 10.2.2012 eingereicht wurde.
Die Bekanntmachung erfolgte im Genossenschaftsregister vielmehr am
28.02.2012 12:00 Uhr.
@Alle: Die Kündigung per Fax wahrt nicht die erforderliche Schriftform!
--- Ende Zitat ---
@uwes, verstehe ich nicht. Was soll ich nicht genau gelesen haben und was soll ich unvollständig zitiert haben?
Das Datum 17.1.2012 stammt nicht von mir. Sorry, aber da sollten Sie genau lesen. Wann die Veröffentlichung im in der Satzung dafür bestimmten Amtsblatt der Stadt Ulm erfolgt ist, ist mir nicht bekannt. Daher kann ich auch an meiner Empfehlung nichts falsches erkennen: Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
[/list]
probdi:
Ach ja, die Musterschreiben halte ich für weniger gelungen. Es sollte der Hinweis auf die Satzungsänderung und die außerordentliche Kündigung nicht fehlen.
Fax ist heute bei den meisten Rechtsgeschäften akzeptiert. Durch das Protokoll hat man auch einen Nachweis.
Stromfraß:
--- Zitat ---Fax ist heute bei den meisten Rechtsgeschäften akzeptiert. Durch das Protokoll hat man auch einen Nachweis.
--- Ende Zitat ---
Wenn ein Fax als ausreichend akzeptiert wird, ist es ja gut.
Ich kann nur raten, sehr vorsichtig zu sein:
Eine schriftliche Kündigung ist beim Empfänger nicht angekommen.
Die Beweispflicht hat der Absender!
Selbst ein Einschreiben wurde nicht als Kündigung akzeptiert! Die Antwort: ein Einschreiben ist zwar angekommen, aber der Inhalt war keine Kündigung!
Es tummeln sich in der Geschäftswelt genügend schwarze Schafe!
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