Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
Stromfraß:
Jedem seine Meinung!
Allerdings: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Hier mal ein Auszug aus dem GenG:
--- Zitat ---§_6 GenG Mindestinhalt der Satzung
Die Satzung muss enthalten:
...
3. Bestimmungen über die Form für die Einberufung der Generalversammlung der Mitglieder sowie für die Beurkundung ihrer Beschlüsse und über den Vorsitz in der Versammlung; die Einberufung der Generalversammlung muss durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder oder durch Bekanntmachung in einem öffentlichen Blatt erfolgen; das Gericht kann hiervon Ausnahmen zulassen; die Bekanntmachung im Bundesanzeiger genügt nicht; 4.Bestimmungen über die Form der Bekanntmachungen der Genossenschaft sowie Bestimmung der öffentlichen Blätter für Bekanntmachungen, deren Veröffentlichung in öffentlichen Blättern durch Gesetz oder Satzung vorgeschrieben ist.
--- Ende Zitat ---
Und hier der betr. Artikel der Satzung:
--- Zitat ---§ 7 Bekanntmachungen
Bekanntmachungen, deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist, erfolgen unter der Firma der Genossenschaft im Amtsblatt der Stadt Ulm
--- Ende Zitat ---
Wer meint, dass für ihn nur ein postalische Benachrichtigung zählt, kann diese Meinung natürlich haben.
Es ist im übrigen nicht redlich, so zu tun, als weiß man von nichts und als Begründung dann die Großeltern vorschiebt. Wenn es BERBERJESUS für notwendig erachtet, kann er sie ja darüber informieren, dass die Satzungsänderung mit der Verkündung im Ulmer Amtsblatt wirksam geworden ist. Da braucht man kein Internet.
Was ich sagen will: die Informationspolitik seitens EnS ließ und lässt sicher zu wünschen übrig. Das steht aber letztlich vor Gericht nicht zur Diskussion. Da zählen nur Fakten.
lehner:
Na ja dann googelt doch mal unter \"amtsblatt der stadt ulm\" .
Mag richtig sein was Stromfraß schreibt, aber ob das amtsblatt der Stadt Ulm die richtige Stelle dafür ist ???
Stromfraß:
--- Zitat ---aber ob das amtsblatt der Stadt Ulm die richtige Stelle dafür ist ???
--- Ende Zitat ---
Das hier zu diskutieren, macht wenig Sinn.
Wenn man es anders will, ist dafür eine Satzungsänderung nötig.
lehner:
Schaut doch mal unter http://www.ulm.de nach. Dieses Amtsblatt gibt es anscheinend wöchentlich. Pro Ausgabe für 38 Cent inkl. Zustellung und ist nur für die Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises.
So wie das im Moment sehe, hätten wir um an Informationen über Energen Süd zu kommen, dieses Amtblatt abbonieren müssen.
lehner:
Auf meine Nachfrage habe ich folgende Antwort erhalten.
\"leider gibt es kein elektronisches Suchverfahren für das Amtsblatt der Stadt Ulm.
Ich habe eben die Unterlagen durchgeschaut und in diesem Jahr gab es noch keine Veröffentlichungen der EnerGenSüd eG.
2011 gab es 2 Veröffentlichungen:
Amtsblatt Nr. 16 vom 21. April 2011 unter dem Titel \"Wahlen zur Vertreterversammlung der EnerGenSüd eG\" und
Amtsblatt Nr. 26 vom 30. Juni 2011 unter dem Titel \"Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zur Vertreterversammlung\".
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