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Sammelklage in Bad Kreuznach

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putzfee:
20 Bürger/innen gegen Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, Az.: 3 O 193/10,

Termin zur mündlichen Verhandlung ist anberaumt für Mittwoch, den 21.03.2012, 13:30 Uhr, beim Landgericht Bad Kreuznach, Ringstraße 79, Sitzungssaal 130, 1. OG.

Die Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung, Gegenstandswert rund 61.000 Euro, wurde am 02.06.2010 beim LG Bad Kreuznach eingereicht. Die geltend gemachten Rückzahlungsansprüche betreffen die Jahre 2006 bis 2009. Es bestanden Sonderverträge für Strom und Gas, von denen manche im Jahr 1992, andere in 1995, 2000 bzw. 2004 abgeschlossen wurden.
Die darin enthaltenen Preisanpassungsklauseln sind laut Urteil des LG Bad Kreuznach vom 14.04.2011, Az.: 5 HK O 36/09 unwirksam. Gegen dieses Urteil haben die Stadtwerke Berufung beim OLG Koblenz eingelegt. Einige der an der Sammelklage beteiligten Bürger/innen hatten seinerzeit Vorbehalte gegen die damaligen Zahlungen erhoben; andere jedoch nicht.

Statements gibt es dazu in diesem Forum bereits hier und hier.

Über den Fortgang des Verfahrens wird berichtet.

Cremer:
siehe hierzu auch der Artikel im Oeffentlichen Anzeiger vom 2.3.12
GF Canis deutete darin einen möglichen Vergleich an.

Würde mich allerdings wundern, dass Herr Canis zu einem Vergleich bereit  wäre. In meinem Fall am LG KH  im April 2010 hatte Herr Canis auf Frage des LG KH zu Beginn der Verhandlung sofort einen Vergleich ausgeschlossen.

Sollte dies hier jetzt etwa anders sein??

putzfee:
Mit keiner Silbe deutet der Geschäftsführer der Stadtwerke, Herr Canis, an, dass er möglicherweise zu einem Vergleich bereit wäre.

Im Artikel vom 02.03.2012 heißt es, Zitat: \"Canis geht davon aus, dass das Landgericht am 21. März einen Vergleich erreichen will.\"

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung startet das Gericht i.d.R. einen Güteversuch. Es ist aber kaum zu erwarten, dass sich Herr Canis auf einen Vergleich einlassen wird. Seine Strategie ist jedenfalls bislang das Spielen auf Zeit. Die reguläre Verjährung von Rückzahlungsansprüchen nach drei Jahren arbeitet schließlich für ihn und gegen seine Kunden.

putzfee:
Güteverhandlung am 21.03.2012 beim LG Bad Kreuznach:

Rhein-Zeitung vom 22.03.2012: Sammelklage gegen Kreuznacher Stadtwerke: Bürger kämpfen um Rückzahlungen

Terminbericht folgt.

bolli:
Wenn in dem Bericht folgendes ausgeführt wird


--- Zitat --- Laut BGH dürfen vom Zeitpunkt des Widerspruchs an rückwirkend nur die vergangenen drei Jahre geltend gemacht werden. Das heißt für den Großteil der 20 Bürger: die Jahre 2009, 2008 und 2007, da ihre Klage beim Landgericht zum 2. Juni 2010 eingereicht wurde.
--- Ende Zitat ---
dürfte dieses so nicht zutreffen, da es meines Erachtens nicht auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung sondern auf den Zeitpunkt des ersten Widerspruchs gegenüber dem Versorger ankommt (so wie auch die BGH-Entscheidung richtig zitiert wird). D.h., wer vor der Klageerhebung in 2010 schon in 2005 oder 2006 Widerspruch eingelegt hatte, kann auch den Preis von 2002 bzw. 2003 ansetzen.

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