Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Sperrung droht
vision4it:
Hallo,
ich habe heute schon eine ganze Menge hier gelesen. Aber so richtig schlau bin ich leider noch nicht.
Aktuell habe ich (natürlich selbstverschuldet) folgendes Problem:
Anfang Feb. hat der Versorger mit der Sperre gedroht weil die Jahresendabrechnung und der Abschlag Februar noch offen sind.
In dem Schreiben stand wie folgt ....um eine Sperre zu verhindern zahlen sie bitte sofort 1900 € (die mit * gekennzeichneten Beträge). Beträge die nicht mit einem * gekennzeichnet sind müssen bis zum 9.März beglichen werden, sonst erneut Sperre....
Nun auf der Rückseite fand ich dann die Forderungaufstellung und die mit * gekennzeichneten Beträge ergaben \"nur\" eine Summe von 1544 € (Jahresendabrechnung plus Gebühren). Diese habe ich umgehend überwiesen. Dennoch besteht der Versorger nun auf seine Sperre, da der Abschlag Feb noch offen ist, obwohl man mir Frist bis zum 9. März gesetzt hat. Ich habe dem Versorger auch mitgeteilt, daß ich mich an diese Frist halten werden. Dennoch ist man nicht gesprächsbereit.
Was kann ich nun machen? Ist der Versorger berechtigt zu sperren?
Welche Möglichkeiten hat er überhaupt? Ohne meine Anwesenheit ist nämlich gar kein Zugang zum Gebäude möglich.
Vielen Dank
Matthias
superhaase:
Sofern keine konkrete Sperrankündigung mit einem genauen Sperrdatum vorliegt, brennt noch nichts an.
Dann können Sie die paar Tage bis zum 9.3. auch noch auf Zeit spielen.
vision4it:
Doch der konkrete Termin steht ja nun morgen an.
Aber meiner Meiung nach eben für die mit * gekenzeichneten Beträge, die ich bezahlt habe. Der Februarabschlag ist offen und laut Telefonauskunft will man morgen sperren.
bjo:
--- Zitat ---Original von vision4it
Der Februarabschlag ist offen und laut Telefonauskunft will man morgen sperren.
--- Ende Zitat ---
- Hausverbot erteilen
- und SCHRIFTLICH drauf hinweisen das weit aus größere Teil der offenen Forderungen bereits beglichen sind.
wenn die Frist für den offenen Betrag eindeutig für den 9.3 im Schreiben vermerkt ist, würden ich den betreffenen Damen bzw. Herren, nach dem sie sich ausgewiesen haben.
(Daten notieren) das Schreiben unter die Nase halten und fragen ob sie gerne Gegenstand einer Anzeige wegen Nötigung werden wollen. Mit allen rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten. Zwecks Beweissicherung gleich ein Foto von denen machen, dabei natürlich vorher ankündigen. das das Foto nur im Falle der Gerichtlichen Auseinandersetzung wegen Nötigung verwendet wird.
albert:
Mich würde einmal interessieren, wie es weiter gegangen ist.
Mich würde es nicht wundern, wenn zum angekündigten Termin niemand erschienen ist.
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