Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?

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DieAdmin:
@uwes,

ich habe den Text einer Email gelöscht, nicht aus urheberrechtlichen Gründen, sondern weil eine E-Mail für mich ein Brief ist, der auch der Vetraulichkeit des Wortes unterliegt.

Wir hatten in der Vergangenheit in dieser Richtung schon Beschwerden.

Solang es nicht erkennbar um ein Newsletter o.ä. handelt, der jeden frei zugänglich ist  bzw. der Wunsch des Verfassers erkennbar ist, die Nachricht weiter zu verbreiten, lösche ich entsprechende Passagen.

mc_chris:
Hallo Uwes,

inzwischen hat sich diese Information ja überholt. Schien nur eine Zeit lang als das sie noch die Kurve kriegen.

Viel interessanter wäre der aktuelle Eintrag bei EnS bei wichtigen Informationen. Da scheint es schon sicher zu sein dass unsere Anteile den Bach runter gehen und wenn noch Nachforderungen von Seiten EnS bestehen diese nicht damit verrechnet werden.
Heißt unter Strich wir zahlen doppelt drauf :-(

Gruß Chris

bolli:

--- Zitat ---Original von mc_chris
Da scheint es schon sicher zu sein dass unsere Anteile den Bach runter gehen und wenn noch Nachforderungen von Seiten EnS bestehen diese nicht damit verrechnet werden.
Heißt unter Strich wir zahlen doppelt drauf :-(

--- Ende Zitat ---
Warum zahlen Sie doppelt drauf ? Wenn an sie Nachforderungen gestellt werden, haben Sie diese Energie ja wohl verbraucht, also ist eine Bezahlung ja wohl nur angemessen. Das eine Verrechnung mit der Einlage nicht möglich ist, ist dagegen sicherlich ärgerlich.

Stromfraß:

--- Zitat ---Da scheint es schon sicher zu sein dass unsere Anteile den Bach runter gehen und wenn noch Nachforderungen von Seiten EnS bestehen diese nicht damit verrechnet werden. Heißt unter Strich wir zahlen doppelt drauf :-(
--- Ende Zitat ---
Ich habe mc_chris so verstanden, dass er meint, das nicht nur die bisherigen Anteile, sondern auch die künftigen Anteile (lt. geänderter Satzung möglich), den \"Bach rutergehen\" und keine Verrechnung möglich ist.
Heißt: bisheriger Anteil 100 Euro, noch ein Anteil 100 Euro und Nachforderung 100 Euro würden 300 Euro bedeuten. Wäre das Unternehmen noch solvent, würde er ja beim Ausscheiden 200 Euro zurückbekommen.
So, wie es derzeit aussieht, würde wohl nicht mal eine sofortige Sonderkündigung helfen, um aus dem Schlamassel rauszukommen.

Kampfzwerg:
@Stromfraß

bei einer sofortigen Kündigung aufgrund der Satzungsänderung mit Veröffentlichung vom 28.02.12 tritt die Satzung nicht in Kraft!
Damit wäre die Forderung eines neuen Genossenschafts-Anteils gar nicht möglich.

Eine Verrechnung eines ggf. anfallenden Guthabens mit dem Genossenschaftsanteils, gleich welcher Höhe, wäre allerding jedenfalls ausgeschlossen!
Da sind eben zwei paar Schuhe. Eines schwarz, das andere braun.
Im Gegensatz zu den Socken, sollte man diese auch möglichst nicht mischen  ;)

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