Hallo zusammen,
um es vorweg zu schicken, die Suche hat mich nicht weitergebracht. Also, seit 2005 bin ich dabei, die Rechnungen entsprechend zu kürzen. (Gas und Strom in der Grundversorgung)
Ende 2008 habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen und fristgerecht widersprochen. Seit dem wart nichts mehr gehört. Weiterhin ist mir aufgefallen, die Rechnungen des Energieversorgers sind ja nicht ganz einfach zu durchschauen, das Forderungen aus dem Vorjahr, mit den Abschlägen des aktuellen Jahres \"aufgefüllt\" worden sind.
Aus meiner Sicht hätte doch jedes Jahr im Dezember ein entsprechender Mahnbescheid kommen müssen, oder bin ich hier total auf dem Holzweg?
Punkt 2, ist es dem EVU statthaft, meine Abschläge mit den Forderungen aus dem Vorjahr zu verrechchnen und welche Auswirkung hat das auf die Verjährungsfrist?
Viele Grüße
Frank