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Autor Thema: Verjährung und Verrechnung von Forderungen  (Gelesen 2834 mal)

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Offline Franky_at_home

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Verjährung und Verrechnung von Forderungen
« am: 20. Februar 2012, 18:48:04 »
Hallo zusammen,

um es vorweg zu schicken, die Suche hat mich nicht weitergebracht. Also, seit 2005 bin ich dabei, die Rechnungen entsprechend zu kürzen. (Gas und Strom in der Grundversorgung)

Ende 2008 habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen und fristgerecht widersprochen. Seit dem wart nichts mehr gehört. Weiterhin ist mir aufgefallen, die Rechnungen des Energieversorgers sind ja nicht ganz einfach zu durchschauen, das Forderungen aus dem Vorjahr, mit den Abschlägen des aktuellen Jahres \"aufgefüllt\" worden sind.

Aus meiner Sicht hätte doch jedes Jahr im Dezember ein entsprechender Mahnbescheid kommen müssen, oder bin ich hier total auf dem Holzweg?

Punkt 2, ist es dem EVU statthaft, meine Abschläge mit den Forderungen aus dem Vorjahr zu verrechchnen und welche Auswirkung hat das auf die Verjährungsfrist?

Viele Grüße
  Frank

Offline userD0003

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Verjährung und Verrechnung von Forderungen
« Antwort #1 am: 20. Februar 2012, 19:48:50 »
Wurden die (gekürzten) Abschläge zweckbestimmt gemäß § 366 Abs. 2 BGB geleistet, dann ist eine Verrechnung mit nach Auffassung des Versorgers noch bestehende Altforderungen schon aus diesem Grund unzulässig.

Mit Urteil vom 25.03.2010 hat z.B. die 1. Kammer für Handelssachen des Landgericht Potsdam - Az 51 O 15/10 entschieden, dass es für die Geltendmachung eines Saldoanspruchs auf der Grundlage einer Kontokorrentabrechnung bereits an der Grundvoraussetzung fehlt, nämlich an der Kontokorrentabrede gemäß § 355 HGB zwischen den Parteien. Zudem wurde vom LG festgestellt, dass der Beklagte den Preiserhöhungen ausdrücklich widersprochen hatte, d.h. keine seiner Zahlungen sind auf die Preiserhöhungen entfallenden nach Auffassung der Klägerin bestehende Schuld geleistet worden.

Bzgl. Verjährung unter \"Billigkeit von Strompreisen\" nachlesen (Thread haben Sie doch selbst eröffnet) - ist dort ausführlich abgehandelt!

Offline Franky_at_home

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Verjährung und Verrechnung von Forderungen
« Antwort #2 am: 21. Februar 2012, 07:48:42 »
Hallo,

ja vielen Dank @h\'berger. Auch für den Hinweis bzgl. der Verjährung. Habe ich beim Duchgehen meines  Threads übersehen.

Aber was heisst das jetzt konkret? Wie stelle ich sicher, das die geleisteten Abschläge (Dauerauftrag) zweckbestimmt genutzt werden?

Viele Grüße
  Frank

Offline bolli

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Verjährung und Verrechnung von Forderungen
« Antwort #3 am: 21. Februar 2012, 12:43:47 »
Zitat
Original von Franky_at_home
Aber was heisst das jetzt konkret? Wie stelle ich sicher, das die geleisteten Abschläge (Dauerauftrag) zweckbestimmt genutzt werden?
Am besten nicht per Dauerauftrag sondern per konkreter Überweisung mit Kd-Nr. und vor allem der Angabe \"Abschlag xx/2012\" . Möglicherweise reicht auch die Angabe \"Abschlag Gas/Strom aktueller Monat\" zusammen mit Kd.-Nr. . Ersteres wäre aber zu bevorzugen, auch wenn es mehr Aufwand bedeutet. Man kann bei den Kreditinstituten auch Überweisungsaufträge mit einem bestimmten Ausführungsdatum abgeben (auch online) und braucht so nicht das verpassen des Auftrags befürchten.

 

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