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Autor Thema: Stadtwerke bekommen vor dem Amtsgericht recht  (Gelesen 8191 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke bekommen vor dem Amtsgericht recht
« am: 25. Januar 2012, 15:32:23 »
PM der Stadtwerke


Stadtwerke bekommen vor dem Amtsgericht recht

Zitat
25.01.2012 RA Thomas Fricke, Jena, dieser Kommentator ist bei uns registriert.

Stadtwerke bekommen Recht

Der BGH hat die Rechtsfrage, ob das gesetzliche Preisänderungsrecht überhaupt wirksam ist, wiederholt dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt (B.v.18.05.11 Az. VIII ZR 71/10 und B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10). Darauf käme es im entschiedenen Fall jedoch gerade an.

Diese Rechtsfrage ist bisher offen.

Wurde dem Versorger ein solches Recht wirksam eingeräumt, so unterliegen die einseitigen Preisänderungen der Billigkeitskontrolle, so der BGH, auch dann, wenn der Kunde den Anbieter wechseln kann. Anbieterwechsel und Billigkeitskontrolle sind laut BGH gleichwertige Alternativen, die dem Tarifkunden zur Verfügung stehen (Urt. v. 15.07.09 Az. VIII ZR 56/08 Rn. 36).

Der Versorger darf seine Preise nicht nach Belieben einseitig abändern (vgl. BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10 Rn. 10 f., B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10 Rn. 17).

Ferner hat der BGH wiederholt entschieden, dass ein vom Versorger selbst eingeholtes Sachverständigengutachten als Beweismittel für die Billigkeit untauglich ist(vgl. BGH, Urt. v. 14.07.10 Az. VIII ZR 6/08 Rn. 19 f.).

Nach alldem erscheint es sehr zweifelhaft, ob die Entscheidung des Amtsgerichts in der Berufung Bestand haben kann.

Offline Kampfzwerg

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Stadtwerke bekommen vor dem Amtsgericht recht
« Antwort #1 am: 25. Januar 2012, 18:38:01 »
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten/11595645.htm

Und hier der zweite Kommentar im Gießener Anzeiger zu diesem Urteil, und diesmal von einem nicht registrierten User, der schon wegen eines einzigen Kommentars völlig entnervt scheint.    ;)  :D

Zitat
24.01.2012
Dieser Kommentator ist bei uns nicht registriert.
Stadtwerke bekommen Recht.

Der Mieterverein schimpft ständig auf die Stadtwerke und die Energiepreise. Nachzuvollziehen ist das nicht. Wenn dem Mieterverein die Preise der Stadtwerke nicht passen, soll er doch den Anbieter wechseln. Das hat ihm jetzt auch das Amtsgericht gesagt. Ich kann nur hoffen dass uns Lesern damit jetzt weitere Meldungen zu diesem Thema erspart bleiben. Das nervt nämlich!

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke bekommen vor dem Amtsgericht recht
« Antwort #2 am: 25. Januar 2012, 18:47:04 »
Zuerst gab es sicher die  Pressemitteilung der Stadtwerke vom 23.01., dann den Artikel im Gießener Anzeiger vom 24.01. und auf diesen sodann einen ersten Kommentar vom selben Tage, worauf dann bisher ein zweiter Kommentar folgte, nämlich jener vom 25.01..

Offline Kampfzwerg

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Stadtwerke bekommen vor dem Amtsgericht recht
« Antwort #3 am: 25. Januar 2012, 20:34:36 »
Upps. Asche auf mein Haupt, dass ich die Kommentare im Gießener Anzeiger nicht in chronologischer Reihenfolge gelesen habe. Aber dann gäbe es ja defactoschon mindestens zwei von einer Sorte, die grundsätzlich dazu geeignet wären, den einen zitierten User völlig zu entnerven  ;)

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke bekommen vor dem Amtsgericht recht
« Antwort #4 am: 27. Januar 2012, 15:46:43 »
Merkwürdig erscheint, dass der Kommentar vom 25.01.12 nunmehr verschwunden ist.

Merkwürdiges beim Kommentar im Gießener Anzeiger

Mail an stadt[at]giessener-anzeiger.de vom Freitag, 27. Januar 2012 16:05

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Beitrag \"Stadtwerke bekommen Recht\"


http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten/11595645.htm

hatte ich als registrierter Benutzer am 25.01.12 folgenden Kommentar eingestellt, der dort wie folgt veröffentlicht wurde:

25.01.2012 RA Thomas Fricke, Jena, dieser Kommentator ist bei uns registriert.

Stadtwerke bekommen Recht

Der BGH hat die Rechtsfrage, ob das gesetzliche Preisänderungsrecht überhaupt wirksam ist, wiederholt dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt (B.v.18.05.11 Az. VIII ZR 71/10 und B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10).
Darauf käme es im entschiedenen Fall jedoch gerade an.

Diese Rechtsfrage ist bisher offen.

Wurde dem Versorger ein solches Recht wirksam eingeräumt, so unterliegen die einseitigen Preisänderungen der Billigkeitskontrolle, so der BGH, auch dann, wenn der Kunde den Anbieter wechseln kann. Anbieterwechsel und Billigkeitskontrolle sind laut BGH gleichwertige Alternativen, die dem Tarifkunden zur Verfügung stehen (Urt. v. 15.07.09 Az. VIII ZR 56/08 Rn. 36).

Der Versorger darf seine Preise nicht nach Belieben einseitig abändern (vgl. BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10 Rn. 10 f., B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10 Rn. 17).

Ferner hat der BGH wiederholt entschieden, dass ein vom Versorger selbst eingeholtes Sachverständigengutachten als Beweismittel für die Billigkeit untauglich ist(vgl. BGH, Urt. v. 14.07.10 Az. VIII ZR 6/08 Rn. 19 f.).

Nach alldem erscheint es sehr zweifelhaft, ob die Entscheidung des Amtsgerichts in der Berufung Bestand haben kann.


Nunmehr wurde dieser Kommentar wieder entfernt, ohne dass ein Grund dafür ersichtlich geworden ist.

Bitte klären Sie mich darüber auf, was es mit der Zensur ggf. auf sich hat.

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Stadtwerke bekommen vor dem Amtsgericht recht
« Antwort #5 am: 27. Januar 2012, 16:50:10 »
Mit der örtlichen Presse macht man halt so seine Erfahrungen. Eine große Überraschung ist das nicht.

Der kommunale Versorger und die Stadt sind Anzeigekunden und mehr. Die oft selbst ernannte  \"freie, unabhängige, überparteiliche\" Regionalpresse setzt sich mit einer solchen Zensur in Widerspruch und schiesst sich voll ins Knie.

Die Leser dieser Zeitung können einem Leid tun. Hoffentlich gibt es eine Alternative.  Weg mit überflüssigen und schädlichen Monopolen!

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Stadtwerke bekommen vor dem Amtsgericht recht
« Antwort #6 am: 27. Januar 2012, 17:04:09 »
Noch ist ja nicht ersichtlich, worauf das Verschwinden des Kommentars gründet.
Wenn dort deshalb viele per Mail nachfragen, lässt sich die Sache wohl aufklären.

Offline Kampfzwerg

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Stadtwerke bekommen vor dem Amtsgericht recht
« Antwort #7 am: 27. Januar 2012, 19:10:58 »
huibuhhhhhhh...
...und schon ist der Kommentar vom 25.1. - wohl nur zwischenzeitlich, und äusserst versehentlich, gelöscht - unter dem 27. 1. wieder eingestellt.
Als wäre nieeee etwas gewesen  ;)

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Stadtwerke bekommen vor dem Amtsgericht recht
« Antwort #8 am: 10. Februar 2012, 18:00:10 »
..nicht immer ..., auch nicht in Gießen. Vor dem Oberlandesgericht bekamen die Stadtwerke nicht Recht. Die Stadtwerke müssen zahlen.

Erfolg für\"Gasrebellin\"

 

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