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Autor Thema: ENVACOM/GAZPROM Schlussrechnung  (Gelesen 7141 mal)

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Offline hansi

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ENVACOM/GAZPROM Schlussrechnung
« am: 23. Februar 2012, 11:13:35 »
ENVACOM/GAZPROM Schlussrechnung

Nach Kündigung zum 31.12.2011 hat mich am 14.2.2012 die Endrechnung von Gazprom erreicht. Damit wurde die 6 Wochenfrist für die Zustellung gemäß §40(4) Energiewirtschaftsgesetz nicht eingehalten. Ich habe daher die Restforderung von Gazprom zurückgewiesen. Inhaltlich war die Rechnung auch für Gazprom schöngerechnet: Verbrauch um 170 kwH zu hoch , Preise ohne Benachrichtigung erhöht und Rückbuchungsgebühr für
Fehlbuchungen angesetzt.
Der Neukundenbonus wurde mir übrigens auch \"wegen verspäteter Anmeldung im Internetportal\" gestrichen. Jetzt konnte ich Gazprom die Restforderung (187€) streichen. Gut, wenn man kein Guthaben beim Versorger hat.
So macht streiten einmal Spaß.
Gruß an alle Mitstreiter

Offline RR-E-ft

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ENVACOM/GAZPROM Schlussrechnung
« Antwort #1 am: 21. März 2012, 11:25:26 »
Woraus soll sich denn ergeben, dass eine Rechnung, die entgegen § 40 Abs. 4 EnWG nicht innerhalb der dort geregelten Frist zugegangen ist, nicht geschuldet sei.

Möglicherweise begründet die Verletzung von § 40 Abs. 4 EnWG nur einen Schadensersatzanspruch.
Dann käme es darauf an, welcher Schaden dem Kunden dadurch konkret entstanden ist.

 

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