Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ansbach
Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers
clemeiser:
Hallo zusammen,
nun gehen die Stadtwerke mal in die Offensive.
Aufgrund der Anzahl von eingegangenen Einsprüchen hat man sich dazu entschlossen , die Gaspreisentwicklung von einem Wirtschaftsprüfer untersuchen zu lassen.
Ergebnis : Nicht die Stadtwerke bereichern sich am Endverbraucher, sondern die Versorger.
Aufgrund langfristiger Lieferverträge ist man hier gebunden.
Es ist davon auszugehen, daß die Stw. damit bald wieder Mahnungen verschicken, um die Restbeträge einzufordern.
Wie ist das nun zu bewerten ?
Kann der Endverbraucher diese Kette bis zum Versorger durchbrechen?
Können die Einsprüche damit aufrecht erhalten werden ?
http://www.stwan.de/download/pool/Bescheinigung_Gaspreisentwicklung.pdf
Gruß
clemeiser
Schwalmtaler:
Hallo clemeiser,
kein Grund zur Besorgnis.
Gem. §§1,2 Abs.1 EnWG sind alle Versorger zur möglist preisgünstigen Abgabe verpflichtet. Daraus kann und darf man die Verpflichtung der regionalen Versorger ableiten, Ihrerseits die eigenen zu zahlenden Bezugspreise auch gem. §315 BGB gerichtlich auf Billigkeit überprüfen zu lassen. Sollten sie dies nicht tun, ist dies ein unternehmerisches Risiko, das bewußt eingegangen wurde und nicht an den Endkunden weitergereicht werden darf.
Ist das so richtig formuliert, Herr Fricke bzw. Graf Koks? Bin eben ein \"Nichtjurist\"!
RR-E-ft:
@clemeiser
Es wurde hier schon oft herausgestellt, dass sich die Endverteiler selbst auf Kartellrechtswidrigkeit und Nichtigkeit ihrer Bezugsverträge und auf Unbilligkeit gegenüber den Vorlieferanten berufen können.
Außerdem verstoßen sie gegen ihre Verpflichtung aus §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG, wenn sie sich nicht den günstigsten Versorger und die günstigsten Bedingungen suchen / erstreiten. Das wirkt also mittelbar.
Gerichtlich auseinandersetzen kann man sich immer nur mit seinem Vertragspartner.
Zu den allfälligen WP-Bescheinigungen gibt es auch genügend Beiträge hier im Forum, bitte die Suche- Funktion nutzen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
clemeiser:
@alle
Heute habe ich die Nachricht der SW erhalten, wie von mir vermutet.
Ich zitiere :
...bei der Durchsicht unserer Kundenkonten haben wir festgestellt, ....daß ein Restposten von 11,5 € noch nicht beglichen ist.
Bei der Prüfung der Wirtschaftsprüfergesellschaft wurde festgestellt und bescheinigt, daß die SW Ansbach GmbH nur die Bezugspreiseerhöhung an ihre Kunden weitergegeben hat, die dem Unternehmen selbst im Bezug entstanden sind und das nicht mal im vollen Umfang.
Wir werden ab ... ein weiterführendes Mahnverfahren aufnehmen.
Zitat Ende.
Zum 2. Mal wird mir nun ein Mahnverfahren angedroht. Der Sache sehe ich aber gelassen entgegen und werde die Maßnahmen , wie hier schon oft geschildert ,anwenden.
Aber vorhersehbar war´s doch schon, das Schreiben der SW, oder....
:)
Cremer:
@Clemeiser,
immer diese Selbstbeweihräucherung der Stadtwerke:
Eine Wirtschaftprüfungsgesellschaft habe sie geprüft und für richtig befunden:
- dass nur die Preissteigerungen weitergegeben werden
- dass sie sparsam und wirtschaftlich den Betrieb führen
- Schuld an den Preissteigerungen sind die großen Versorger
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