LG Düsseldorf, Urt. v. 03.02.12 Az. 22 S 117/11 (SW Ratingen)Die Zahlungsklage der Stadtwerke hat auch in der Berufung keinen Erfolg.
Der Bekl. sei früher Tarifkunde gewesen, dann jedoch stillschweigend als Sondervertragskunde weiter beliefert worden, weshalb es fortan am Preisänderungsrecht des Versorgers fehlte.
Ein stillschweigender Rückweg vom Sondervertrag in die Grundversorgung bestehe nicht, sondern für den Übergang von einem Sondervertrag in die Grundversorgung bedürfe es vielmehr regelmäßig einer Kündigung des Sondervertrages.