Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank

Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?

(1/3) > >>

pherweg:
Hallo,

habe meinen Tyczka-Miettank gekündigt und möchte ich nun absaugen und abtransportieren lassen (PLZ 91...).
Von meinem Gasversorger Tyczka habe ich folgende Konditionen genannt bekommen.
Tankrückholung: 416,50 EUR
Absaugkosten: 154,70 EUR
Und jetzt kommt der Hammer: Das abgesaugte Gas (ca. 400 Liter) wird NICHT vergütet !!!

Anruf bei Tyczka hat nichts gebracht. Keine Verhandlungsbereitschaft. Abgesaugtes Gas wird grundsätzlich nicht vergütet. Wenn mir das nicht passt, kann ich das Gas noch restlich verbrauchen (geht leider nicht, da schon auf Erdgas umgestellt) oder ich soll mir jemand anders suchen, der das Gas absaugt.

Habe nun schon bei mehreren Fremdfirmen angefragt. Alles sagen mir aber das gleiche. Angeblich gibt es ein Gerichtsurteil, dass es verbietet, fremdes Eigentum anzufassen (???) und wenn der Tank nicht mein Eigentum ist, dürfen sie nicht absaugen.

Rechtlich habe ich da keine Bedenken:
Erstens habe ich den Tank gemietet. Damit bin ich zumindest der Besitzer.
Zweitens steht in meinem Mietvertrag nur, dass niemand anders befüllen darf. Von Absaugen ist da nicht die Rede.
Drittens steht im Mietvertrag: \"Endet die Miete [...], so obliegt dem Kunden zu seinen Lasten die Entleerung, die Demontage und der Rücktransport [...]. Dass das Tyczka machen muss, steht nirgends.
Viertens schlägt Tyczka (leider nur telefonisch) selbst vor, dass das Gas jemand anders absaugen soll.
Fünftens habe ich sogar schriftlich, dass Tyczka die Abholung durch Fremdfirmen zulässt. Die müssten den Tank dazu ja auch anfassen ...
Sechstens kenne ich zwar das Urteil nicht, aber das man fremdes, vermietetes Eigenum nicht anfassen darf, halte ich für Unfug. Wenn ich eine Wohnung miete, kann mir mein Vermieter schließlich auch nicht vorschreiben, wen ich da reinlasse. Zwar kann er mir das halten von Haustieren verbieten, dann ist dann aber im Mietvertrag geregelt.

Hat jemand einen Tipp, wer das Flüssiggas absaugen kann?
Oder hat jemand sonst einen Tipp, was ich da machen kann?

Gruß
Peter

P.S.:
Um das Geld geht es mir gar nicht. Mir geht es da ums Prinzip. Es kann doch nicht sein, dass Tyczka die Konditionen frei bestimmen kann, und ich habe keine Möglichkeit mich zu wehren. Da habe ich ja Glück, dass Tyczka keine 10.000 EUR für die Absaugung verlangt.

P.P.S.:
Anekdote am Rande: Ein Kollege hat mir (allen Ernstes) geraten, dass Ventil zu öffnen, anzuzünden und \"kontrolliert abzubrennen\". Keine Sorge, ich bin doch nicht verrückt.

Watzl:
Wieviel Gas ist da noch im Tankß

H. Watzl

pherweg:
Es noch ca. 400 Liter drin.

Habe mittlerweile nochmal mit Tyczka telefoniert, und ihnen mitgeteilt, dass ich auf einer Vergütung bestehe, oder dass ich schriftlich die Einverständnis-Erklärung bekomme, dass jemand anders absaugen darf.  
Der Mitarbeiter musste aber erst seine Vorgesetzten fragen. Ich bekomme Ende der Woche Bescheid...

(Habe mittlerweile ein Angebot bekommen: 100 EUR für Absaugung, 0,35 EUR / Liter Vergütung. Das sind fast 200 EUR Differenz zum Tyczka-Angebot.)

Ich schreibe, wie es weitergeht.

Ist da was dran, dass eine Fremdfirma nicht absaugen darf?
Wie erwähnt, steht in meinem Mietvertrag davon nichts drin. Und wenn mir \"die Entleerung obliegt\", dann deute ich das so, dass ich damit beauftragen kann, wen ich will. (\"Wer zahl, schafft an\").

Watzl:
\"Ist da was dran, dass eine Fremdfirma nicht absaugen darf?\"

In diesen Mietverträgen ist nicht alles, was erlaubt oder verboten ist klitzeklein geregelt oder erwähnt. Das ist in vielen anderen Fällen sicherlich auch so.

Der Tank ist Eigentum der Vertragsfirma und daher ist der Umgang damit nicht beliebig. Will man den Tank absaugen, so muss man diesen anfassen, die Einfülleinrichtung öffnen, da enstehen evtl. Spuren (Kratzer etc.).....

Das muss der Eigentümer nicht so ohne weiteres zulassen. Also mauert er erst einmal. wenn der Kunde ( der vorher gut genug war, um mit ihm Geld zu verdienen) sich zum Absaugen einen anderen holt.

Gerichtsurteile in diesen Angelegenheiten bestätigen die Haltung der Vertragsfirmen.

Lassen sie sich also das schriftliche Einverständnis der Vermieters geben, bevor sie Aufträge vergeben.

H. Watzl

pherweg:
Hallo,

und so ging es dann weiter:

Habe nach 3-4 Wochen die Einverständnis-Erklärung bekommen, dass eine Fremdfirma absaugen darf.
Diese war mittlerweile da, und hat den Tank entleert.

Vielen Dank für den Rat, sich eine Einverständnis-Erklärung geben zu lassen. Hat mir, glaube ich, eine Menge Ärger erspart.


Bleibt nun noch der hohe Preis (416,50 EUR) für die Rückholung des leeren Tanks.
Habe in irgendeinem Forum gelesen, dass es ratsam ist, sich die Kosten aufschlüsseln zu lassen. Werde da mal nachhaken.

Ich schreibe, wie es weitergeht.

Gruß
Peter

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln