Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Der Wechsel mit Tücken und Lücken bei den Zählerständen  (Gelesen 4031 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Anlass:
Zitat
Auch ich habe schon diverse Wechsel vollzogen. Dabei waren schon öfter Reklamationen bzgl. des richtigen Zählerstandes zum Wechselzeitpunkt erforderlich.
siehe hier: Saftige Strompreiserhöhungen zum 1.April 2012
  • Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
  • Zu wessen Gunsten waren die Abweichungen?
[/B]Beim letzten Erfahrungsaustausch meiner Inititative wurde wieder über zwei Fälle (GAS) berichtet.

Der Anfangszählerstand beim Folgeversorger war zu Ungunsten der betroffenen Verbraucher um rund 1000 bzw. 1.500 kWh verändert.

Die Zählerstande waren sowohl dem Versorger als auch den Stadtwerken (Netzbetreiber) richtig übermittelt worden. Der falsch Zählerstand, mit dem vom Folgeversorger die Abrechnung begonnen wurde, wurde als \"Zählerstand vom Marktpartner übermittelt (Abgelesener Wert)\" deklariert.

\"Abgelesen\" ist richtig, es wurde ja nicht geschätzt. Allerdings wurde der Zählerstand vom Verbraucher abgelesen und übermittelt. Der Nachweis konnte zum Glück jeweils geführt werden und die Abrechnungen wurden korrigiert. Empfehlung: Nachweis sicherstellen!
Aber, der Aufwand und der Ärger bleibt und es stellt sich die Frage wieviel solcher falschen Abrechnungen unbemerkt bleiben.

Offensichtlich ist beim Wechsel nicht einmal eine einfache Kontrolle installiert, ob End- und Anfangswert nahtlos zusammenpassen. Es gibt keine Vorgabe dazu und die Verbraucher können sich offensichtlich nicht darauf verlassen, dass korrekte Werte abgerechnet werden.

Sind das einzelne Fälle oder ist da ein Fehler im System. Welche Erfahrungen liegen vor?

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Der Wechsel mit Tücken und Lücken bei den Zählerständen
« Antwort #1 am: 23. Februar 2012, 11:29:55 »
Die Abweichungen, die Sie aus meinem Beitrag ziteren waren jeweils zu meinen Ungunsten. Jedoch ließ sich das, wenn auch teils nach erst mehrfachem Intervenieren klären.
 
e-wie einfach hatte z.B. die Rechnung bereits korrigiert um diese dann nochmals zu stornieren und erneut eine falsche Abrechnung zu erstellen. Nach Drohung mit Rücklastschrift erfolgte die erneute Korrektur innerhalb weniger Tage.

Ich habe im Fehlerfalle dem jeweils neuen Lieferanten die Kopie der Schlussrechnung des vorhergehnden zukommen lassen um den bereits abgerechneten Zählerstand bis zum Lieferbeginn nachzuweisen.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz