Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Billigkeit von Strompreisen

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Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Aus all den verlinkten Urteilen ergibt sich eine entsprechende Rechtsprechungslage, wonach Rechtsmittel zu Lasten der betroffenen Verbraucher trotz entsprechender Beantragung regelmäßig nicht zugelassen werden, nicht.
In eine andere Richtung weisende Entscheidungen  sind mir bisher selbst nicht bekannt geworden, insbesondere auch nicht bei von mir selbst in NRW geführten Verfahren.
--- Ende Zitat ---

...Chapeau!  ;)

berghaus:
Frau RA Holling macht Angst:

 hier den Sonderkunden (09/11): „Doch inzwischen hat die Versorgungswirtschaft „argumentativ aufgerüstet\".

und nun auch den Tarifkunden mit der “örtlichen Rechtslage“.

Wenn aber die (noch nicht gefundene) „örtliche Rechtslage“ so gefährlich für marten ist, dass er nicht mehr kürzen sollte, stellt sich meine Frage  (in meinem nach Aussage von RR-E-ft komisch anmutenden Beitrag) weiter oben immer noch:

 Geht Frau Holling nicht auch ein Haftungsrisiko ein, wenn sie Ihrem Mandanten nicht gleichzeitig rät, alle bisher auf Grund ihrer vorhergehenden Beratung von marten einbehaltenen (und noch nicht verjährten) Forderungen ganz schnell an den Versorger zu leisten?

Oder kann er sich das selber denken?

berghaus 16.02.12

Didakt:
Das Dilemma aus anderer Betrachtungsweise bezogen auf die Spruchpraxis in der Provinz:


--- Zitat ---Original von bolli
Ich sag\'s ja immer wieder, wir bewegen uns auf eine Bananenreüublik mit vielen kleinen \"Bananenkönigen\" zu (wenn wir nicht sogar schon dort angekommen sind) und dann wollen unsere \"höheren Herrschaften\" Europa und die Welt retten. Oh man.
--- Ende Zitat ---

Das gegenwärtige Verhalten der Gesellschaft und ihrer Institutionen zeugt unabweisbar von fortgeschrittener Dekadenz.
Die sogenannte „Dritte Gewalt“, die Rechtsprechung, ist davon nicht ausgenommen. Auch in der Gerichtsbarkeit ist der Sittenverfall deutlich erkennbar. Wer glaubt, das bzw. jedes „Gericht kenne das Recht“ und wende es auch in seinen „Urteilen im Namen des Volkes“ uneingeschränkt rechtmäßig an – wie man uns glauben machen will – der unterliegt einem Irrtum. Aber es verbietet sich ja, der „Rechtsbeugung“ das Wort zu reden. Besonders zu leiden haben unter dieser Verkehrtheit die kleinen Krauter, die bei Gericht auch allein schon deshalb unterliegen, weil sie sich einen versierten Fachanwalt des Energierechts nicht leisten können oder solche in der tiefsten Provinz nicht zu finden sind, und sie obendrein noch auf „Dorfrichter“ in eben dieser tiefsten Provinz treffen, die nicht auf dem aktuellen Stand der höchst speziellen, ständig fortgeschriebenen höchstrichterlichen Rechtsprechung des hier in Rede stehenden Energierechts sind und vielfach wegen vorliegender Überforderung auch nicht sein können. Dabei muss man sich vergegenwärtigen, welch Wust an Arbeit von einem Amtsrichter zu bewältigen ist, der als alleiniger Richter in seinem Haus residiert. Und ob man will oder nicht, diesem Herrscher aller Reußen als für den eigenen Wohnort zuständigen Richter kann man nicht entkommen, das erste Mal sowieso nicht und in durchaus möglichen weiteren Fällen nur schwerlich bis gar nicht.

Wozu führt dieser Sachstand? Zu Abwicklungen im Schnellverfahren unter Ausnutzung der eigenen Machtstellung des verliehenen Amtes. Die Akten müssen vom Tisch. Auf der Terminsliste sind zehn und mehr Verhandlungen an einem Tag anberaumt. Im Abstand von vier bis fünf Minuten kurzes Diktat in die Flüstertüte für einen Dreizeiler ins Protokoll. Nach einer Stunde, spätestens nach anderthalb Stunden ist Mittagspause. Und die Prozessbevollmächtigten der Parteien hauen nicht etwa mächtig mit der Faust auf den Tisch. Die werden teilweise abgekanzelt ob des Inhalts Ihrer abgelieferten Schriftsätze. Gegen geringes Salär ist sehr gute, fundierte Leistung wohl auch nicht möglich bzw. zu verlangen.
Die Klägerparteien wissen um diese Umstände. Zahlungsansprüche werden, soweit wie nur möglich, gestückelt, um auf Streitwerte unter 600 € zu kommen.
Und wie sehen die Urteile aus? Umfang maximal 3 Seiten zweizeilig geschrieben, Verzicht auf die Darlegung des Tatbestands (§ 313a ZPO), Entscheidungsgründe höchst fragwürdig und in aller Kürze, Nichtzulassung von Rechtsmitteln trotz Beantragung ist der Regelfall.

So, und das alles habe ich mir aus den Fingern gesogen? Nee, ein Ergebnis meiner Recherche in 2010 aus vier Zahlungsklagen des gleichen Versorgers gegen Verbraucher bei zwei Amtsgerichten meiner Region einschl. der Klage gegen mich. In drei Verfahren unterlagen die Verbraucher als Beklagte, ein Verbraucher obsiegte, weil dessen Anwalt mit seiner dezidierten Sachkenntnis den Richter vorführte. An den Verhandlungen habe ich teilgenommen und die späteren Urteile auch eingesehen.

Das ist die Realität in der tiefsten Provinz!

Abschließend noch ein Wort zur Urteilssammlung des BDEV. Darin spiegelt sich ein unrealistisches Verhältnis zwischen gewonnenen und verlorenen Verfahren wider. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich viele nicht als Verlierer von Klagen präsentieren möchten, weil sie eine leider auch hier im Forum schon vorgekommene Stigmatisierung vermeiden möchten.
Es ist zudem auch anzunehmen, dass die obsiegenden Parteien vielfach einen Pyrrhussieg erzielten, weil das Kosten-/Nutzenverhältnis unverhältnismäßig ausfiel. Eine Beispielrechnung stelle ich gern auf. Die Ergebnisse der Prozesskostenrechner im Web können allenfalls an Anhalt dienen. Die realen Kosten fallen immer höher aus.

edit 17.02.12: Eine ursprünglich an dieser Stelle geäußerte Vermutung von mir wurde wegen eines akzeptierten Einwands von RR-E-ft hierzu zurückgenommen.

Zu würdigen ist der weiter oben stehende Beitrag von Herrn Dr. Gutsche. Er hat mit vielen seiner Darlegungen hier im Forum über äußerst fragwürdige Entscheidungen – ich sage „Machenschaften“ – der Gerichte unverzichtbare Aufklärung ausgeübt.

Mich hat man neulich hier im Forum einen „Querulanten“ genannt, weil ich die chaotischen Zustände bei einem Versorger herausgestellt und beim Namen genannt habe.
Es fehlt noch, dass auch marten , Kampfzwerg, berghaus u . a. nach einigen weiteren Unmutsäußerungen entsprechend kategorisiert werden: Dann ist das Maß voll.

Sollten Diffamierungen zur Praxis werden, melde ich mich „ungehorsamst“ und mit den allerbesten Empfehlungen für die weitere Zeit aus diesem Forum ab.

tangocharly:
Mal ne bescheidene Frage :

Sind wir in diesem thread in der Abteilung \"Kummerkasten\" gelandet ?

Was hat diese Auseinandersetzung (für die ich allerdings Verständnis habe !) mit dem Thema \"Billigkeit von Strompreisen\" zu schaffen ?

Kampfzwerg:
Tangocharly hat natürlich recht ;-)
Obwohl ich das Wort \"Kummerkasten\" im hiesigen Kontext doch als stark verharmlosend empfinde ;-))


Vorschlag:
@Evitel2004

vielleicht könntest Du alle Beiträge ab
marten 07.02.2012 14:42
abhängen und als neu einzurichtendem Thread in \"Grundsatzfragen\" einfügen?
Titelvorschlag: \"örtliche\" Dilemmata und anwaltliche Empfehlungen\".
Möglichst mit einem Ausrufezeichen!

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