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Autor Thema: Mahnbescheid  (Gelesen 5206 mal)

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Offline auskarlsruhe

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Mahnbescheid
« am: 07. Januar 2012, 20:11:08 »
Habe heute einen im Dezember 2011 von den Stadtwerken Karlsruhe beantragten Mahnbescheid zugestellt bekommen. Die widersprochene Forderung aufgrund der Gaspreiserhöhung ist aus 2008 (also leider knapp die Verjährung verpasst...). Zu dem Zeitpunkt gab es auch den letzten Schriftverkehr.

Ist noch jemand mit dabei?

Ist ein Widerspruch aufgrund des zwischenzeitlich durch das AG Karlsruhe ergangenen Urteils überhaupt in Erwägung zu ziehen?

Ein Karlsruher

--
Als Kunden haben sich mich schon vor drei Jahren verloren. Und mit dieser Aktion auf jeden Fall für immer...

Offline kamaraba

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Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 07. Januar 2012, 22:10:45 »
@ausKarlsruhe

Wir haben heuer den Januar 2012!
Wenn es nicht schon zu spät ist und Sie der Meinung sind, dass die Forderung der Stadtwerke KA zu unrecht besteht, dann das Kreuz an der entsprechenden Stelle machen und zurücksenden. Die STWKA versuchen mit dem Mahnbescheid die Verjährung zu unterbrechen. Das Urteil des AG Karlsruhe ist nur bindend zwischen den beiden Parteien.
Ansonsten sind Ihre Angaben sehr dürftig! Sind/waren Sie Tarif- oder Sondervertragskunden usw.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline auskarlsruhe

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Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 07. Januar 2012, 22:36:54 »
Nein, es ist natürlich noch nicht zu spät. Der Bescheid wurde wie geschrieben heute zugestellt, aber beim AG im Dezember beantragt. Dass es dabei erst mal um die Verjährung geht, ist mir schon klar.

Wie alle, die damals Ihre Rechnungen gekürzt haben, bin ich natürlich der Meinung dies zurecht getan zu haben. Inzwischen gibt es aber z.B. das Urteil vom AG Karlsruhe. Natürlich ist das ein Einzelfall - aber wie wahrscheinlich ist es denn, dass das gleiche Gericht anders entscheiden wird? Ich frage mich halt, ob es das Risiko und den Ärger wert ist.

Ich war damals Tarifkunde. Forderung mit Mahnkosten+Zinsen sind 300 Euro.

Offline kamaraba

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Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 07. Januar 2012, 23:08:45 »
Tja, dann fragen Sie sich das ein Mal! Ohne Rechtsschutzversicherung und Deckungszusage würde ich mir das nicht antun. Dazu kommt noch die richtige Strategie, die im Falles des AG Urteils vollkommen gefehlt hat.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline auskarlsruhe

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Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 20. Januar 2012, 18:19:52 »
Hallo,

aufgrund des geringen Streitwertes und der Tatsache, dass ich deswegen kein Fass mehr aufmachen wollte, habe ich habe mich mit den SWKA kurzfristig außergerichtlich verglichen. Wegen des beiderseitigen Prozessrisikos sicher für beide Seiten nicht die schlechteste Lösung. Mehr Details gibt\'s dazu hier aber nicht.

Gruß auskarlsruhe

 

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