Hallo,
nach meiner Verweigerung der Zahlung einer 15% Preiserhöhung zum Januar 2006 erhielt ich ein Schreiben meines örtlichen Gasversorgers (Stadtwerke Bad Salzuflen) mit :
1. dem Verweis auf die Ölpreisbindung incl. toller Tabelle mit Heizölpreisnotierungen et.c
2. Einem Hinweis, dass der Versorger jährlich einer Kartellamtsprüfung unterliegt. Deshalb würde §315 nicht anwendbar sein und es würde auch kein Anspruch auf offenlegung der Kalkulation bestehen.
Ferner das Angebot zu einem persönlichen Gespräch.
Wie seht Ihr das mit der Kartellamtsprüfung und der daraus angeblich resultierenden \"Nichtanwendbarkeit\" von 315.
Und wie ist es, wenn ich auf dieses Schreiben (persönliche Einladung) nicht reagiere, kann einem das nachher nicht sozusagen als \"Unwilligkeit zur Schlichtung\" oder ähnliches vorgehalten werden ?
Danke für Antworten....