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Autor Thema: LG Frankenthal, Urt. v. 05.01.12 Az. 2 HK O 85/09 (Pfalzgas)  (Gelesen 3750 mal)

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LG Frankenthal, Urt. v. 05.01.12 Az. 2 HKO 85/09 (Pfalzgas)

Dem klagenden Versorger wird ein Zahlungsanspruch nur soweit zugesprochen, als er auf einem vom Kunden ausdrücklich akzeptierten Gaspreis beruhe.

Die Widerklage, mit welcher der Beklagte Rückzahlungen auf der Preisbasis aus dem Jahre 2000 beanspruchte, wurde zurückgewiesen.
Für welchen Zeitraum Rückforderungen geltend gemacht wurden und woran die Rückforderung scheiterte, wird aus der Entscheidung nicht vollständig ersichtlich.

 

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