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Autor Thema: Frage zu Mehr-/Minderverbrauchspreisen  (Gelesen 5179 mal)

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Offline BassT

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Frage zu Mehr-/Minderverbrauchspreisen
« am: 18. Januar 2012, 17:57:12 »
Hallo,

wenn ich einen Vertrag mit Mehr-/Minderverbrauszuschlag eingehen und mein Versorger vor Beendigung die Belieferung einstellt (z.B. wegen Insolvenz). Welcher Arbeitspreis wird dann zur Berechnung herangezogen wenn ich bis zu diesem Zeitpunkt nur 20% weniger als angegeben verbraucht habe?

Ich habe ja nicht so viel verbraucht, wie angegeben, aber auch nicht die Möglichkeit mehr zu verbrauchen.

Grüße
Wer Anderen eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät.

Offline Didakt

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Frage zu Mehr-/Minderverbrauchspreisen
« Antwort #1 am: 18. Januar 2012, 18:19:30 »
Gehen Sie im Zweifelsfall davon aus, dass es im Falle einer Insolvenz Schnuppe ist, ob und wie im Rahmen einer Schlussrechnung mit welchen Preisansätzen abgerechnet wird. Von Ihrem möglichen Überschuss werden Sie nichts mehr zurückerhalten.
Von solchen Tarifangeboten sollte man die Hände lassen! Meine Meinung!

Offline BassT

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Frage zu Mehr-/Minderverbrauchspreisen
« Antwort #2 am: 18. Januar 2012, 18:24:52 »
Ich spreche hier nicht von Vorrauskasse-Tarifen.

Es gibt Mehr-/Minderverbrauchstarif mit monatlicher Zahlungsweise.

Bespiel:
Preis im Fenster: 22 ct
Preis außerhalb des Fensters: 24 ct
Ich zahle also 6 Monate lang 22 ct/kWh und bekomme dafür Strom. Dann geht mein Stromversorger insolvent und beliefert mich nicht mehr. Kann er dann Nachzahlungen fordern bei denen 24 ct/kWh ausgewiesen sind?
Wer Anderen eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät.

Offline Didakt

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Frage zu Mehr-/Minderverbrauchspreisen
« Antwort #3 am: 18. Januar 2012, 19:44:12 »
Von Vorauskasse-Tarifen oder jeweils monatlichen Abrechnungen bin ich auch nicht ausgegangen, jedoch von unterjährig im voraus zu zahlenden monatlichen Abschlagsbeträgen bis hin zu einer Jahresabrechnung. Wenn dem so ist, bleibe ich bei meiner Aussage.

Ansonsten wäre es hilfreich, wenn Sie den Anbieter benennen, dann könnte man deren AGB in eine weitere Analyse einbeziehen, denn dort müssten m. E. dazu ergänzende Ausführungen zu lesen sein.

Offline bolli

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Frage zu Mehr-/Minderverbrauchspreisen
« Antwort #4 am: 19. Januar 2012, 07:31:41 »
Zitat
Original von Didakt
... jedoch von unterjährig im voraus zu zahlenden monatlichen Abschlagsbeträgen bis hin zu einer Jahresabrechnung. Wenn dem so ist, bleibe ich bei meiner Aussage.
Dann dürften aber wohl 99% der Anbieter auf dem Markt aus der Auswahl rausfallen.  Nach meinen Kenntnissen gibt es kaum Anbieter, die eine monatliche ABRECHNUNG erstellen, da die Datenerhebung hierfür viel zu aufwendig ist. Ohne Smartmeter oder ähnliche technische Spielereien wohl nicht zu machen.
Der monatliche Voraus-Abschlag auf eine Jahresrechnung ist da wohl immer noch die verbreiteste Methode.

@BassT
Die Berechnungsbasis sollte auf die Verbrauchsmonate umgerechnet werden, also nicht der Komplett-Soll-Verbrauch als Berechnungsbasis genommen. Wenn der Versorger das anders sieht, müsste er das gute begründen, sonst gäb\'s zumindest keine Nachzahlung.

Offline Didakt

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Frage zu Mehr-/Minderverbrauchspreisen
« Antwort #5 am: 19. Januar 2012, 11:22:24 »
@ bolli

Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Natürlich haben Sie aus Ihrer Sicht recht.

Ich bin davon ausgegangen, dass es ich bei dem von BassT angesprochenen Tarif um ein Pakettarif mit vorher fest vereinbarter Verbrauchsmenge handelt.

Wir sollten nun nicht mehr über den Tarif spekulieren, sondern abwarten, ob der Anbieter benannt wird. Dann kann man sich über die AGB schlaumachen.

Offline Energiesparer51

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Frage zu Mehr-/Minderverbrauchspreisen
« Antwort #6 am: 19. Januar 2012, 11:27:32 »
Hier scheint noch keiner der Antwortenden erfasst zu haben, um welche Art von Tarif es sich handelt.

Bei verivox gibt es für diese Tarife inzwischen ein extra-Häkchen, allerdings in einer zweiten Ebene.

Eine Antwort auf die eigentliche Frage kann ich leider nicht beisteuern.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

 

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