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Autor Thema: Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers  (Gelesen 22123 mal)

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Offline RR-E-ft

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #15 am: 25. Januar 2012, 12:35:14 »
Zitat
Original von h\'berger

Das lese ich nicht unbedingt nur als Hinweis. Frage an @paul paulchen: Ist in dem Versorger-Schreiben aus 02/2011 im Text z.B. nochmals ausgeführt \"... beenden wir den Altvertrag zum 31.03.2011\"? Wenn das so ist, dann dürfte dieses Schreiben eindeutig eine Vertragskündigung sein und es stellt sich wohl nur noch die Frage, ob diese Kündigung form- und fristgerecht erfolgt ist.

Es kommt auch darauf an, ob dem Lieferanten überhaupt ein Kündigungsrecht zusteht (vgl. BGH, B. 15.09.09 Az. VIII ZR 241/08].
Besteht ein solches im konkreten Fall nicht, kann es auch auf Form und Frist nicht ankommen.

Besteht hingegen ein Kündigungsrecht des Liefranten, kommt es darauf an, ob ein solches form- und fristgerecht ausgeübt wurde.
Es kommt also auf den Zugang einer entsprechenden Kündigungserklärung an.

Wurde de Vertrag wirksam beendet und kam hiernach durch Energieentnahme aus dem Netz ein neuer Grundvsorgungsvertrag zustande, so soll der Anfangspreis dieses Vertrages laut BGH als vereinbart gelten und deshalb als vereinbarter Preis keiner Billigkeitskontrolle unterliegen.

BGH, B. v.13.04.11 VIII ZR 127/10 Preisvereinbarung bei konkludentem Vertragsabschluss (Strom)

Offline userD0003

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #16 am: 25. Januar 2012, 13:21:43 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Es kommt also auf den Zugang einer entsprechenden Kündigungserklärung an.
@paul paulchen
Nicht immer gleich vorschnell widersprechen ...  ;) Ist die Vertragsbestätigung ab 01.04.2011 tatsächlich erst mit der Verbrauchsabrechnung im November zugegangen ?

Offline Kampfzwerg

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #17 am: 25. Januar 2012, 19:42:00 »
...ist ein passendes Beispiel für \"gut gemeint\" und \"schlecht gemacht\".

@paul paulchen
Bitte stellen Sie den Text des ersten vermeintlichen \"Kündigungsschreiben\" anonymisiert wörtlich ein, nur dann wird die Sachlage letztendlich klarer.
Edit: Und bitte auch etwas stöbern/suchen, das Thema wurde im Forum nämlich bereits mehrfach behandelt!


@all
bitte langsam, und noch einmal zurück auf Anfang!

Das kommt davon, wenn sich User mit Hilfsangeboten/Kommentaren überschlagen, teils aber ohne richtig zu lesen.  ;)
In diesem Fall ist Vorsicht angesagt, da hat @berghaus wohl durchaus recht.


paul paulchen dürfte wahrscheinlich durch Eure diversen Antworten auf völlig unterschiedliche (aber grundsätzlich sehr wichtige) Annahmen  i. B. a. die Vertragsart bzw. Ausganglage und entsprechende Grundkenntnisse jetz nur noch verwirrter sein, als ohnehin schon.

Wenn ich richtig gelesen und interpretiert habe, gehe ich davon aus, dass der zuerst geschlossene Sonder-Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde, ein Grundversorgungsvertrag schon gar nicht rechtswirksam zustande gekommen ist

Zitat
Vorher: Sondervereinbarung GZH / GZV Vollversorgung

Neu: SWN Sondertarif Vollversorgung

Angebot Erdgasliefervertrag und Beendigung des Altvertrages
Sofern Sie unser... Angebot nicht annehmen möchten, erfolgt die weitere Belieferung zu den Bedingungen der Grund- / Ersatzversorgung die im Internet...

Demnach hat der Versorger bei bestehendem, bis dato ungekündigtem Sondervertrag lediglich ein ANGEBOT zum Abschluss eines neuen SONDER-Vertrags gemacht.
Sollte dieses Angebot entweder nicht ausdrücklich, z. B. per Unterschrift auf einem neuen Vertragsformular, angenommen worden oder der alte Sondervertrag nicht ausdrücklich gekündigt worden sein, besteht ganz sicher schon gar kein neuer Grundversorgungsvertrag.


Bleibt für mich die Frage offen, warum ein Versorger einen bereits bestehenden Sondervertrag durch einen neuen Sondervertrag eretzen wollte? Hat er womöglich sein Klauselwerk geändert und geht nun von einer neu gefundenen wirksamen Preisänderungsklausel aus? ;)

Offline RR-E-ft

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #18 am: 25. Januar 2012, 20:04:45 »
Möglicherweise handelte es sich um eine sog. Änderungskündigung.

Eine solche kann vorliegen, wenn sich aus der Erklärung zweifelsfrei entnehmen lässt, dass für den Fall, dass eine einvernehmliche Vertragsanpassung (Neuvereinbarung) nicht zustande kommt, das bisherige Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Termin jedenfalls beendet werden soll.

Offline berghaus

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #19 am: 26. Januar 2012, 00:35:26 »
Wir stochern alle im Nebel!

Das heißt ja nicht, dass der eine oder andere Leser mal was Neues erfährt oder sich an Vergessenes erinnert.

@paul paulchen

Nun aber mal her mit dem Text des Angebots-/Beendigungsschreibens

berghaus 26.01.12

Offline bolli

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #20 am: 26. Januar 2012, 07:30:29 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
Bleibt für mich die Frage offen, warum ein Versorger einen bereits bestehenden Sondervertrag durch einen neuen Sondervertrag eretzen wollte? Hat er womöglich sein Klauselwerk geändert und geht nun von einer neu gefundenen wirksamen Preisänderungsklausel aus? ;)
Zumindest setzt er damit einen neuen vereinbarten Anfangspreis fest und wird nicht ggf. durch ein Gericht wie bei Mensch-Ärger-Dich-Nicht auf Null zurückgesetzt, ggf. auf die (preisliche) Basis aus den 80-er Jahren. Das ist mir schon verständlich und hätte ich an der Stelle als Versorger schon viel früher gemacht.   :D

Offline Kampfzwerg

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #21 am: 26. Januar 2012, 13:44:39 »
Zitat
Original von bolli
Zumindest setzt er damit einen neuen vereinbarten Anfangspreis fest und wird nicht ggf. durch ein Gericht wie bei Mensch-Ärger-Dich-Nicht auf Null zurückgesetzt, ggf. auf die (preisliche) Basis aus den 80-er Jahren. Das ist mir schon verständlich und hätte ich an der Stelle als Versorger schon viel früher gemacht.   :D

Stimmt.
Das hatte ich tatsächlich total vergessen  ;)
Und das, obwohl mein Versorger diesen Versuch ebenfalls gemacht hatte. Mehrfach. Aber bei dessen ständigen Um-, Rück-, Vor-, Ein- und Ausstufungen bin ich irgendwann im Laufe der Jahre wohl dazu übergegangen, diese Versuche einfach nur hinzunehmen und kommentar- bzw. reaktionslos abzuheften.  :D

Offline paul paulchen

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #22 am: 27. Januar 2012, 16:12:02 »
Hallo zusammen,

Sorry, war in den letzten Tagen viel unterwegs und konnte nicht antworten.

Vorab:
Ich dachte ja immer, dass die Gasversorger aufgrund Ihrer sogenannten “Monopolstellung” nicht so einfach mal eben die Verträge einseitig kündigen dürfen. So kann man sich halt irren…

______________________

Hier ein Auszug aus dem Schreiben aus 02/2011:
Wichtige Information zu Ihrem Erdgasliefervertrag
-   Beendigung des Altvertrages “Sondervereinbarung GZV…”
-   Angebot eines neuen Erdgasliefervertrages
Kundennummer      xxxx
Verbrauchsstelle      xxxx

Sehr geehrte …

Jetzt macht eine Erhöhung unserer Erdgasbezugskosten, die auch durch Kosteneinsparungen in anderen Bereichen nicht aufgefangen waren konnte, es notwendig, zum 01.04.2011 eine Erdgaspreiserhöhung vorzunehmen.
Der Erdgaspreis steigt….
Diese jetzt anstehende Preisanpassung nehmen wir zum Anlass, die Lieferverträge mit unseren Erdgaskunden den neuen gesetzlichen Vorschriften anzupassen.
So ist zwischenzeitlich zwingend vorgeschrieben, die bisherige Kubikmeter-Preis-Angabe auf unseren Verträgen auf eine Preisangabe in kwh umzustellen.

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben beenden wir den bestehenden Vertrag,
“Sondervereinbarung GZV Vollversorgung”
aus den beschriebenen Gründen zum 31.03.2011.
Gleichzeitig bieten wir Ihnen jedoch gerne die Fortführung … zu den Bedingungen eines beigefügten , aktualisierten Sondervertrages an.

Wie können Sie den Großteil der Kostensteigerung kompensieren?
Als treuer Erdgaskunde … bieten wir… “SWN-Sondertarif-Vollversorgung” … und gewähren einen 4% Rabatt auf den … Nettopreis …

Wenn Sie uns bis zum 15.03.2011 ein von Ihnen unterschriebene Vertragsexemplar …

Sofern Sie unser Vertragsangebot nicht annehmen möchten, erfolgt eine weitere Erdgasbelieferung und Abrechnung zu den Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung, die Sie den Veröffentlichungen in den Medien und Internet entnehmen können.


______________________

Um ehrlich zu sein, der Versorger hat auch schon immer ohne Vertragsänderung /kündigung Preiserhöhungen durchgeführt. Und das mit der gesetzlichen Änderung ist meiner Ansicht nach auch nur eine Ausrede…

Auch das Verhalten, uns nicht nach abgelaufener Angebotszeit einmal mit zu teilen, wie die neue Kd.Nr. ist, finde ich schon sehr „gewöhungsbedürftig“. Alle unsere mtl. Abschlagzahlungen auf die alte Kd.Nr. hat der Versorger intern auf die Neue umgebucht.
Aber warum auch ein paar Cent Porto an einen Kunden verschwenden.
Das Verhalten zeigt einmal mehr die „Machtstellung“...

Bin auch mal gespannt, ob der Versorger jetzt meine Abschlagzahlungen gegen die einbehaltenen Altforderungen verrechnet. Habe gehört, dass soll auch ein beliebtes Spiel sein. (Auch wenn ich bereits mitgeteilt habe, dass ich jegliche Verrechnung ablehne).

Werde jetzt erst einmal den Altvertrag gemäß des alten Preises 2005/2006 abrechnen.  Und dann schaue ich mich mal nach einem anderen Versorger um.

Oder wie würdet Ihr da am besten vorgehen?

Habt Ihr da eine aktuelle Erfahrung mit günstigen Versorgern? Ansonsten werde ich auch mal bei Verivox usw. suchen.

Bis dann

Paul

Offline RR-E-ft

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #23 am: 27. Januar 2012, 16:20:06 »
Zitat
Original von paul paulchen
Wichtige Information zu Ihrem Erdgasliefervertrag
-   Beendigung des Altvertrages “Sondervereinbarung GZV…”
-   Angebot eines neuen Erdgasliefervertrages
Kundennummer      xxxx
Verbrauchsstelle      xxxx

Sehr geehrte …

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben beenden wir den bestehenden Vertrag,
“Sondervereinbarung GZV Vollversorgung”
aus den beschriebenen Gründen zum 31.03.2011.

Sofern Sie unser Vertragsangebot nicht annehmen möchten, erfolgt eine weitere Erdgasbelieferung und Abrechnung zu den Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung, die Sie den Veröffentlichungen in den Medien und Internet entnehmen können.

Aus dem Schreiben kann man wohl ersehen, dass der Versorger durch diese Erklärung den bisherigen Vertrag [Sondervereinbarung GZV...] jedenfalls zum 31.03.2011 beenden wollte, was man gemeinhin auch als Kündigung bezeichnet.

Ebenso kann man wohl ersehen, dass die Belieferung ab dem 01.4.2011 deshalb in der Grundversorgung erfolgen sollte, wenn kein anderer Vertrag über Gaslieferungen zustande kommt.
Ebenso kann man wohl ersehen, dass nach der Rechtsprechung des BGH der bei Beginn der Grundversorgung [am 01.04.2011] geltende Allgemeine Preis als vereinbart gelten und deshalb geschuldet und vom betroffenen Kunden zu zahlen sein soll.

BGH, B. v.13.04.11 VIII ZR 127/10 Preisvereinbarung bei konkludentem Vertragsabschluss (Strom)

Offline Kampfzwerg

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #24 am: 28. Januar 2012, 14:26:27 »
@paul paulchen

den Nebel hätten Sie uns wohl leicht ersparen können.  ;)

Der alte Sondervertrag wurde zum 31.03.2011 gekündigt und seit dem 01.4.2011 sind Sie in der Grundversorgung.
Für diesen neuen, konkludent durch Gasentnahme, abgeschlossenen Vertrag gab es eine neue KD-Nr. und eine neue Vertrags-Nr..
(Meist erhält man dann zumindest ein nettes Begrüßungschreiben, in dem man als neuer Kunde herzlich willkommen geheissen wird  ;) , oder eine Vertragsbestätigung).

Ob die Kündigung form- und fristgerecht rechtswirksam war, hätten Sie besser beizeiten prüfen lassen sollen!

Freuen Sie sich lieber darüber, dass der Versorger die Abschläge, die Sie seit dem 01.04.11 auf die alte Vertragsnr. geleistet haben, intern auf die neue umgebucht hat. Somit ist eine Verrechnung auf die einbehaltenen Beträge des alten Sondervertrags sehr unwahrscheinlich. Sofern Sie genug einbehalten haben, müssten Sie nach Ihrer eigenen Berechnung ein Guthaben gesammelt haben, das wäre best case.
(Ändern Sie ab sofort auch Ihre Überweisungen.)

Haben Sie nach Ihrem ersten Widerspruch eigentlich auf die vertraglichen Anfangspreise gekürzt oder auf die bei Widerspruch gültigen? (vielleicht habe ich das auch überlesen, möchte aber nicht nochmal auf Anfang gehen  :D )
Hat der Versorger Ihnen jetzt erst eine Schlussabrechnung für den alten Sondervertrag geschickt? Merkwürdig.
Sollte das wirklich der Fall sein, rechnen Sie mit den vertraglichen ANFANGSPREISEN, die Sie nach Vertragsschluss erstmals gezahlt haben, ab! Schauen Sie ggf. auf der ersten Rechnung nach. Tip: achten Sie darauf, dass diese erste Rechnung nicht gleich mit einer Preisänderung startet!

Teilen Sie ihm Ihre Berechnungen mit und überweisen Sie ggf. einen nach Ihrer (!) Berechnung entstandenen Restbetrag. Dann natürlich auf die alte Vertrags-Nr..

Geld verschenkt haben Sie jedenfalls, weil Sie bereits seit 9 Monaten in der Grundversorgung sind! Also schnell Preisvergleiche anstellen.

Offline paul paulchen

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #25 am: 28. Januar 2012, 18:28:00 »
@Kampfzwerg,

ja, da habe ich letztes Jahr leider gepennt, da ich keine Zeit hatte mich genauer drum zu kümmern.

Die Jahresabrechnung kam wie folgt:
1. Altvertrag: inkl. der Restforderung über die einbeh. Beträge seit 2006 => Nachfoderung
2. Neuvertrag: über die neuen Preise, gegen den die mtl. Abschläge gelaufen sind. => Guthaben
   (Wurde vom Versorger schon überwiesen).

Habe jetzt eine Abrechnung wie folgt gemacht:
1. Altvertrag zu den Preisen von 2005/2006 => Nachzahlung wird überwiesen.
   (Die Restfoderung der Vorjahre halte ich weiter ein)
2. Neuvertrag war zwar ein Guthaben, nach den Preisen 2005/2006 hätte der Versoger etwas mehr zurück zahlen müssen. War aber nicht grade viel für den kurzen Zeitraum.

Leider habe ich versehentich die letzte beiden Abschläge unter Angabe der alten Vertragsnummer geleistet. (Abschlag 12/11 und 01/12.) Hatte aber den Versorger aber aufgefodert keine Verrechnung vor zu nehmen.  Außerdem steht ganz klar Abschlag auf der Überweisung.

Werde diese WE erst mal nach einem günstigeren Anbieter suchen. Mal schaun.

Paul

Offline bolli

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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
« Antwort #26 am: 01. Februar 2012, 08:31:38 »
Zitat
Original von paul paulchen
Um ehrlich zu sein, der Versorger hat auch schon immer ohne Vertragsänderung /kündigung Preiserhöhungen durchgeführt. Und das mit der gesetzlichen Änderung ist meiner Ansicht nach auch nur eine Ausrede…
Unabhängig von der Tatsache, dass das mit der \"gesetzlichen Änderung\" natürlich tatsächlich nur eine Ausrede für das Angebot eines NEUEN vertrages ist, muss an aber feststellen, dass eben vielfach die Preiserhöhungen der Vergangenheit ohne Vertragsänderungen eben unwirksam waren, weil sie häufig auf unwirksamen Preisanpassungsklauseln in diesen Verträgen beruhten und daher keine wirksame Forderungsbegründung lieferten. Somit war in solchen Fällen immer nur der zu VertragsBEGINN vereinbarte Preis geschuldet. Nachdem man dieses lange Zeit ignoriert hat und nun vor Gericht häufig die Quittung bekommt, will man zumindest diesen oftmals bei länger laufenden Verträgen tatsächlich sehr niedrigen Preis auf ein neues Grundniveau heben, indem man neue Verträge mit eben neu vereinbarten Preisen abschließt. Es scheint allerdings, dass auch viele neue Preisanpassungsklauseln nicht unbedingt rechtssicher sind, weshalb möglicherweise damit zu rechnen ist, dass der Versorger zukünftig häufiger den alten Vertrag kündigen und neue Verträge abschließen werden, vor allem bei Kunden, die bei Preiserhöhungen dem Preis widersprechen (was nach derzeitiger Rechtssprechung des BGH bei Sonderverträgen nicht nötig wäre) und eine gewisse Renitenz erkennen lassen.  ;)


Zitat
Original von paul paulchen
Werde jetzt erst einmal den Altvertrag gemäß des alten Preises 2005/2006 abrechnen.  Und dann schaue ich mich mal nach einem anderen Versorger um.
Möglicherweise wird der Versorger Ihnen noch ein Dankschreiben schicken.  ;)

Zitat
Original von paul paulchen
Oder wie würdet Ihr da am besten vorgehen?
Das sollte sich für den Altvertrag aus dem vorstehend von mir geschriebenem ergeben und für die Grundversorgung habe ich das weiter oben erläutert. ;)

Zitat
Original von paul paulchen
Habt Ihr da eine aktuelle Erfahrung mit günstigen Versorgern? Ansonsten werde ich auch mal bei Verivox usw. suchen.
Die Angebote sind Regionsabhängig und daher individuell zu bewerten. Des weiteren kommt es auf die persönlichen Vorlieben an. Mal abgesehen von Vorkassetarifen (die ja wohl nur noch wenige ganz \"sparsame\" Verbraucher (mit einem gewissen Risikopotenzial) wählen sind derzeit die Tarife mit Boni am günstigsten, bergen aber den Nachteil, dass der Bonus in der Regel nur einmal im ersten Jahr gezahlt wird (Neukundenbonus) und daher einen jährlichen Wechsel des Versorgers bedeutet und zum zweiten einige Versorger durch trickreiche Formulierungen versuchen, die auszahlungen dieser Boni bei Wechsel nach dem ersten Vertragsjahr zu unterlassen (siehe z.B. Probleme bei Flexstrom). Ob man das haben möchte, muss man selbst entscheiden.
Im übrigen sollte man sich nicht nur auf ein Vergleichsportal verlassen, da diese möglicherweise nicht ganz so unabhängig sind, wie sie immer tun. (siehe auch Zweifel an Verivox- Tarifrechner?) ;)

 

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