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Autor Thema: Niederrheinwerke Viersen zum 3.  (Gelesen 10888 mal)

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Offline norbertc

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Niederrheinwerke Viersen zum 3.
« am: 28. August 2008, 12:23:47 »
Hallo ins Forum,
nach 22 monatiger Ruhe melden die NWV sich zurück, mit einer Zahlungsaufforderung über nicht gezahlte Preiserhöhungen zwischen 01.2005 - 11.2006 .

Wiederspruch Gaspreise und offene Forderungen durch Kürzung der Strom- bzw. Gasentgelte

Sehr geehrter Herr .....

gerne möchten wir in oben genannter Angelegenheit an unseren Schriftverkehr aus dem Jahr 2006 anknüpfen, denn obwohl die Rechtsgrundlagen in Sachen \" Preisgestaltung auf dem Gasmarkt \" zwischenzeitlich auf höchstrichterlicher Ebene geklärt werden konnten, weist Ihr Kundenkonto nach aktueller Ansicht noch immer offene Posten aus.

Zurückblickend auf vergangene Korrespondenz begründen Sie Ihren Wiederspruch und damit verbundene Zahlungskürzungen damit, dass aus Ihrer Sicht Zweifel daran bestehen, dass die von uns erhobenen Preise für die Strom- und Gasversorgung den Grundsätzen der Billigkeit im Sinne des §  315 BGB entsprechen. Gleichzeitig fordern Sie uns auf, die Angemessenheit unserer Preise nach §315 BGB durch die Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlagen zu belegen.

In Anlehnung an Ihren dauerhaft bestehenden Widerspruch zu Strompreiserhöhungen, die sogar von der Preisaufsichtsbehörde seinerzeit genehmigt wurden, weisen wir letztmalig darauf hin, dass Ihr Wiederspruch zu unseren Strompreisen jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Bereits mit Schreiben vom 20.09.2006 und 29.11.2006 haben wir Ihren Einspruch vor dem geschilderten Hintergrund zurückgewiesen. Der Ordnunghalber weisen wir darauf hin, dass auch diesbezogenen Kürzungen keine rechtliche Grundlage gegeben ist.

Bezüglich Ihres Wiederspruchs zu diversen Gaspreisanpassungen weisen wir darauf hin, dass Sie eine Offenlegung der Gaspreiskalkulation in der von Ihnen vermutlich gedachten Form nicht fordern können. Die Billigkeit auf Basis von §315 BGB kann gemäß Urteil vom BGH vom 13.Juni 2007 (AZ. VIII ZR 36/06) nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auf Anordnung des Gerichtes einer Nachprüfung unterzogen werden. Dem Gericht gegenüber wären wir zur Auskunft verpflichtet. Wir dürfen in diesem Zusammenhang allerdings darauf hinweisen, dass von der Gesllschaft für Wirtschaftsberatung mbH, der Firma Infoplan in Düsseldorf, ein Testat zur Beurteilung der Angemessenheit unserer Gasverkaufspreise mit Datum vom 15.01.2008 erstellt wurde. Dieses Testat stellen wir Ihnen beiligend in Kopie zur Verfügung. Anhand der Ausführungen der Firma Infoplan können Sie erkennen, dass die Bezugskostensteigerung in den letzten Jahren oberhalb der weitergereichten Verkaufspreiserhöhungen liegt. Insoweit sollte Ihnen dies helfen, einen ersten Eindruck über die Korrektheit und Angemessenheit unserer Gaspreise zu gewinnen.

Nicht zuletzt möchten wir aber auch noch ergänzend hinzufügen, dass die jährlich wiederkehrenden Gaspreisüberprüfungen der Landeskartellbehörde NRW zu keiner Beanstandung unserer Preisstellungen geführt hat.

Vor diesem Hintergrund  teilen wir Ihnen mit , dass wir auch Ihren andauernden Wiederspruch zu unseren Gaspreisen zurückweisen und daraus resultierende Kürzungen der Entgelte nich akzeptieren. In diesem Zusammenhang stellen wir fest, dass sich basierend auf den Ihrerseits vorgenommen Kürzungen und Einbehalten bis zum heutigen Datum offene Forderungen in Höhe von insgesamt 417,98 € (siehe Kontendruck 2005 und 2006 sowie Kopie des letzten Rechnung) ergeben haben. Die Beträge wurden aufgrund einer Mahnsperre nicht angemahnt. Vor dem nunmehr dargelegten Hintergrund werden wir die Mahnsperre aufheben und setzen Ihnen für den Ausgleich der offenen Forderung eine Frist bis 08.09.2008.

Sollten wir bis zu diesem Termin keinen entsprechenden Zahlungseingang verzeichnen können, bleibt uns leider keine andere Wahl, als unsere Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Niederrheinwerke Viersen GmbH


Soweit das Schreiben der NWV.

Wie das zitierte Urteil auf meinem Fall anwendbar ist, ist mir noch nicht klar.
Daß das beauftragte Wirtschaftsunternehmen kein negatives Testat erstellt ist wohl auch klar!
Nun werde ich abwarten wie es weiter geht.

Gruß norbertc

Offline tangocharly

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Niederrheinwerke Viersen zum 3.
« Antwort #1 am: 28. August 2008, 15:02:54 »
Zitat
Nicht zuletzt möchten wir aber auch noch ergänzend hinzufügen, dass die jährlich wiederkehrenden Gaspreisüberprüfungen der Landeskartellbehörde NRW zu keiner Beanstandung unserer Preisstellungen geführt hat.

Dieses Argument ist unerheblich vgl. BGH, 02.10.1991, Az.: VIII ZR 240/90 - Urteilsgründe unter Ziff. II.2.e., wo es heißt:

Zitat
\"...Überdies ist die Ausübung staatlicher Aufsicht über einseitig festgelegte Entgelte, selbst wenn es sich dabei um behördlich genehmigte Preise handelt, grundsätzlich nicht für die privatrechtliche Überprüfung anhand des § 315 BGB präjudiziell\"

Diese Auffassung geht schon auf eine Entscheidung des BGH vom 24.11.1977 zurück.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Schwalmtaler

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Niederrheinwerke Viersen zum 3.
« Antwort #2 am: 29. August 2008, 11:29:36 »
@norbertc

Bist Du überhaupt Tarifkunde? Das Urteil gilt nämlich nur für diese.

Hast Du dem Gesamtpreis und nicht nur der Erhöhung widersprochen?

Lies dir mal die Kommentare zu diesem Urteil in der entsprechenden Rubrik durch!
Auch die kommentare zu einigen anderen Urteilen kann dir hier helfen.

Grundsätzlich ist aber das Ziel der Protestler, das das Unternehmen uns Kunden auf Zahlung verklagt um den Preismissbrauch aufzudecken.

Offline norbertc

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Niederrheinwerke Viersen zum 3.
« Antwort #3 am: 01. September 2008, 11:42:23 »
@tangocharly
@Schwalmtaler

Danke für Eure Antworten.

Habe dem Gesamtpreis wiedersprochen, auch bei jeder Preiserhöhung.
Ob ich Tarifkunde war ist mir nicht bekannt, da ich beim Einzug in Viersen von den NWV auf Grung der Daten des Vormieters eingestuft wurde.

Gruß norbertc

Offline Schwalmtaler

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Niederrheinwerke Viersen zum 3.
« Antwort #4 am: 03. September 2008, 13:49:04 »
Wie lautet denn dein Tarif?

Hast einen Vertrag/Anmeldung unterschrieben?

Offline norbertc

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Niederrheinwerke Viersen zum 3.
« Antwort #5 am: 15. September 2008, 14:37:24 »
@Schwalmtaler

Bin wieder zurück.

Laut Rechnungen der NWV \" Allgemeiner Tarif \".

Vertrag oder Anmeldeformular habe ich nicht. Wie das 1994 abgelaufen ist weiss ich nicht !
Möglich daß das ganze über die damalige Vermieterin gelaufen ist.

Offline Schwalmtaler

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Niederrheinwerke Viersen zum 3.
« Antwort #6 am: 22. September 2008, 08:50:43 »
Es gibt in unserem Umkreis Versorger, die im Laufe der Jahre einfach den abgeschlossenen Tarif umbenennen oder auch einfach nur von Sondervertrag in Allgemeinen Tarif umsortieren. Diesen Wechsel vollziehen sie auch auf den Rechnungen. Daher würde ich mir zu deinem Vertrag das Begrüßungsschreiben und die erste Rechnung anschauen.

Seit wann bist Du denn der Vertragspartner und wie/warum erfolgte die Umstellung von Vermieterin?

Offline norbertc

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Niederrheinwerke Viersen zum 3.
« Antwort #7 am: 21. Oktober 2008, 11:31:15 »
Habe jetzt mal die Unterlagen gesichtet.

Anmeldeformular oder ähnliches ist nicht vorhanden, lediglich ein Schreiben der STADTWERKE VIERSEN GMBH in dem uns unsere Kundennummer, Abschlagszahlung und Zahlungsdaten mitgeteilt werden.

Auf der ersten Rechnung, für den Zeitraum 11.94 - 05.95, steht in Spalte 3 Tarif 75020 für GAS, 10101 für STROM.

Dann im Mai 97 neue Kundennummer, Tarif für GAS 11G45A Haushalt Grundpreis  3, für STROM 11S01C Haushalt.

Im Mai 1999 neuer Tarif für GAS 11G33A Haushalt Grundpreis 3.

Ab 04.2003 wieder neuer Tarif für GAS Allgemeiner Tarif GP 3 Vollversorgung.

Offline norbertc

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Niederrheinwerke Viersen zum 3.
« Antwort #8 am: 29. Dezember 2008, 13:47:41 »
An Alle die es interessiert.


Nun haben mir die Niederrheinwerke Viersen einen Gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen.
Über die in 2005 nicht gezahlten Preiserhöhungen.
 
Ausgestellt am 18.12.2008, zugestellt am 19.12.2008 .

Am 20.12.2005 ein formloses Schreiben des Mahngerichts, in dem mir mitgeteilt wird

das die Niederrheinwerke den Mahnbescheid zurückgenommen haben !!.

Jetzt warte ich auf die nächste Überraschung.


  Gruß norbertc

Offline ben100

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Niederrheinwerke Viersen zum 3.
« Antwort #9 am: 29. Dezember 2008, 15:03:15 »
Wahrscheinlich enthielt der erste Mahnbescheid einen Formfehler (eventl. wurde die Forderung nicht gezielt benannt).

Denke da kommt jetzt ein korregierter zweiter. Ansonsten Glückwunsch da hier für 2005 schon mal Verjährung droht!

 

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