Hallo Stromfraß,
na ja, mittlerweile (seit 2007) dürfte ich wohl mindstens 2.000,- EUR an offene Rechnungen haben, genau weiß das der Versorger wohl auch nicht
. Es gibt hier keinerlei Mahnungen oder sonst was, es passiert einfach Nichts. So sicher kann sich der Versorger also gar nicht sein
.
Solange ich meinen monatlichen von mir auf Grund von Widersprüchen berechneten Abschlag bezahle, ist rechtlich Nichts zu wollen.
Wer mehr will, ist in der Beweislast und was dann vor Gericht Alles ans Licht kommt, ist mir das Risiko wert
.
Es wird sehr interessant sein, welche Argumente diese Firma zur Durchsetzung ihrer Forderungen auf den Tisch legen wird, ein Großteil ist ohnehin verjährt, die machen also jedes Jahr minus.
Und eine aufschiebende Wirkung dieser Abrechnungsweise mit dem Aufrechnen auf angeblich alter Schuld sehe ich auch gelassen entgegen. Ich habe die monatlichen Zahlungen explizit mit Zahlungszeitraum betitelt und dafür sind die Abschläge zu verwenden. Ist das Rechnungsjahr zu Ende, wird die Gesamtrechnung fällig. Bestehen Unterschiede, sind diese ggf. in einem üblichen Verfahren (Mahngericht usw.) einzufordern. Eine andere Verfahrensweise ist da nicht möglich.
Da "intern" etwas zu verrechnen ist reines Wunschdenken.
Wir werden sehen.....
Gruß
nachtspeicher99