Original von Amiran
Die Frage ist nun, ist der Grundversorgervertrag damit auch gekündigt?
Wie oben schon erwähnt kann DER VERSORGER einen Grundversorgungsvertrag nicht kündigen. Die entscheidende Frage wird also sein, wie es DAS GERICHT sieht, ob es sich um ein Grundversorgungs- oder ein Sondervertragsverhältnis handelte.
Ist letzteres der Fall, würde tatsächlich ein neues GV-Verhältnis nach Ablauf des SV-Verhältnisses mit neu vereinbarten Preisen entstehen. Man sollte ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Situation einigermaßen rechtssicher zu beurteilen, sofern man dieses nicht wirklich selbst kann. Die Begrifflichkeiten des Vertrages können ein HINWEIS sein, sind aber nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal. Da meist die Preise von GV und SV unterschiedlich sind, würde ich diese mal in den Rechnungen genauer betrachten. Entsprechen sie den (seinerzeit) veröffentlichten Preisen der GV und weichen sie von den SV-Preisen ab, ist ein weiterer wesentlicher Punkt zugunsten einer GV gegeben.
Original von Amiran
Es wäre für Versorger zu schön, damit dem Widerspruch nach §315 BGB den Wind aus den Segeln nehmen zu können.
So einfach wird\'s dem Versorger aber nicht gemacht, auch wenn es manche versuchen.
Original von Amiran
Dem Kunden ist daran gelegen, weiterhin den schon vor Jahren \"vereinbarten\" Preis zu zahlen, den Preis zum Zeitpunkt des Widerspruches.
Das mag der Wunsch des Kunden sein, jedoch sieht dei Realtität wohl anders aus. Im Falle eines Klageverfahrens wird das Gericht überprüfen (lassen), welcher Preis angemessen war/ist und sich dann daran orientieren (unter der Voraussetzung, dass keine Anerkenntnis von Preisen zwischendurch erfolgte). In der GV ist die Materie deutlich komplizierter als im SV und bedarf daher einer sorgfältigen Betrachtung durch kompetente Rechtsvertreter. Sonst geht \"der Schuss schnell nach hinten los\".
Original von Amiran
Was tun, wenn er sich in der vom Versorger angekündigten Ersatzversorgung wiedersieht?
Das geht nur, wenn man sich tatsächlich im SV befand (s.o.). Und für den Fall ist\'s egal, ob sich der teure neue anerkannte Preis nun Ersatz- oder Grundversoorgungspreis nennt. DA sollte man dann schleunigst raus.